@ Alina:
Nach 90a BGB sind Tiere keine Sachen, aber es sind die für Sachen geltenden Vorschriften auf sie entsprechend anzuwenden.
@ Alina:
Nach 90a BGB sind Tiere keine Sachen, aber es sind die für Sachen geltenden Vorschriften auf sie entsprechend anzuwenden.
ZitatIch liebe "Wundertüten" :yes:
LG
Ich auch. Aber es gibt so viele tolle Wundertüten im TH, die noch ein zu Hause suchen.
Wieso muss man da unbedingt neue produzieren??
Und, wie Murmelof schon beschrieben hat, man muss wirklich bereit sein, sich auf den Hund einzulassen! Ist nicht immer einfach...
Dorsi, das war ja nur ein Beispiel....
Es kann ja durchaus Gründe geben, warum ein Käufer einen Hund doch nicht behalten kann. Natürlich sind das nur Ausnahmefälle, aber gerade sowas muss geregelt werden.
ZitatHallo,
ich bin echt ein wenig geschockt.
Ersatz,Probezeit.Lg
Petra
Petra, ich finde, gerade wenn es um den Verkauf von Lebewesen geht, sollte alles möglichst genau geregelt werden.
Auch wenn sich die Begriffe immer etwas gefühllos anhören.
Aber es ist schon wichtig, dass man vom Verkäufer evtl TA-Kosten ersetzt bekommt, wenn der Hund krank ist.
Oder dass man den Hund zurückgeben kann, wenn er zB überhaupt nicht zum Rudel passt.
Oder dass der Verkäufer ein Rückkaufsrecht vereinbart, damit der Hund nicht einfach weiterverkauft wird.
So können die Parteien das regeln, was ihnen wichtig ist.
Nicht, dass irgendwelche Streitigkeiten dann auf dem Rücken des Hundes ausgetragen wird.
Ich denke, Du weißt, was ich meine.
LG, Caro
ZitatSo wie ich halt auch...wolltest Du sagen
DAS hast Du gesagt....
Das BGB hat 2002 ziemlich viele Änderungen erfahren. Es kommt öfter mal vor, dass jemand noch eine alte Fassung hat.
2002, das ist ja noch net soooooo lang her.....
§ 495 BGB hat bei nem Kaufvertrag eigentlich nix zu suchen, denn da geht es um Darlehensverträge.
Wahrscheinlich ist der Vertrag ein bisschen älter und noch nach der alten Fassung vom BGB.
Der Kauf auf Probe ist (jetzt) in den §§ 454 ff. BGB geregelt. Wenn man das denn überhaupt regeln will.
Schöne Grüße, Caro
Och Kinners, glaubt doch net alles, was es im Internet zu sehen gibt....
Das ist doch ne Verarsche.
Die Puppe ist computergeneriert. Das nennt man Kunst und der Erfinder ist ein Designer, der sich nun über Publicity und Werbung für seinen Namen freuen kann.
Schöne Grüße, Caro
Zitat
EIGENTLICH sollte man schon etwas tun können! Wozu gibt es denn diesen Satz: Eltern haften für ihre Kinder??
Dieser Satz gilt aber nur, wenn es um einen zivilrechtlichen Schadensersatz geht, siehe § 832 I BGB:
"Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde."
Ohne Schaden - keine Haftung.
Patrick, Du hast irgendwo schon Recht.
Aber: man kann von ausländischen Mitbürgern, Asylbewerbern etc auch nur die Pflichten verlangen, die von deutschen Mitbürgern verlangt werden können.
Und Toleranz gegenüber Hunden und deren Haltern ist leider etwas, das von unserer Rechtsordnung anscheinend nicht sonderlich schützenswert angesehen wird.
Was ich meine: auch wenn Moni von deutschen Kindern mit Steinen beworfen worden wäre und die Eltern nicht gesprächsbereit wären, dann könnte man genauso wenig tun!
Hunde bzw Tiere überhaupt haben in unserer Gesellschaft keinen besonders hohen Stellenwert. Wir als Halter werden damit leider immer wieder konfrontiert und haben die Folgen zu tragen.
So, ich such jetzt mal nen schönen Ort für unser Hundedorf. :^^:
Schöne Grüße, Caro
Wie gesagt, ein verantwortungsbewusster Züchter wählt Hunde mit solchen Krankheiten gar nicht für die Zucht aus.
Und: Qualzuchten haben rein NICHTS mit einer verantwortungsvollen Zucht zu tun!
Genauso wenig wie diese Hundefabriken, wo Welpen massenweise produziert werden.
Je nachdem, wie eine Krankheit vererbt wird, kann es aber auch sein, dass bei einer "zufälligen" Mischlingsverpaarung gerade diese vererbt wird - es ist immer ein Spiel mit dem Feuer.
Bei einer "ordentlichen" Zucht hat man wenigstens die Möglichkeit einer Kontrolle. Dass diese von vielen "Züchtern" nicht wahrgenommen wird, ist ein anderes Problem.
Man kann nur hoffen, dass die Politiker sich mal endlich dazu aufraffen, bald ein Haustierzuchtgesetz zu verabschieden.