dachte bis jetzt, dass eine Haltung eines Hundes gar nicht verwehrt werden kann (nur mit besonderer Begründung) und erst recht nicht, wenn andere Hunde im Haus bereits genehmigt sind.
Spätestens dann, wenn der Hund ohne Genehmigung gehalten und auch noch für Ärger (Beschwerden anderer Mieter) sorgt, ist es mit irgendeinem bis dahin vielleicht noch vorhandenem Goodwill des Vermieters vorbei. Andere, bereits vorhandene Hunde sind kein Hindernis, um weitere Hunde zu verbieten. Ebenso kann die Anzahl der Hunde pro Wohneinheit limitiert werden. Hundehaltung kann auch komplett verboten werden. Was nicht erlaubt ist, ist generell Haustierhaltung (was auch Mäuse, Fische oder Katzen beinhaltet) zu verbieten.
Interessant wäre hier die betreffende Klausel im Mietvertrag.
Selbst bei grundsätzlicher Erlaubnis wird der Vermieter sich meist vorbehalten, die per Vertrag grundsätzlich erlaubte Hundehaltung bei entsprechenden Voraussetzungen (Beschwerden anderer Mieter) doch noch zu verbieten. Im eigenen Interesse sollte man daher darauf achten, dass der eigene Hund keinen Anlass zu Beschwerden gibt wie z.B. langes Bellen, anspringen von Menschen im Treppenhaus, massives Untersuchen fremder Einkaufs- oder Manteltaschen usw.
Blöd ist es dann, wenn man böse Nachbarn hat. Da kommt man dann schnell in die Beweispflicht, dass der Hund unschuldig war.
Keinen Ahnung ob wir alle den gleichen Mietvertrag haben aber da werde ich mal nachlesen. Ich weiß nur, dass wir einen Antrag auf Hundehaltung beim Eigentümer stellen mussten. Die Erlaubnis gilt auch nur für den jeweils im Antrag benannten Hund.
wir wurden auch x-mal gefragt ob unser Hund auch im Mehrfamilienhaus klar kommt und nicht wegen jedem Furz bellt