Ich habe vor kurzem noch einen Zuchtworkshop für Papageien & Sittiche besucht und dort wurde empfohlen unbedingt beim Finanzamt vorstellig zu werden und die Zucht anzumelden auch wenn man nicht soviel Zuchtpaare hält, daß man den §11 haben muss. Vor allem auch in Hinblick auf Nachbarn, die eventuell mal etwas melden. So wäre man auf der sicheren Seite.
Das kann man machen. Wenn Du die 11 machst beim Vet.-amt bist Du erst einmal *gewerbsmäßig*,
das hat alles noch nichts zu tun mit *gewerblich*.
Ab *gewerbsmäßig* solltest Du alle Belege der Zucht sehr gut sortieren und aufheben, selbst mal
nachrechnen, ob Du über den Freibetrag von 8820/2017 (alle) Einkommen hinaus kommst, um dann
u.U. ein Kleingewerbe anzumelden.
Aufheben einmal zu Deiner Übersicht/Einnahme/AusgabeRechnung und wegen der 'lieben Nachbarn'
und dem Lieblingsspiel der D 'Nachbarschaftsstreit`. Da wird aus Dir schnell mal ein kleiner Millionär.
Bleibst Du unter 17500 Umsatz, brauchst Du kein Kleingewerbe oder *großes* Gewerbe anmelden.
Dann bleibt es bei der einfachen ESt-Erklärung, wo Du Einkommen unter 17500 als Nebenerwerb
angeben kannst.
Bei Hunden ist das recht klar definiert wann gewerbsmäßig und wann gewerblich an Hand von
Zuchthündinnen und Würfen und ab wann die 11/Befähigungsnachweis zu machen ist.
In Deiner Sparte kenne ich mich nicht aus, aber da kann Dein Verein vielleicht weiterhelfen.
Wenn nichts vorliegt, gilt der o.g. 'Fahrplan'.