Es wird bestimmt ein Protokoll geben, da er auch Papiere hätte wenn er keinen Rückbiss bekommen hätte. Papiere bekomme ich erst wenn der Rückbiss (was ich jetzt nicht mehr glaube) sich verwachsen hat. Leider steht das nicht im Vertrag, das hat sie mir nur so nebenbei gesagt.
Ich will nicht züchten, daher ist es mir egal ob Papiere da sind oder nicht. Ich wollte ja ein Familienmitglied und keinen Deckrüden.
Was aber nicht ausschließt, dass ich es schöner finden würde, wenn er ein "noramles" Gebiss bekommen würde.
Ja, das Protokoll/Wurfabnahmeprotokoll gibt es
generell und darin eine Rubrik über "Fehler des
Welpen" und es ist so, dass jeder Welpe danach
eine Ahnentafel und alle zur gleichen Zeit bekommen,
unabhängig von möglichen Fehlern. Diese wird in
aller Regel, den Käufer kostenfrei zugesandt.
Ich mache das immer mit "Einschreiben Rückschein",
das ist sicher für alle; sind ja schließlich Dokumente.
Ein Rückbiss verwächst sich nicht und Du hast Anspruch
auf einen "mangelfreien Hund".
Wenn Du nun billigend einen Hund mit Rückbiss in Kauf
genommen hast, weil Du unbedarft bist und der "Züchterin
in allen Dingen glaubtest, was sonst, bleibt dieser Anspruch
trotzdem bestehen, da die sog. "Züchterin". "arglistig verschwieg",
nämlich die Wahrheit.
Es ist völlig egal, was Du mit dem Hund vor hast, ob züchten oder
nicht, als oberstes Gebot für Käufer steht: dass sie einen
"mangelfreien Hund" bekommen. Nur darum geht es.
Wenn also der Rückbiss nicht im Kaufvertrag steht und dieser
sich auch nicht preismindernd auf den Kaufpreis auswirkte,
besteht Dein Anspruch weiterhin, eben wegen "arglistiger Täuschung".
Nun hängt man ja inzwischen auch an dem Hündchen und
genau darauf spekulieren ja die sog. Züchter und insofern
bedeutet das für Dich in der ersten Phase, sich mit der
"Züchterin" zu einigen, die Ahnentafel anzufordern und
wenigstens eine Kaufpreisminderung auszuhandeln, sofern
Du das Hünchen behalten willst.
Mein Wissen darüber bedeutet keine Rechtsberatung, deshalb
kannst Du Dir gerne Rechtssicherheit über einen Anwalt holen.
Deine Züchterin wird das Wissen!
Eben, so ist es und mit Wurfprotokoll stehen solche
Fehler fest, da sich mit Geburt bis heute der Fehler
gefestigt hat.
Der ShihTzu z.B. hat immer einen, kleinen, süßen
Vorbiss, der im Standard festgeschrieben ist, nicht
einmal dieser "verwächst" sich und ich kenne keine
Gebissanomalie, die zum korrekten Gebiss hin wächst.
Das hat alles erst mal nichts mit den Zähnen zu tun.
Außerdem steht der Käufer vor der Tür und wenn beim
Kauf schon über einen Rückbiss gesprochen wird, ist
dieser korrekter Weise offen und transparent im Kaufvertrag
zu erwähnen (ist wohl geschehen)und als Minimum dem Käufer "Kaufpreisminderung" einzuräumen. Da kann also stehen:
Rückbiss im Kaufpreis berücksichtigt. So wäre es seriös.
Alles andere hier, ist indiskutabel.
Ich zweifele ja auch, ob das alles so klar und unverrückbar ist und schon bei Wurfabnahme sichtbar sein muß.
Zwar unwahrscheinlich, aber egal, möglich ist
alles, dann aber bitte zum Zeitpunkt des Kauf-
vertrages richtig reagieren, denn da lag der
Rückbiss vor und nur dieses kann "ich" beurteilen.
Warum sonst wohl, hat man mit neuen Recht,
die Rechte der (Hunde)-Käufer gestärkt ?
und was werfe ich ihr vor? der Rückbiss ist im Vertrag erwähnt. Aber nicht dass er sich verwächst... Das hat sie mir mehrfach mündlich versichert, ich habe nichts schriftliches.
Wenn der Rückbiss im Vertrag erwähnt wurde,
bleibt nur die Kaufpreisminderung, falls noch nicht
erfolgt. Dazu würde ich 1 Jahr abwarten, 2 Jahre
gesamt hast Du Zeit und der Züchterin mit Einschreiben/
Rückschein heute über diesen Umstand informieren:
also, Du möchtest die Ahnentafel, ohne wenn und aber,
und das sie mit einer Kaufpreisminderung zu rechnen hat,
sollte sich der Rückbiss nicht bis zu einem Jahr verwachsen
oder aber es wird sofort geregelt.