Beiträge von Mia2015

    da mein Jack das immer durfte und der Zweithund in seinem vorherigen Heim auch nie davon abgehalten wurde und ein typischer Wachhund war

    Genau das ist das Problem und deswegen ist auch das trainieren beider Hunde erforderlich. Eine Hausleine tut da gute Dienste.


    dass es sehr schwer wird ihnen das abzugewöhnen

    Das hängt davon ab, wie viel Zeit, Energie und Engagement du in das Training steckst. Klar dauert das, deine Hunde werden jedoch dankbar dafür sein, wenn sie wissen, das weder die eine noch die andere für die Tür zuständig ist, sondern nur ihre Menschen.

    Ich finde es auch wichtig, hier beiden Hunden Grenzen zu setzen. Wenn das Zusammenleben über die nächsten Jahre funktionieren soll ist es wichtig, dass sich die Hunde an ihren Menschen orientieren, nicht umgekehrt.

    Bleibt ihr bei der Tür ohne Erfolg, können sich weitere Baustellen entwickeln. Ich sehe es schon als wirklich wichtig an, dass du dich hier durchsetzt und beiden Hunden begreiflich machst, dass die Tür deins ist, nicht ihrs.

    Als Beklagter und Kläger kann man sich wesentlich besser vorbereiten, wenn man den Richter kennt

    Dann musst du aber oft vor Gericht gehen, um einen Richter kennen zu lernen :lol:


    Will ich doch ans LG, habe ich klassisch als Kläger die Klagehäufung

    Ne Klagehäufung musst du erst mal hinbekommen...

    Lange Rede kurzer Sinn: Der Streitwert bestimmt das zuständige Gericht, auf die Auswahl des Richters hast du keinen Einfluss, verlierst du, kann es teuer werden, aber dein Anwalt, solltest du einen nehmen, wird sich freuen, der berechnet nämlich auch nach Streitwert :D

    Ganz ehrlich? Wenn zwei Hündinnen sich einmal nicht richtig abkönnen und sich mehrfach beissen, dann gibt das nichts mehr.

    Sehe ich hier anders. Die Beisserein fanden an der Haustür statt, d.h. beide Hündinnen fühlen sich offenbar dafür zuständig, den Besuch zu "empfangen".

    Das würde ich sofort unterbinden. KEIN Hund läuft zur Tür, wenn es klingelt, jemand nach Hause kommt oder irgendwer auch einfach nur in den Keller geht.

    @Jessi89
    Sieh es mal so: Beide Hunde waren vorher Einzelhunde, d.h. kennen das Leben in einem "Rudel" nicht. Die Mischlingshündin fühlt sich nach vier Wochen so langsam "zu Hause". Beide Hunde tun, was sie bisher für sich alleine, also als Einzelhunde, auch getan haben und tun durften. Nun sind sie zu zweit und sich überhaupt nicht einig darüber, wer nun begrüßen darf.

    Es ist eure Aufgabe, diese Situation zu managen. Ihr müsst beiden Hunde eine Struktur geben, in der sie sich sicher bewegen können. D.H. Tür ist tabu. Beide Hunde kommen auf ihren Platz bzw. dürfen nicht aufspringen, wenn sich was an der Haustür tut. Kann man prima trainieren, bekommt man absolut hin, wenn das restliche Miteinander ansonsten friedlich ist.

    Den Richter und dessen Schwächen zu kennen, hat schon Vorteile. :hust:

    Wenn du Anwalt bist vielleicht, als Kläger aber völlig Hupe.

    Da alles unter 5.000,00 € ans AG geht, dürften streitige Hundereservierungen (soweit es sowas gibt :-))wohl überwiegend hier ausgetragen werden und da Anwaltspflicht erst ab LG besteht, ist es völlig egal, welchen Richter man erwischt. Um mal wieder zum Thema zurück zu kehren :D

    Das entscheidet der Geschäftsverteilungsplan. Wenn ich das Gericht kenne, kenne ich auch den Richter. Oder wechseln die bei wöchentlich? ;)

    Ja und was hat das jetzt damit zu tun, welches Gericht zuständig ist? Wozu muss ich jetzt noch den Richter kennen :lol:

    Es ist ja ganz einfach und im Grunde auch völlig wurscht, denn: wer klagen will, der solls halt tun :applaus:

    Hast du meine Posts alle gelesen?
    Ich denke nicht, denn dann hättest du die von mir zitierte Zeile nicht geschrieben. :)

    Weißt du was? Jetzt, wo du mich darauf aufmerksam gemacht hast, genau jetzt hab ich alle deine Posts gelesen und komme schlichtweg zu folgendem Schluss: Scheinbar hast du Langeweile.

    Wer meldet sich neu in einem Forum an, eröffnet seinen eigenen Thread, um seinem "Ärger Luft zu verschaffen" und dann wegen so einer Alltäglichkeit? Ein Troll, der böses dabei denkt :D

    rechtliche Beurteilung würde es einen Unterschied machen, ob die Sache 300 € oder 3000 € Wert ist

    Nein, das war so nicht gemeint, wobei es auch Bagatellfälle gibt, die mangels Wert abgewiesen werden.

    Allerdings überlegt man sich bei einem Hund, der 300,00 € kosten soll wohl sehr gut, ob man Gerichte bemüht und unter Umständen Kosten um ein Vielfaches produziert ohne Gewähr den Fall zu gewinnen, oder ob man sich einfach nach einem anderen Hund umschaut.

    Aber das soll es ja auch geben.