Nachkontrollen stehen wahrscheinlich in den meisten Abgabeverträgen.
Wirklich gemacht werden sie eher selten, manchmal ist es gut wenn sie erfolgen.
Eine ehemalige Kollegin hat sich zur selben Zeit wie ich einen Hund aus dem örtlichen Tierschutzverein geholt. Um den Hund zu bekommen wurde angegeben: Halbtagsarbeit, der Hund lebt in der Wohnung:
Nicht angegeben Halbtagsarbeit bedeutet: 4 Tage 9 Stunden Arbeit, 1 Woche frei....
Nachdem die Schäferhündin die Wohnung umgeräumt hat kam sie in der Arbeitswoche in einen Zwinger und wurde darin angebunden, weil sie sich daraus befreien konnte.
Erst nach Intension vom Tierheim wurde ein ordentlicher Zwinger gebaut.
In diesem Fall war die unangekündigte NK sinnvoll, den angebundenen Hund im Zwinger konnte jeder vom Hoftor aus sehen-
Bei mir gab es keine Nachkontrolle, obwohl ich ganztags arbeitete und das auch angegeben hatte. Ein Tierheimmitarbeiter hat mich regelmäßig mit meinem Hund in der Stadt getroffen.