Ich weiß nicht ob die TE den Beitrag noch liest aber hier mal ein Beispiel wie es laufen kann.
Ich kenne einen Frenchi der nun schon seit 2 Jahren im Tierheim sitzt - er wurde dort vom Ordnungsamt untergebracht.
Der Hintergrund:
Der Frenchi fand spielende Kinder, Jogger, Radfahrer so toll, dass mehrfach gebissen hat.
Der Halter hat sich nicht an die Leinen- und Maulpflicht gehalten und es gab weitere Vorfälle.
Der Hund wurde also eingezogen und im TH untergebracht. Jetzt geht es darum wie das Gericht sich entscheidet.
Darf der Hund wieder zum Halter zurück, wird der Hund dem TH überschrieben zur Vermittlung oder wird der Hund im blödesten Fall eingeschläfert.
Ich bin oft mit dem Frenchi gelaufen - mit Leine und Maulkorb. Er hat nie Anzeichen gemacht auszulösen egal ob mir Radfahrer, Jogger, Kinder etc. begegnet sind. ABER es kann immer wieder passieren. Er ist schmusig, lässt sich gerne knuddeln etc. aber er kann halt auch anderst
Also dann doch lieber "Leinenknast" und Maulkorb als zu sehen wie der eigene Hund ewig im TH sitzt bis geklärt ist was mit ihm passiert.
Mir tut es weh wenn ich den kleinen im TH sitzen sehe.