Wenn ein Hundehalter im Wald seinen Hund im Unterholz suchen läßt soll er ruhig etwas Angst vor einem Giftköder bekommen.
Beiträge von Sventje
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Dann wär es vielleicht auch möglich dass nicht gut geschossen wurde aber trotzdem das Reh nach einer mehr oder weniger langen Flucht verendet ist.
Und auch wenn der Hundeführer geschossen hat muss es Ein- und Ausschuss geben, zumal der Fangschuss auf geringe Entfernung abgegeben wird.
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Einschuss und Ausschuss kann man doch immer gut erkennen.
Derjenige der das Reh aus der Decke geschlagen hat sollte eigentlich gesehen haben wo und wieviele Geschosse getroffen haben.
Und wenn der erste Schuss nicht tödlich gewesen war muss ja zwangsläufig ein zweiter Schuss vom Hundeführer vorhanden sein.
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Meine Frage bezog sich auf den unrechtmäßigen Gebrauch
Und da fehlt völlig der Zusammenhang
Ok. Das stimmt natürlich.
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Von was?
Führerschein weg = Zuverlässigket weg = Entzug der Waffenbestzkarte = Verbot des Führens einer Waffe.
Hatte ein Bekannter auch wegen einer Privatinsolvenz.
Privatinsolvenz = keine Zuverlässigkeit mehr = WBK weg.
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Steht doch im Artikel dass sie zur Familie gehört und auf dem Grundstück wohnt.
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Sind Schäden an Trüffel anlagen? wildschadenspflichtig? Bei uns sind Sonderkulturen ausgenommen.
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Ich könnte mir vorstellen dass ein Teil der Landwirte durchaus Interesse daran hat dass Wölfe in der Nähe ihrer Weiden geschossen werden.
Den Grund des Fehlers im Ansprechen wird niemand mehr sicher nachvollziehen können.
Um solche Fehler absolut zu vermeiden müsste man wohl die Wolfsjagd im Weidegebiet untersagen.
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Mit der WB kannst du die Größe nur erahnen, hat das Pferd den Kopf zum Fressen unten könnte man die Figur durchaus mit einer Sau verwechseln. Fehlschüsse sollten nie vorkommen, genauso wenig wie Fehler in anderen Lebensbereichen. Die Technik WB macht es nicht leichter, wenn Druck auf den Jäger, wie in dem Fall erwartete Erfolge (die wahrscheinlich auch die dortigen Landwirte erwarten) auf die Berufsjäger ausgeübt wird.