Beiträge von Sventje

    Für mich ist es nicht wichtig ob der Mensch Panik hat oder nur ein ungutes Gefühl durch die Hunde. Oder Hunde einfach nur unausstehlich und eklig findet. Ich leine an, bringe die Hunde durch Handbewegung auf die abgewandte Seite und halte Abstand. Geht irgendwie immer, tut mir nicht weh und ganz oft kommt ein nettes Danke.

    Auf meine vermeintlichen oder tatsächlichen Rechte bestehe ich dort, wo es wirklich für mich wichtig ist. Anleinen und Ausweichen gehören nicht dazu.

    Im Gemarkungsgebiet meiner Stadt ist es so geregelt dass die Hunde frei laufen dürfen. Sobald Menschen in die Nähe kommen müssen die Hunde angeleint und kurz geführt werden. Ich finde die Regelung gelungen und verhalte mich eigentlich überall so.

    Wenn ich als Radfahrer unterwegs bin iist mir ein begegnender angeleinter Hund auch lieber. Ein Abflug vom Rad wegen einem Border, der zuerst brav neben der Besitzerin sass und dann geschossen kam, reicht mir.

    Mir tut das kleine bisschen Rücksicht nicht weh und wenn nur ein Hundeskeptiker von uns Hundebesitzern eine etwas bessere Meinung bekommt hat sich die kleine Mühe schon gelohnt.

    wie ist das jetzt wirklich bei einer Insolvenz. Bei einer Auflösung ist klar. Da geht das Vermögen, also auch die Tiere, an die angegebene Institution. Bei der Insolvent muss doch das Vermögen verwertet, also zu Geld gemacht werden. Da dürfte es doch gar keinen Übernehmer für das Vermögen geben.

    Was ich gerade überlege, wenn das TSV sich das Eigentum vorbehält. Was passiert mit dem Tier rechtlich wenn es den TSV nicht mehr gibt, geht der dann in die insolvenzmasse über?

    Verschenkt der Verein dann die Hunde vor der Auflösungen die jeweiligen Halter ?

    Meinst du jetzt Hunde die bereits zurückgekommen sind und aktuell beim Tierschutz sind oder meinst du die Rückgabeverpflichtung (als Verpflichtung wären sie eh rechtswidrig) Ein Angebot auf Rücknahme wird wohl einfach untergehen.

    Unser Verein hat diesen Passus schon lange aus den Verträgen verbannt.

    Wir sagen den zukünftigen Besitzern dass sie sich bei Schwierigkeiten an uns wenden können und wir Lösungen finden. Eine vertraglich vereinbarte Rückgabepflicht ist rechtswidrig und eine vertraglich vereinbarte Rücknameverpflichtung ohne Einzelfallentscheidung ist für uns nicht händelbar.