Zitatklar sollen die Signale "laut" gegeben werden. Sie sollen gesprochen werden. Kein Flüstern, kein Lippenbewegen, sondern Wortsignale.
Nur kann mich keiner zwingen, meine Signale so laut zu sagen, dass der Richter, der ggf. auf der anderen Seite des Platzes steht, die Signale auch hört. Wenn er sie hören will, muss er nahe genug ran kommen.Einfache Sache. Ich sage Signale so laut wie notwendig (normale Gesprächslautstärke) und sicher nicht so laut, dass Richter sie auf jeden Fall hört.
Ist schon klar, dass er dich nicht zwingen kann, er kann dir aber Punkte ziehen,
wenn er der Meinung ist, deine Kommandos werden nicht in angemessener Lautstärke gegeben. Was willst du dann, dagegen tun? Da half auch keine Beschwerde, beim LR selbst und auch nicht beim DVG.
Leider alles schon miterlebt.