Beiträge von Sarah1

    Tja, Akku-Staubsauger, Kärcher-Besen, Dampfgerät,
    Duft von unten, Duft von oben. 5 Uhr früh ist die Nacht
    vorbei und das Tagesrennen beginnt. 1000 Handgriffe
    und kein Ende, die Waschmaschine ist fast im Dauereinsatz.
    Der meiste Dreck ist der Übergang vom Garten zu Wirt-
    schaftsräumen. Auf 8 m Gang bleibt der Dreck vom Wohn-
    haus GsD getrennt liegen.

    So in etwa bei mir und jetzt gehe ich in die Dog-Küche und
    braue wieder das Zahn-Ex zusammen.
    War gerad in Pause hier vorn.

    Bei einer geschlossenen Pyometra weiß jeder, dass das eine
    Notfall-OP ist und da steht das Leben der Hündin im Vorder-
    grund und nicht irgendwelche Blutwerte, denn die nächste
    Minute kann schon ihre letzte gewesen sein.
    Der TA hat "lege artis" gehandelt und alles Mögliche versucht,
    um so mehr bleibt es dabei, dass den TA keine Schuld trifft,
    auch war die OP nicht überflüssig. Hätte er zuerst nach den
    Nieren geschaut und gewartet, wäre u.U. auch kein anderes
    Ergebnis heraus gekommen, egal wie: TÄ schulden uns keinen
    Erfolg ! Damit dürfte auch die Frage nach Rückgeld beantw.
    sein.

    Ist es nun ein Fehler vom Tierarzt, dass kein Bluttest durchgeführt wurde und somit eine eher überflüssige und teure OP durchgeführt wurde?
    Haben wir Recht auf eine Linderung der Tierarztrechnung?

    Nein, hast Du nicht: der TA schuldet Dir keinen Erfolg.

    Der Patientenbesitzer steht immer in der Beweispflicht.

    Das Gesetz unterscheidet nach "grob fahrlässig" und
    "vorsätzlich". Da letzteres kaum anzutreffen und beweisbar
    ist, bleibt "grob fahrlässig", wonach der TA "beweisen muss"
    und genau dieser Umstand, nämlich die Beweislastumkehr zu
    gunsten des Patientenbesitzers, wird seit Menschengedenken
    von den Gerichten mit schöner Regelmäßigkeit vereitelt.
    Wer ruiniert schon die Karriere eines Profs, Dr.,TA vet.,
    wenn es nur um einen "Hund" geht.

    Diese schmerzliche Erfahrung habe ich im März 2013 machen
    müssen. Mein Hund verstarb mittels TA. Es war kein Klage
    möglich, alle halten dicht und das beginnt schon mit der
    ehrlichen Aussage des Rechtsanwaltes, Abwehr der
    Versicherung usw. Im Verfahren kommt immer nur raus,
    dass am Ende der Hund und sein Zustand und Krankheit
    ausschlagebend und der TA Top.war.

    In Deinem Fall zählt schon der erste Satz, dass hatte ich
    bei der ersten TÄ auch dabei, die überbezahlt war.
    Keine Chance ! Daran wird auch die TÄK nichts ändern.

    Wie kann man das als "übertrieben" empfinden wenn der Hund augenscheinlich ein extremes Problem hat und keine 3 Sekunden ohne "mit-dem-Kopf-über-den-Boden-schubbern" auskommt und sich quält?
    Ich verstehe das nicht. Es ist ja wohl kein Aufwand eine Tuppadose Futter in die Gefriertruhe zu legen.
    Da hab ich kein Verständnis für dieses Unverständnis. Man muss ja kein HH sein um zu sehen dass da was nicht in Ordnung ist.


    Gibt es denn kein Futter ohne Milben ?
    Du nimmst es so, als selbstverständlich hin.
    Ich habe bis jetzt kein TF mit "Fleischzugabe"
    erwischt.
    Für die Pfoten kann man Kieselgur in Lebens-
    mittelqualität nehmen, ist ein bestimmtes,
    nicht jedes eignet sich.

    Man muss auch den Tieren in Eigeninitiative
    und mit natürlichen, wirksamen Mitteln helfen.
    TA bedeutet Chemie und wenn Du Futter und
    Pfoten in Griff bekommst, hast du schon mal
    die halbe Miete rein und brauchst u.U. kein
    med.vet. Allergie-Marathon.

    Was spricht denn dagegen, direkt zum OA zu gehen? Ich finde die Unterschriftenliste irgendwie lächerlich. I

    Also ich finde die Liste nicht lächerlich, sondern repräsentativ
    für alle Betroffenen und den Zustand im Ort.
    Hat man sie nicht, kann die Gegenpartei sehr schnell auf den Dreh
    kommen und meinen, dass xy der Einzige sei, der sich beschwert.
    Ein gewichtiges Gegenargument, der einen einzigen "Beschwerer"
    diskreditiert. Die Liste schaltet das aus, gibt Sicherheit, ganz klar.

    Für Bellerei gibt es ganz klare Regeln, wie schon erwähnt
    30 min am Tag, aber nicht mehr als 10 min am Stück.

    Man kann durchaus Unterschriften sammeln, vornehmlich
    wegen der Bellerei, die "Haltung wegen dem Alleinsein
    im Zwinger und Lärmbelästigung" mit ansprechen.
    Dann einen Vertreter nehmen, der stellvertretend
    für die unmittelbar Betroffenen den Sachverhalt bei
    der Schiedsstelle einreicht. Zum Termin können auch
    alle hingehen und versuchen hier eine Einigung zu
    erzielen. Das ganze kann man 3 mal machen, ist keine
    Besserung in Sicht, geht es vor den Richter und nur der
    kann am Ende ein Haltungsverbot aussprechen.

    Wegen der Zwingerhaltung kann man nichts machen,
    sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht, aber
    der Halter wird in der nächsten Phase allein darauf kommen
    und es im Haus versuchen. Das dämpft den Lärm etwas.

    Es kann nicht hingenommen werden, das umliegende Bewohner
    derartigen, permanenten Lärm unterliegen, Kinder in den
    Ferien nicht einmal ausschlafen können, auch sind Ruhezeiten
    einzuhalten, wo keine Bellerei stattfinden sollte.
    In der Regel 22 bis 6 Uhr und an Sonn-und Feiertagen 13-15Uhr.
    Gemeinden regeln das nochmal extra, mit geringfügigen
    Abweichungen.

    Wir halten hier die Ruhezeiten ein, aber ich habe einen
    Zwischenzaun über 18 m gekauft, damit sie nicht mehr
    direkt an den großen Dichtzaun kommen. Der müsste
    diese Woche kommen.
    Sie bellen zwar nicht so lange, aber mich stört die Häufigkeit
    tierisch und eh einer etwas sagt, unternehme ich lieber was.
    Bei uns hier darf es früh 7 Uhr weiter gehen, aber bei dieser
    Straße, die einer Hauptstraße in einer Großstadt in nichts nach-
    steht, ein Witz. Mache immer 6 Uhr den Pippi-Gang, da die
    Tiere von den Lärm 6 Uhr putzmunter sind, aber hier regt sich
    keiner auf, die sind alle Lärm gewöhnt.