Beiträge von sara

    Schon klar, die Sache ist aber, dass der Bauer durch das Aufstellen des Stacheldrahtzauns eine besondere Gefahr geschaffen hat, für die er zu haften hat! Und diese Gefahr hätte er u.U. besonders kennzeichnen müssen insbesondere, wenn das Aufstellen gar nicht erlaubt ist!

    Zitat

    (für den stillen Mitleser 86Werner)

    :?:


    So, zum Thema:


    Die Frage ist halt, wie in der Gemeinde von Matthias die Nutzungszeiten sind.


    Außerdem habe ich es so verstanden, dass Hunde grundsätzlich auf diesen Wiesen herumlaufen DÜRFEN. Ob's gut ist oder nicht, ist wieder ne andere Frage,


    Und Betreten auf eigene Gefahr is ja schön und gut, Fallen aufstellen ist trotzdem nicht erlaubt.

    Es ist auf jeden Fall nicht okay, den Hund auf einem landwirtschaftlich genutzten Feld herumlaufen zu lassen. Das mit den Häufchen ist eine Sache, aber vor allem geht es darum, dass die Hunde die kleinen Pflanzen kaputt trampeln!!
    Von daher finde ich es schon okay, dass ein Bauer Maßnahmen ergreift, um sein Feld zu schützen.


    Aber hier in diesem Fall ist es ja etwas anders:


    Zum einen ist es anscheinend nicht verboten, auf diesen Wiesen die Hunde laufen zu lassen (oder hab ich das jetzt falsch verstanden??).
    Matthias hat sich dann also nicht falsch verhalten. Es gibt also nix wofür er zu haften hat!!


    Zum anderen darf der Bauer wohl eher nur im Ausnahmefall einen Stacheldrahtzaun aufstellen. Und dann muss dieser doch auch sichtbar sein, und nicht als Falle. Das Aufstellen von Fallen ist nämlich verboten (außer für Jäger natürlich)! Zumindest hier in Ba-Wü, bei euch wird es nicht anders sein.
    Und wenn das verboten ist, dann hat der Bauer auch für Schäden, die durch den Stacheldraht verursacht wurden zu haften!


    So ist die Rechtslage. Aber wie schon gesagt, ich würde einfach mal bei der Gemeinde nachfragen, ob sowas erlaubt ist, das kann nämlich überall anders sein.


    Ob man denjenigen dann tatsächlich anzeigen will, ist ne andere Sache. Natürlich würde ich auch erstmal versuchen, mit dem Bauern zu reden, aber wenn der sich nicht einsichtig zeigt.... Dann würde ich es zumindest bei der Gemeinde melden, damit er sein Grundstück ordnungsgemäß einzäunt.


    Schöne Grüße, Caro

    Zitat

    [Und es gibt ja nicht nur Hunde. Kleine Kinder können sich beim Spaziergang da auch verletzen. Und da zieht das Argument, dass der Bauer seine Wiese schützen wollte, wahrscheinlich eher nicht.


    So was läuft dann wahrscheinlich unter fahrlässiger, wenn nicht sogar mutwillig in Kauf genommener Körperverletzung.


    Beim Hund ist es nur eine Sachbeschädigung.


    Und wenn das Aufstellen erlaubt ist, dann hat er sich auch nicht strafbar gemacht, auch wenn sich Kinder verletzt haben.



    @ Hund: ich meinte ja nur, dass er sich mal erkundigen soll. Vor allem, damit der Bauer den Stacheldraht entfernt und einen normalen Zaun aufstellt, wenn es nicht erlaubt ist, bzw ein Warnschild aufstellt, wenn es erlaubt ist. So kommt es wenigstens nicht zu weiteren Verletzungen. :blume:

    Wer eine solche Gefahrenquelle wie einen Stacheldrahtzaun schafft, das Aufstellen dann auch noch unerlaubt ist, dann hat derjenige auch für Schäden zu haften.


    Ein Verschulden des Halters kann natürlich berücksichtigt werden. Aber wenn es dort nicht verboten ist, dass Hunde auf diesen Wiesen laufen, dann trifft den Halter auch keine Schuld!


    Wie schon gesagt, am besten bei Polizei / Gemeindeamt nachfragen.

    Zitat

    Der TA meinte direkt, ich solle Anzeige erstatten. Ob ich das tue, mal gucken, da möchte ich lieber erst die Rechtslage geklärt haben.


    Nö, Anzeige kannste gleich erstatten. Die werden dich bei der Polizei dann schon aufklären, wenn das erlaubt war, den Stacheldrahtzaun aufzustellen.


    Und wenn Du dann weißt, ob er den Zaun nicht aufstellen durfte oder nicht, dann würd ich auf jeden Fall die TA-Kosten ersetzt verlangen!!


    Gute Besserung dem Süßen! :blume:

    Zitat

    Der Bauer will nicht daß seine Wiese zerstört wird und er schützt sich davor (mit welchen Mitteln auch immer) und schon ist das Geschreie groß.


    Ist schon klar, dass der Bauer seine Wiese schützen will. Da hat er auch sein gutes Recht drauf!!
    (Und es ist auch nicht okay, den Hund über Felder laufen zu lassen... :wink: )


    ABER: man kann sein Grundstück auch anders schützen als durch einen Stacheldrahtzaun, der so tief in der Wiese liegt, dass man ihn nicht sieht!

    Nein, das stimmt so nicht. Der Bauer darf auf seinem Grundstück nicht machen, was er will.


    Die Gemeinden können in ihren Bebauungsplänen festlegen, welche Möglichkeiten zur Einfriedung der Grundstücke erlaubt sind, also welche Zäune, die Höhe etc.


    Darüber hinaus darf in Wohngebieten von dem Zaun keine Gefahr ausgehen, Stacheldrahtzäune sind also nicht erlaubt. Aber in einem Feld ist das wahrscheinlich grundsätzlich schon möglich.


    Also, erkundige Dich bei den Behörden. Wenn es tatsächlich nicht erlaubt ist, und er auch keine Ausnahmegenehmigung hat, dann würde ich den Bauer auf jeden Fall anzeigen und außerdem noch die TA-Kosten von ihm verlangen.


    Schöne Grüße, Caro

    Oh je, der arme Sammy!
    Jetzt hat er sich hoffentlich von dem Schrecken erholt!! :streichel:


    Finde das mal dermaßen unverschämt!!!
    Leider weiß ich nicht, ob sowas erlaubt ist. Kann es mir aber fast nicht vorstellen, ist ja echt total gefährlich! Nicht nur für Hunde, auch für alle anderen Tiere.
    Natürlich darf er sein Grundstück einzäunen - aber mit Stacheldraht... ich weiß nicht. Würde evtl mal bei der Stadt nachfragen.


    Schöne Grüße, Caro