Beiträge von Yogilein

    Ich würde gerne irgendwann mal zwei Hunde haben, zumindest ist das meine Traumvorstellung. Am besten ist momentan aber ein Hund.


    Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, einer der wichtigsten ist aber, dass mein Hund als Einzelhund ganz zufrieden ist. Er legt weniger Wert auf Interaktionen mit anderen Hunden, die über ein Beschnüffeln hinausgehen und ist schnell von Hunden genervt, die "mehr" wollen. Dafür ist er umso menschenbezogener.


    Ich bin mit ihm aber so glücklich, dass ich nicht das Gefühl habe, mir würde etwas fehlen. Dennoch finde ich es schön, wenn ich harmonische Teams mit ihren Haltern sehe - da geht mir schon das Herz auf. Für mich persönlich käme eine Mehrhundehaltung aber nur in Betracht, wenn für die betreffenden Hunde dabei auch ein Mehrwert herauskommt.

    Mir ist´s auch Jacke wie Hose, ob mein TA den Chip nun ausliest, "um seinen Teil zum Tierschutz beizutragen", oder eben nicht. Für solche Spielereien würde ich aber kein Geld bezahlen, weil ich a) weiss, dass es mein Hund ist und es hier b) keine Pflicht für so eine Überprüfung in diesem Rahmen gibt.


    Vor einigen Beiträgen ging´s ja nun darum, ob´s dem TA verboten ist, den Chip (kostenlos) auszulesen und die Nummer abzufragen. Die Diskussion ist dann etwas abgedriftet.


    Gibt es eine Verpflichtung "im Sinne der Identitätsfeststellung" beim TA-Besuch den Chip auslesen zu lassen? Ist das Auslesen des Chips in der GOT gelistet? Ist die GOT bindet? Kann der TA Leistungen, die in der GOT gelistet sind, kostenlos als "Serviceleistung" anbieten? Wenn er dies nicht kann und es auch keine Verpflichtung zur generellen Chipnummer-Überprüfung gibt: Kann der TA es als Voraussetzung zur Aufnahme neuer Kunden machen? Könnte es Probleme hinsichtlich etwaiger Benachteiligungen geben? Und abgesehen davon: Welche Halter würden in solch einer Praxis mit ihrem Hund vermutlich nicht vorstellig werden?


    Es gibt eben Menschen, denen das nicht egal ist, ohne dass sie "etwas zu verbergen hätten". Das hat man eben zu tolerieren :ka:

    Mir wird das hier irgenwie zu blöde. So als wäre man der "Feind" derer, die hoffen, auf diesem Wege ihr Tier zu bekommen. Sorry, mir ist die Diskussion hier mittlerweile deutlich zu emotional.


    Ich hatte mich mit "personenbezogen" unglücklich ausgedrückt. Ein Fehler meinerseits in mehrfacher Form, so meinte ich eigentlich patientenbezogen.


    aus der Berufsordnung der Tierärtze in Bayern:

    Zitat

    § 4 (1) 1Der Tierarzt hat über das, was ihm in seiner Eigenschaft als Tierarzt anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen. 2Dazu gehören auch schriftliche Mitteilungen des Patientenbesitzers, Aufzeichnungen über Tiere, Röntgenaufnahmen und sonstige Untersuchungsbefunde.


    An der Stelle mag ich mich nun auch verabschieden.

    Ich bin doch auch froh, dass es Tasso und Co. gibt. Und meinetwegen soll er den Chip ungefragt auslesen, wenn er meint es (unabhängig von Impfungen) machen zu müssen, solange ich dafür dann nicht die Rechnung bekomme.


    Aber ob ich das in Ordnung fänd oder irgendjemand von euch, ist doch für die Frage, ob ein TA das ohne Erfordernis (z.B. Impfung) einfach machen darf völlig irrelevant.


    Hier ging´s doch zuletzt darum, ob der TA das einfach machen darf oder ob es ein Gesetz gibt, dass ihm das verbietet. Jemand anderes meinte dann, dass man das Auslesen ja nicht zwingend mitbekommen müsse, deswegen das "heimlich".
    Also Weitergabe personenbezogener Daten ohne Einwilligung- böse; bei Fundtieren zählt der mutmassliche Wille des Eigentümers, wenn da nicht ohnehin § 679 BGB greift.

    Ich vesteh das Problem grad nicht. Auf der einen Seite wird gefragt, ob der TA das einfach machen darf, mit dem Ergebnis ist man dann aber nicht einverstanden.


    Es gibt einen Unterschied zwischen "heimlich auslesen und abfragen, wenn der Halter am Behandlungstisch steht" und einem Fundtier.

    Natürlich wäre das für Rückvermittlungen ein Plus.


    Das Problem bleibt aber die Weitergabe der Chipnummer an Dritte durch den TA. Gehen wir mal von meinem Hund aus. Das ist meiner, ich hab ihn nicht gestohlen. Wenn der TA da jetzt ohne meine Einwilligung die Chipnummer ausliest und die an Dritte zur Überprüfung weitergibt, dann gibt er personenbezogene Daten weiter, die er ohne meine Einwilligung aber nicht weitergeben darf.

    Hm, einfach ist das dennoch nicht.


    Wenn ein Chip heimlich ausgelesen wird, dann ist das zumindest nicht vom Behandlungsvertrag abgedeckt.
    Dann handelt es sich bei der Chipnummer auf jeden Fall um pesonenbezogene Daten, die er nicht ohne Einwilligung weitergeben darf.
    Und strenggenommen muss er alles, was er tut, nach GOT abrechnen.
    Und zuletzt kommt noch dazu, dass eben nicht jedes Tier bei Tasso o.ä. registriert ist. Und selbst bei einer Registrierung kann der Halter entscheiden, ob Daten im Rahmen einer Rückvermittlung grds. nicht oder nicht vor Information des Halters an Dritte weitergegeben werden dürfen. Inwiefern der TA dann von Tasso die Rückmeldung bekäme, dass das Tier gesucht/nicht gesucht wird, weiss ich nicht.

    Ein passender Partner macht mich mit dem, was dieser macht aber schon glücklich.
    Respektiert, akzeptiert und versteht er meine Wünsche, macht mich das glücklich.
    Unterstützt er mich bei der Realisierung dieser, macht mich das glücklich.

    So sollte das auch sein. Aber das hat eben nichts damit zu tun, dass man ein "Recht" darauf hat, "glücklich gemacht" zu werden.


    "wenn du mich liebst, dann..." usw. ist je nach Männertyp etwas, was man ins Poesiealbum schreibt und es danach in der Sockenschublade versenkt

    ... nicht Sockenschublade, sondern unterste Schublade. Mit (Schuld-)Gefühlen spielt man nicht.