Hi,
bevor man spekuliert was sein könnte, würd ich erstmal im Mietvertrag nachschauen, was da ganz konkret steht.
Vielleicht ist es ja doch möglich.
Manchmal ist es sogar so dass eine Klausel nicht greift, weil sie völlig falsch formuliert ist... Dann sollte man aber nicht groß auftrumpfen und provozieren, sondern ganz klein und beiläufig erwähnen dass das Begehren den Hund wegzuschaffen nicht greift...
Ganz ruhig ist auf jeden Fall die beste Schiene.
LG
Mikkki