Ich finds ein bisschen grenzwertig es als "infantiles Verhalten" zu bezeichnen, wenn ein Hund Berührungen (jetzt keine plötzlichen sondern normal wie meistens auf Ausstellungen) ertragen kann wenn sein Handler / Besitzer anwesend ist.
Der Picard mag kein Gebrauchshund sein, aber sein Standard ist doch alles andere als infantil. Und trotzdem können die meisten das auf Ausstellungen gut wegstecken, dass ein fremder sie anfasst. Wer sich da nicht anfassen lässt ist raus. Im besten Fall werden nur sie Anwartschaften gestrichen.Und doch, ein Richter sollte für eine wirklich korrekte Beurteilung den Hund anfassen können. Vieles sieht man eben nicht oder nicht ganz genau. Egal ob Langhaar oder nicht.
Ja, natürlich, so sollte es auch sein. Allerdings nach vorheriger Ansage, so dass der Besitzer agieren kann.
Allerdings nicht unvermittelt von hinten zwischen die Beine fassen.
hab ich vorausgesetzt