Beiträge von Sarah1

    Ich weiß gar nicht, wieso sich hier um Verträge und Vertragsmodalitäten gestritten wird. Das war nie Thema.

    Einfach nur, um die Dinge hier klar zu legen und weil
    ein Rückbiss ein anerkannter Fehler ist, den der Züchter
    zu verantworten hat.
    Bekommt man dazu noch per Vertrag einen Zucht-und
    Familienhund versprochen hatt man ohnehin alle Rechte
    das durchzusetzen und dass setzen Richter knallhart durch.
    Bei Dir was den Rückbiss angeht, sollte er bleiben, ebenso
    die Ahnentafel, die ohnehin sehr schwammig in Aussicht gestellt
    wurde.
    Gut, wenn es Dich nicht interessiert, aber es wurde halt der
    Vollständigkeit halberund weil es unmittelbar dazu gehört
    mit angesprochen.
    Vielleicht kommen noch ein paar Tipps zum Zahnwechsel.

    Wenn der Käufer IM WISSEN UM EINEN MANGEL eine Ware kauft, so ist es ganz alleine SEINE Sache, wieviel Geld er bereit ist, dafür aus zu geben.

    Wenn also im Vertrag der Mangel beschrieben wurde, der Vertrag wurde von beiden Seiten unterschrieben und der Geld hat den Besitzer gewechselt, dann hat der Käufer den Mangel gewußt, zur Kenntnis genommen, und ihn wissentlich mitgekauft. Für wieviel Geld auch immer....

    Ich weiß jetzt wirklich nicht, was Du von mir willst
    und Du kannst noch so viel schreiben, es wird deshalb
    nicht richtiger.
    Jeder Fall liegt anders und ich habe den Fall der TE
    betrachtet.
    Sie weiß es doch gar nicht, dass da ein Mangel ist.
    Sie weiß nur, dass es sich noch verwächst und hat
    für einen mangelfreien Zucht-und Familienhund
    vollen Preis bezahlt.

    Wenn die Züchterin sich sicher wäre, dass der Rückbiss
    bleibt, wäre u.U. eine Verhandlung über Preisminderung erfolgt.
    Die Züchterin hat aber einen Rückbiss notiert, der eigentlich
    keiner ist und zunächst volles Geld genommen. Geht auch.
    Sollte der Rückbiss bleiben, kann man das der Züchterin
    melden, aus zuchttechnischen Gründen schon, und
    über eine evtl. Preisminderung reden, zumal die AT evtl.
    auch noch ansteht. Idealerweise sollte das vor Ablauf
    des 6. Monats/Beweislastumkehr gemacht werden.

    Was Du ansprichst, sind Fälle wo der Käufer den Mangel
    erkennen konnte und darum weiß. Ob in allen Fällen
    Preisminderung erfolgte weiß ich nicht, das machen die
    Vertragspartner unter sich aus, rein nach Gesetz hat
    der Käufer aber immer einen Anspruch auf Nachbesserung,
    die ist vorrangig und wird allein vom Käufer gewählt.
    Da die bei Hunden schlecht geht, bleibt nur die Minderung
    über den Preis, deshalb.
    Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und kann in Verträgen
    auch nicht, wie Du meintest über Garantie, ausgeschlossen werden.
    Das sind 2 verschiedene Schuhe und dann müsste geklärt werden,
    ob der Züchter dann auch Hersteller ist.

    Wenn der kleine zuchttauglich geschrieben wird, also die Zuchttauglichkeitsprüfung (was auch immer man da macht) besteht, dann habe ich keinen Anspruch eine nachträgliche Preisminderung auszuhandeln. Da der Welpe aber als Zuchthund und nicht "nur" Familienhund im Vertrag verkauft wurde, habe ich einen Anspruch auf eine Preisminderung.

    Ja, das ist richtig, denn als Zuchthund wäre er ja ohne jeden Mangel/
    bzw. zuchtausschließenden Fehler und da ist alles OK, als Familienhund
    hast auch Du einen Anspruch auf Minderung des Preises, s. mein Vorposting.

    Ich habe dazu in meinen Verträgen "als Liebhabertier übergeben" stehen,
    ein Zuchthund im Welpenalter kann eigentlich kein Züchter versprechen,
    da der Hund sich ja noch entwickeln muss, aber das ist eine andere Spielwiese.


    Wenn dieses Thema hier nicht angesprochen würde, hätt ich mir nicht mal nen Kopf drum gemacht.
    Mir geht es auch nicht darum den Kleinen zuchttauglich zu bekommen, das ist mir recht latte...

    Ich wollte nur wissen in wie weit man den Rückbiss regulieren kann und welche Tipps ihr mir geben könnt.

