Beiträge von Sarah1
-
-
Es war der Welpenkäuferin klar, laut Kaufvertrag, daß sie einen Welpen mit Rückbiss zum Preis von 1.000.-- Euro kauft.
Das schon, nur dass eine Preisminderung enthalten ist,
eben nicht.
Es steht nicht ausdrücklich da, dass der Rückbiss
darin enthalten ist und genau das muss sein.
Gerichte entscheiden nach Aktenlage und wie
der Mangel beseitigt wurde steht nun einmal nicht
da.Arglistige Täuschung wäre es, wenn der Verkäufer Sägespäne ins Getriebe gebracht hat, damit das Auto noch gerade so vom Hof rollt.
Arglistige Täuschung hat viele Facetten, im Hundekauf
auch, wenn ich bewusst einen Fehler benenne und
unter der Begründung des Verwachsens, volles Geld kassiere.
Ich mache damit unbedarften Käufern etwas vor, beruhige
sie um an das Geld zu kommen.
Ich persönlich gebe Preisminderung, nenne es im Vertrag,
weil ich weiß, Gerichte erkennen es sonst nicht an.Na ja, das mit dem Auto war geckig gewählt, aber ich wollte
nur damit ausdrücken, das die Funktionalität da ist, lediglich
ein optischer Schönheitsfehler für den jeder Händler Preis-
nachlass gibt, wenn der Kunde einverstanden ist.
Beim Hundekauf brauchte es gar kein Einverständnis, da sie
bis heute nichts von Preisnachlass weiß und vermutlich voll
abgezockt wurde. Ihr geht es auch nicht um Geld, nur um die
Frechheit so ahnungslos in die Falle zu rennen, Highlight ist ja die AT.
Schon deshalb würde ich mir Rechtssicherheit holen. -
Es stand in mehreren Anzeigen, dass wenn man die Ahnentafel nicht haben will, der Kaufpreis günstiger ist und ich bin davon ausgegangen dass das normal ist. Ich dachte auch dass wenn das so ist, dass man erst die Ahnentafel bekommt wenn der Kleine keinen Rückbiss mehr hat.
Ganz genau so ist es, auch mit dem Rückbiss.
Ohne AT und Rückbiss ist so ein Tier nur ca.
50% vom Kaufpreis wert.Du hast aber einen Beseitigungsanspruch aller Mängel.
Die Entwicklung des Rückbisses kannst Du aber nur
knapp 6 Monate abwarten, dann gilt die Beweislastumkehr,
bis dahin wird angenommen, dass der Mangel bei Übergabe
bereits bestand, danach hast Du die Beweispflicht.In Deinem Fall käme nur eine Preisminderung in Frage,
da Du die Maus behalten willst.Mich würde es schon sehr ärgern, wenn ich keine AT bekomme,
der Hund vielleicht tatsächlich einen Rückbiss hat und ich so
viel Geld hinlegen musste. Letztlich hat sie Dir das Verwachsen
des Rückbisses, AT und damit ein perfektes Tier verkauft,
was am Ende sich ganz anders herausstellt. -
Du kannst darauf pochen bis zum Sankt Nimmerleinstag und dennoch hat die Welpenkäuferin keinen Anspruch auf Preisreduzierung mehr.
Im Kaufvertrag steht, daß der Welpe einen Rückbiss hat und, wie wir jetzt wissen, 1.000.-- Euro kostet.
Das hat die Käuferin unterschrieben und akzeptiert.Jetzt ein paar Wochen später plötzlich Preisreduzierung zu verlangen, nein, das klappt nicht mehr.
Sie hat einen Beseitigungsanspruch, allein die Nennung des Mangels im KV
ist unzureichend.Vielleicht drück ich mich missverständlich aus.
Ich habe ja nun auch schon Tiere mit Mangel gehabt, da
schreibe ich mit hin, dass dieser Mangel im Kaufpreis
berücksichtigt wurde.
Aber egal, ich versuche es mal anders:Es besteht ein Beseitigungsanspruch von Mängeln, der auch
beschrieben werden muss, z.B. Kaufpreis wurde um xy
gemindert oder Preisminderung in der Kaufsumme enthalten.Ansonsten könnte ja jeder Verkäufer den Mangel nur benennen,
volles Geld kassieren und für den Käufer verfällt jeder Anspruch
ohne jede Minderung. Darauf lassen sich Gerichte nicht ein.
