Schalenwild mit Ausnahme von Wildschweinen darf nur im Rahmen eines von der Jagdbehörde festgelegten Abschussplanes erlegt werden und die Erfüllung des Abschussplanes muss auch vom Pächter gemeldet werden. Das ist jetzt ganz einfach ausgedrückt, ist in Wirklichkeit viel komplizierter.
Hier in der Region wird sehr eindringlich von der Jagdbehörde darauf bestanden, dass der Abschussplan auch wirklich erfüllt wird und nicht evtl. zu wenig Wild erlegt wird.
Wie lange es dauert bis man zum Schuss kommt hängt vom Wildbestand, dem Revier und natürlich dem ganzen Umfeld ab.
Mal läuft man wochenlang dem Rehbock nach, mal klappt es beim erstan Ansitz.