    Das ist doch prima und angekommen. Hauptsache die kleine Maus
    wird geliebt und ihr geht es gut.
    Bezüglich des sog. Rückbisses bin ich der Meinung, dass es sich
    zum Scherengebiss mind. aber zum Zangengebiss entwickeln wird.
    Du gibst ja schon Knöchi, was unterstützend wirkt.
    Den Rückbiss, der eigentlich noch keiner ist, hat die Verkäuferin
    vorschnell im KV formuliert. Hoffen wir, dass Du die AT bekommst,
    dann wäre alles in bester Ordnung. Alles Gute.

    wenn ich ne Waschmaschine kaufe, die nen kleinen Sprung in einem unwichtigen Plastikteil hat (=optischer Makel), den Kaufvertrag unterschreibe in dem der Makel aufgeführt wird und dafür 600€ bezahle. Dann kann ich nicht nach 3 Monaten hin und sagen "ich will ne Preisminderung, da ist ein Sprung im Plastikteil". Jeder Anwalt lacht einen dafür aus..

    Mal abgesehen davon, dass Du dafür keinen Anwalt brauchst,
    wird jeder seriöse Handel Dir eine Preisminderung geben, dass
    versteht sich fast von selbst und.......jeder Fall liegt anders.

    Im vorliegenden Fall ist keine Preisminderung bekannt bzw. ausgehandelt
    worden, obwohl ein Mangel im KV notiert wurde.
    Kommt die AT noch zum tragen, käme ein weiterer Mangel dazu und ja,
    der Käufer hat einen Anspruch auf:
    Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadenersatz bei mangelhafter
    Ware und nein...kein Anwalt würde darüber lachen, es ist sein Job.

    Aber es ist gut, so wie es ist, es ging nur um das unterstützen der
    Gebiss-und Zahnentwicklung und da muss man einfach erst mal abwarten.

    Damals wurde sich darauf geeinigt, dass ich mir zu einem besseren Zeitpunkt einen Hund aussuchen darf und somit kein Geld verrechnet wurde und ich habe auch keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Das ist jetzt ca. 2 Jahre her. Da ich diesen Zustand nicht noch länger vor mich hin schieben möchte, habe ich angefragt, ob ich anteilig Geld zurückbekomme (abzgl. der nochmaligen Tierarztkosten). Jetzt stellt sich der Züchter quer, und meinte, eigentlich müsste er Geld von mir verlangen, und sein Angebot mit dem Hund steht weiterhin.

    Ein Hund wird immer mal zurück gegeben ob mit oder ohne Vorkaufsrecht.
    In Euren Fall lautet die Vereinbarung: das kein Geld fließt, dafür Du aber,
    Dir einen neuen Hund zu einem besseren Ztpkt. aussuchen darft und
    dazu steht der Züchter heute noch, Du nicht.

    Du durchbrichst diese Vereinbarung und möchtest Geld zurück und es
    ist in der Tat so, dass Du wahrscheinlich noch Geld mitbringen musst.
    Es sind 2 Jahre vergangen, nicht vergessen, da kann viel passieren.

    Der Züchter hat nicht nur Anspruch auf erneute Vermittlungsgebühren
    oder geplante TA-Kosten, sondern bis zur Vermittlung auch tägliche
    Unterbringungs-und Verpflegungskosten. Nimmt der Hund einen Platz
    weg, der Züchter plant ja weiter, können u.U. weitere Kosten entstehen.
    Das wissen die wenigsten Leute, aber diesen Anspruch hat er, bis zur Vermittlung
    des Hundes, der Rest gehört Dir und da hat der Züchter Recht, da wird nicht
    viel übrig bleiben.
    In meinen Fällen habe ich kulanter Weise auf die Tageskosten verzichtet, sonst
    bekäme der alte Besitzer in vielen Fällen nichts mehr.

    Es kommt immer auf den speziellen Fall an.
    Kommt der Hund gleich, nach Monaten oder Jahren zurück, verringert sich der
    Anteil des Rückgeldes entsprechend, bzw. Geld fließt nach der Vermittlung
    abzüglich der Kosten. Logisch ist, für einen älteren Hund bekommt man entspr.
    weniger.

    Du hättest damals gleich "Geld zurück" machen sollen, heute wird es um einiges
    schwieriger, da die Vereinbarungen ganz anders lauten.
    Oder Du nimmst tatsächlich einen Welpen und vermittelst ihn wieder, da hast Du Dein
    Geld wieder. Zeitsparend, nervenschonend.

    Ich kenne es eher , dass es nicht so gut ist weil Trocken und Nassfutter verschiedene Verdauungszeiten haben .
    Kommt natürlich immer auf den Hund an aber ich sehe keinen Grund das man Futter zusammenmischt !

    Also ich sehe da schon verschiedene Gründe, so wie die
    Züchterin sicher auch ihren Grund haben wird.
    Ich lege abends auch etwas TF am NF an und das bereits
    über 10 Jahre. Koche selbst.
    Ich stoße immer mal auf dieses hartnäckige I-Märchen,
    nie auf ein plausible Begründung.
    Kannst Du mal begründen, was daran so schlecht ist und
    wie es sich negativ auf den Hund auswirkt ?