Steht nichts da, gilt der Beseitigungsanspruch als nicht vollzogen.Schnell wird das klar, wenn man z.B. ein Auto mit Beule kauft, mal
angenommen, der Verkäufer notiert die Beule im KV, kassiert volles Geld
und erklärt, dass die Beule mit dem nächsten Wind verschwindet.
Klar etwas irres Beispiel, mir fällt nichts Besseres ein, aber was meint
ihr wie ihr guckt und den Verkäufer einen vom Blatt erzählt ?Genauso ist diese Geschichte, denn hier wurde der Mangel benannt,
volles Geld kassiert und mit Wachstum, so der Züchter,verschwindet
der Mangel.
Wenn Du jetzt gutgläubig bist, kaufst Du das ab, ebenso die AT.
Vom Käufer kann nicht erwartet werden, dass er im Stoff steht,
dafür hat er den Verkäufer, der ihn arglistig getäuscht hat, indem
keine Mängelbeseitigung erfolgte, nur die Nennung des Mangels.Das mindeste ist eine Preisminderung, denn kein Mensch verkauft
eine Ware mit Fehlern ohne jede Preisminderung.
Und so hat es der Gesetzgeber nicht gemeint, dass schon mit Nennung des
Mangels im KV der Anspruch auf Beseitigung des Mangels entfällt. -
Sorry, nein, ich habe mir Anzeigen mit Hunden rausgesucht wo bei steht "seriöse Zucht im Verein mit Ahnentafel", ich dachte das reicht. Aber man lernt nie aus.
Ich schreibe die Dame erst mal an und möchte die Ahnentafel haben. Ich habe 1000€ bezahlt, es wäre super mega ärgerlich wenn sie mich belogen und betrogen hat.Das würde ich mir vorsorglich ausdrucken.
Fordere die AT an.
1000 € sind ja auch erst mal eine Adresse,
aber ich schätze mal ein, dass das kein
Rückbiss bleiben wird.
Sollte sie keine AT auf Deine Forderung
schicken, wäre auch hier eine Preisminderung
zu machen, auf einen reelen Preis für ein Tier
ohne Stammbaum. -
Im Kaufvertrag steht, daß der Hund einen Rückbiss hat, somit war es der Käuferin klar und sie hat keinen Anspruch auf Gewährleistung irgend einer Art.
Sie hat einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels, der fehlt.
Ein Tier mit wirklichem Rückbiss/Mangel ist deutlich preisreduziert. -
IM KV steht KEINE GARANTIE, dass der Rückbiss sich zurückbilden wird!
Wollte die Käuferin Ansprüche geltend machen können, hätte IM KAUFVERTRAG eine entsprechende Garantie stehen müssen.
Wollte schnell das noch mal aufgreifen:
Es geht um die Mängelhaftung die über die Gewährleistung geht
und die ist vom Gesetz vorgeschrieben, so wie ich bereits grob
erklärte.
Garantie besteht zusätzlich zur Gewährleistung und auf die Funktionalität
des Tieres gerichtet und genau das tut es, auch mit Rückbiss.Nur Dinge wie Garantie und Gewährleistung sind völlig deplaziert im KV,
der sollte so etwas nicht abhandeln, das macht schon das Gesetz. -
Eigentlich ist es gar nicht soooo schwer:
Lass mal Deine Überheblichkeit, steht Dir nicht gut.......
Mal abgesehen davon, dass das kein regulärer Rückbiss ist, ist das:
Im KV steht der Mangel drin, die "Züchterin" kann also beweisen, dass die Käuferin von dem Mangel wußte und ihn trotzdem zu dem im Vertrag sicher auch erwähnten Kaufpreis erworben hat.
IM KV steht KEINE GARANTIE, dass der Rückbiss sich zurückbilden wird!
Wollte die Käuferin Ansprüche geltend machen können, hätte IM KAUFVERTRAG eine entsprechende Garantie stehen müssen. Was sie mündlich gesagt haben soll, ist ziemlich irrelevant, da lässt es sich leicht rausreden. Von "Habe NIE etwas derartiges gesagt" bis hin zu "Könnte sein, dass es sich verwächst" (Womit es dabei bleibt, dass die TE den Hund MIT BEKANNTEM MANGEL gekauft hat.
komplett falsch:
Um Dichmal aufzuklären:
DerZüchter notiert am Tag des Verkaufs
denRückbiss/Mangel und die dadurch erfolgte
Kaufpreisminderungim Kaufvertrag.
