@ Bennis-World:
Was heißt hier "herausreden"??
Satz 1 sagt, dass eine Amputation grundsätzlich verboten ist.
In Satz 2 sind dann diverse Ausnahmen von diesem Grundsatz genannt.
Eine ganz normale Regelung, wie in vielen anderen Paragraphen auch.
Was erwartest Du? Eine detaillierte gesetzliche Regelung ist bei diesem Thema weder möglich noch erwünscht. Es geht immerhin um Lebewesen, da muss die Möglichkeit bleiben, individuelle Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Zur unkontrollierten Fortpflanzung: einen Hund kann man wohl besser kontrollieren als eine Katze, die unbeobachtet draußen herumläuft. Da halte ich eine Kastration durchaus für angebracht.
Aber mein Hund ist doch - hoffentlich - draußen immer unter meiner Kontrolle.
Allerdings können sich da viele mit ihrer eigenen "Unfähigkeit" rausreden - "ich kann meinen Hund nicht kontrollieren, deshalb besteht die Gefahr einer ungewollten Fortpflanzung..."
Die Gefahr eines Missbrauchs von Ausnahmeregelungen besteht immer - da sind hier die TÄ gefragt, die Leute angemessen zu beraten und über die Risiken aufzuklären.
Schöne Grüße, Caro
Noch ein Zusatz: Ich fände eine engere Regelung auch besser, zB dass eine Kastration bei Hunden nur bei medizinischer Indikation erlaubt ist. Aber: es gibt leider wirklich viele Leute, die ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben. Und bevor endlos viele Welpen in die Welt gesetzt werden, ist mir dann eine Kastration als "kleineres Übel" noch lieber. Und von allen Hundehalter zu erwarten, dass ihre Hunde auf sie hören ist zwar eine wünschenswerte Vorstellung, wohl aber keine realistische... 