Das Problem in einer Tierklinik ist, dass die OP-Zeiten haben und nicht nur einen Hund operieren. Damit fällt die
Der Hund ist in dem OP Raum geblieben, bis er wach warweg.
Die Tiere kommen auf die Aufwachstation und da haben die Patientenhalter keinen Zutritt.
Wenn das Tier selbständig atmen und schlucken kann und Reaktionen auf das Ansprechen zeigt, darf es (muss nicht) abgeholt werden.
Ich lasse mein Tier so lange wie nötig aber nicht länger als nötig dort.
Meine Stamm-TA-Praxis besteht aus 1-2 Ärztinnen und 2 Helferinnen.
Und wenn es eine Klinik ist, wo viel operiert wird, muss es einen Aufwachraum geben. Ich sehe also in beiden Fällen kein Problem dabei zu sein.
In @Fleischjunkies Fall konnte der Hund ja anscheinend beim Aufwachen nicht selbstständig gut atmen, in meinem Fall vergangene Wochr auch nicht. Also wäre der Hund besser in der Praxis geblieben.
Ich persönlich finde das fahrlässig vom TA. Das hat auch nichts damit zu tun, ob ich dabei bin oder nicht, sondern ob der Hund medizinisch adäquat betreut und überwacht wird - und zur OP gehört die Aufwachphase nunmal dazu.