Beiträge von Sarah1

    "Sie müssten die fehlende Zustimmung der Vermieterin durch ein grichtliches Urteil ersetzen lassen - Sie dürfen aber keineswegs nun einfach den Hund anschaffen; dieses würde nach einer Unterlassungsaufforderung die Kündigung nach sich ziehen können.

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss in jedem Einzelfall eine umfassende Abwägung der konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen. In dieser Abwägung sind unter anderem die Größe des Hundes und der Wohnung zu berücksichtigen (BGH, Urt.v. 20.03.2013, Az.: VIII ZR 168/12)

    Und dabei werden die allgemeinen Lebensratschläge der Vermieterin wenig Gewicht haben."

    Das meinte ich, mit dem Klageweg. Die Antwort
    des Anwalts sagt aus, was Du tun kannst, nimmt
    aber keine richterliche Entscheidung voraus.

    Wenn es ein Kleinhund werden soll, hast Du sicher
    recht, Kleinhunde gehen bis 30 cm Widerrist.
    Du möchtest aber 50 cm Widerrist, dazu sollte der
    Hund idealerweise schon erwachsen sein.
    Also stehen 50 cm Widerrist zu 50 qm Wohnung
    zur Klärung an.

    Die Vermieterin dazu nach Posting-Nr.1:

    daraufhin hat unsere vermieterin geantwortet, dass sie unsere wohnung (50qm) zu klein für einen hund findet und sie es nicht gut findet,

    Bleibt die Vermieterin dabei, wäre auf dem
    Klageweg, Dein Recht oder Nicht-Recht zu
    klären. Hier liegt der juristische Focus drauf,
    die allg. Hinweise der Vermieterin können,
    müssen aber nicht die richterliche Entscheidung
    beeinflussen.

    Du hast nur 5 Möglichkeiten, wenn die Vermieterin
    bei Ihrer Aussage "Hund zu groß für die Wohnung"
    bleibt:
    1. das persönliche Gespräch,
    2. der Klageweg über PKH, wenn
    es diese für Studenten gibt,
    3. einen wirklichen Kleinhund nehmen/Zergportal
    4. Umzug, wo auch größere Hunde gehen
    5. Warten bis sich die Lebensumstände manifestiert
    haben.
    Mit dem Kopf durch die Wand, geht nicht.
    Auch dem Anwalt sind konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen
    gesteckt und der kann nicht mehr vertreten, als das Gesetz vor-
    schreibt und da geht eben der Kleinhund bis 30 cm, alles andere
    sind Ermessensfragen und "Gutwill" der Vermieterin oder auch nicht.

    ich freue mich über eure meinungen zu dem thema

    Nach diversen Urteilen, muss immer eine
    "Interessenabwägung des Einzelfalles" erfolgen.
    Deine Vermieterin hat bereits gute Gründe
    klar angeführt, die gegen eine Hundehaltung
    sprechen.

    Bei der Interessenabwägung werden folgende
    Punkte betrachtet:

    • Art und Größe des Tiers
    • Verhalten und Anzahl der Tiere
    • Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung/des Hauses in dem sich die Wohnung befindet
    • Anzahl, persönliche Verhältnisse, Alter und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn
    • Anzahl und Art anderer Tiere im Haus
    • Bisherige Handhabung durch den Vermieter (Anspruch auf Gleichbehandlung)
    • Besondere Bedürfnisse des Mieters

    (BGH, Urteil v. 14.11.2007 AZ.: VIII ZR 340/06)

    Du kannst es in einem persönlichen Gespräch versuchen,
    rein über den Klageweg z.B. sehe ich wenig Chancen für
    eine Hundehaltung.

    Hier noch mal ein ausführlicher Beitrag zum Thema
    "Hundehaltung im Mietrecht":

    http://magazin.deine-tierwelt.de/haustiere-im-m…tung-verbieten/

    Warum gibt man Metamizol ? Der Wirkstoff
    kann das Blut zerstören und aus die Maus.
    In vielen Ländern ist Metamizol verboten,
    natürlich in D nicht, dafür sterben auch
    immer noch in der Humanmedizin daran viele.

    Eine wirksame Therapie gibt es nicht, aber
    Prednisolon/Kortison und Physiotherapie
    und viel Hege und Pflege können den Zustand
    verbessern.

    Ich würde es mit einer Rampe versuchen, denn
    langfristig ist das eh kein Dauerzustand.

    Hoffentlich ist es ein verantwortungsvoller Trainer,
    denn beim zweiten Mal kann es schon zu spät sein.

    Hier würde ich die Variante der "eigenen Ent-
    scheidung" vor jeden Trainer favorisieren.

    Trainer ist nicht gleich Trainer, Geld ist aber Geld
    und nicht jeder ist ein MR, der auch mal andere Tipps
    gibt, wie bei meinem "Inside", nur das war damals
    vergleichsweise harmlos und nicht zu vergleichen.

    Leider ist es so, das bei uns die Leishmaniose nun gerade
    nicht so häufig und TA-Wissen meist theoretischer
    Natur ist. Insofern macht ein Klinik-Wechsel keinen Sinn
    und die jetzige Klinik macht ihre Sache recht gut.

    Ich würde mich aber als erstes in einem Leishmaniose-
    Forum anmelden, dort erfährt man z.B. u.a. auch, das es
    nicht nur Blutkonserven gibt, sondern blutbildende
    Medikamente die, die Blutbildung im Körper anregen oder
    Chemo sogar die Leishmanien wirklich bekämpft.

    Bei allen gut gemeinten und mitfühlenden Worten hier,
    hilft der seitenlange "Weichmachergang" nicht wirklich.
    Nur Betroffene und bereits behandelte Patientenbesitzer
    können punktuell ihre Erfahrungen "rund um die Leishmaniose"
    weiter geben.

    Mir tut es auch leid, aber ich habe mal das gefunden:

    https://www.leishmaniose-forum.com/showthread.php…ngen-Milteforan

    Vielleicht gibt so etwas ein klein wenig mehr Hoffnung. Alles Gute.

    Also ich habe mir das Ganze mal näher betrachtet und da
    ist von Leishmaniose/310 die Rede. Dazu hat sie Medis
    bekommen, deren Wirkstoffe, Allupurinol und Miltefosin,
    das Blutbild zerstören, unabhängig davon, wie man die
    Sache im Nachhinein nennt.
    Wirkstoffe dieser Art gibt es noch einige und mir haben
    zwei TÄ eine kleine Maus in den Tod therapiert mit
    Metamizol und Butylscopolaminiumbromid Injekt. Seither schaue
    ich mir die Beipackzettel immer genauer an.
    Wollte nur einen Hinweis geben, da nach der Ursache gefragt wurde.
    Das Brisa eine Anämie oder Thrombozytopie als alleinige oder
    Grund-Erkrankung hatte, konnte ich nicht entnehmen.