Dazunoch ein Vermerk, dass die AT
kostenfreizugeschickt wird.
Dassind Mindestvoraussetzungen,
um alsZüchter auf der rechtlich,
sicherenSeite zu sein.Indiesen Fall, hätte die Käuferin keinen
Anspruchauf Gewährleistung, sprich
Kaufpreisminderung, weil der Mangel
beseitigt wurde per Minderung.Nurder Zusatz fehlt.
Im Fallder TE erfolgte im KV nur die Notiz,
dassein Rückbiss vorhanden sei, ohne aber
einen Vermerk,wie dieser Mangel beseitigt
wurde,darauf aber genau besteht ein Anspruch.
Geregeltim Verbrauchsgüterkauf und
Gewährleistungsrecht.Warumder Anspruch bestehen bleibt,
habeich bereits eingehend erläutert:
alleinder Verweis auf einen Mangel
entbindetnicht, den Mangel zu beseitigen:
dazuschreibt das Gesetz 3 Möglichkeiten
vor:Rücktritt, Minderung, Umtausch vor.
Imspeziellen Fall käme nur Minderung
desPreises in Frage, es handelt sich
ja umein Lebewesen.
Habeich alles so oder so auch geschrieben.Ichhabe mich mit der Materie zwangsläufig,
eingehendbefassen müssen.
Dukannst Dir aber gerne Rechtssicherheit
holen,falls Du alles anzweifelst.Leiderhabe ich keine Zeit, die Gesetze raus
zusuchen, vielleicht hat sie jemand an der
Hand oderDu schaust selber mal nach.
Vielleichtist es aber auch so verständlich. -
Die Papiere würde ich dann bekommen, wenn der Rückbiss sich verwachsen hat. Die Züchterin hatte mich ja auch gefragt ob sie dann mal einen Decksprung haben darf und daher dachte ich, mensch, wenn die mit ihm decken will, dann wird sich das mit 100%iger Sicherheit geben. Aber nach dem wir ja beim TA waren und dieser meinte, dass die Chancen ehr gering sind, sind natürlich Zweifel da
Das geht eigentlich nicht. Die Ahnentafel sind sofort dem
Käufer zu übermitteln, sobald sie beim Züchter eintreffen.Gut, dass Du nochmal Fotos gemacht hast und ich muss sagen,
dass der vermeintliche Rückbiss sehr, sehr gering ist und mit
hoher Wahrscheinlichkeit in ein Scheren- oder Zangengebiss
auslaufen wird und das genau ist ja auch vom Standard so
vorgesehen. Bei meinen ist es auch so vom Standard und
die Gebissstellung ist nichts ungewöhnliches.Warte mal in aller Ruhe ab, das pegelt sich ein.
Meine Tiere haben noch mit 14 Monaten den letzten Zahn
verloren, also ein Jahr solltest Du warten.Das ist nicht die Stellung, wie es bei einem bleibenden Rückbiss
wäre, wie die Züchterin darauf kommt....wer weiß ?
Fordere erst mal die AT an und gut ist. Sollte unerwartet
im Gebiss etwas bleiben, kannst Du immer noch reagieren. -
@Grinsekatze
Ein Verein wo es kein Wurfabnahmeprotokoll gibt,
braucht sich erst gar nicht Verein zu nennen, mal
abgesehen davon, dass mir kein einziger bekannt ist.Die Entwicklung des Rückbisses weiß keiner, deshalb
auch 1 Wachstumsjahr. In aller Regel wird es aber
nicht besser.Kulanz des Züchters gibt es nicht mehr.
Wir haben Gesetze und Gewährleistungen, nach
denen sich auch Züchter richten müssen.
Und wenn diese meint, es verwächst sich,
so warte ich das 1 Jahr ab, wo man es besser
beurteilen kann, hole mir eine Testat/Bescheinigung
vom TA und klage auf Preisminderung…so einfach ist das,
bzw.einige mich außergerichtlich. Wenn dann noch
die AT fehlt, die ja eigentlich auch versprochen war,
erhöht sich die Preisminderung. So geht es und nicht
anders.