Brandstiftung ist wiederum sowieso schon Straftat. Die strafbar ist, auch bei Fahrlässigkeit, das nur nebenbei
Ganz einfaches Beispiel zur Sachbeschädigung:
Ich beschädige fremdes Auto = Sachbeschädigung. Den Schaden muss ich bezahlen, ganz klar. Das ist eine zivilrechtliche Sache.
Habe ich das Auto versehentlich beschädigt: keine Straftat, weil fahrlässige Sachbeschädigung keine Straftat ist.
Habe ich das Auto absichtlich beschädigt, z.B. weil mich das falsch auf dem Gehweg geparkte Auto genervt hat und ich habe deswegen den Autospiegel abgebrochen: Sachbeschädigung, Straftat. Dafür werde ich aber nur bestraft, wenn der Autoeigentümer mich anzeigt (in Juristensprache Antrag auf Strafverfolgung stellt).
Bin ich aber ein renitenter Gehwegparker-Hasser und breche bei jedem Gewehgparker den Autospiegel ab, also wirklich viele, dann kann ich auch "von Amts wegen" deswegen ein Strafverfahren bekommen und und eine Strafe , weil Sachbeschädigung und es liegt im öffentlichen Interesse, dass ich dafür bestraft werde.