Leute,
es ist und bleibt Steffis Entscheidung, ob sie den Namen der Firma öffentlich nennen will, oder nicht.
Die Beurteilung, wann eine Äußerung rufschädigenden Charakter hat, ist sehr komplex und kann sicherlich nicht allein anhand von Schlagworten wie "Wahrheit" oder "Tatsache" festgemacht werden.
Meiner Meinung nach muss die Nennung des Namens in diesem Fall nicht unbedingt eine Rufschädigung darstellen. Aber dies kann sich mit einem winzig kleinen Detail schon ändern, so dass ich hierfür nicht die Hand ins Feuer legen würde. ![]()
Und bei Zweifeln sollte, insbesondere in Anbetracht der finanziellen und rechtlichen Folgen, die eine rufschädigende Äußerungen nach sich ziehen kann, immer die Vorsicht Vorrang genießen.
Da es letztlich Steffi ist, die das Risiko trägt, sollte man sie auch nicht zu einer Äußerung drängen, wenn sie sich eigentlich unsicher ist, sondern ihre Entscheidung akzeptieren.
Das Fazit des Threads ist eindeutig und meiner Meinung nach sehr wichtig: Man darf sich niemals darauf verlassen, dass eine Dose frei von Fremdkörpern ist, ganz gleich um welche Marke es sich handelt. Denn Fehler können in jeder Produktion vorkommen, und sei sie noch so sorgfältig.
LG, Caro