Beiträge von Hektorine

    Hier wird einiges durcheinander geworfen...


    1. Sachbeschädigung ist grundsätzlich nicht strafbar, sondern immer eine zivilrechtliche Angelegenheit.

    2. Hier wird "grob fahrlässig" und "fahrlässig", speziell hinsichtlich Körperverletzung, in einen Topf geworfen - und das ist einfach falsch, und suggeriert Folgen für den Hundehalter in seinem grundsätzlichen Handeln, die Erschrecken auslösen.

    Nein das stimmt so nicht, Sachbeschädigung ist auch ein Straftatbestand, https://dejure.org/gesetze/StGB/303.html

    Allerdings nur wenn sie vorsätzlich erfolgt. Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar.

    Das ist zwar für die aktuelle Diskussion nicht wichtig, ich wollte es dennoch klarstellen.

    Da das mögliche Strafmaß für grob fahrlässige Tötung bei Weitem nicht ausgeschöpft wurde, vermute ich sogar eher, dass es durchaus Relevanz hatte, dass die Hunde vorher nicht auffällig waren.

    Auch ein Fall aus Österreich. Ein toter Junge. Ähnliches Strafmaß.
    Rottweiler biss Buben tot: Urteil bestätigt - wien.ORF.at

    In diesem Fall liegt z.B. mMn eindeutig eine grobe Fahrlässigkeit vor.

    Die Strafe ist um einiges höher als in dem Fall in Naarn.

    In dem von dir zitierten Fall:

    "Die 49-Jährige war im März zu 18 Monaten, davon ein halbes Jahr unbedingt, verurteilt worden."

    In dem Fall in Naarn:

    15 Monate, davon 5 Monate unbedingt.

    Auch man so als Otto-Normal-Verbraucher meint, Bewährung ist keine Strafe:

    Es ist ein gewaltiger Unterschied.

    Um was es dir geht ist mir auch immer noch nicht klar.

    Findest du, dass der Tod der Joggerin und die HHin, ihre Hunde nicht genug geptüft worden worden sind?

    Ich weiß es natürlich nicht.

    Aber wenn hier im Forum so lese, da ist das nicht ungewöhnlich dass Junghundehalter berichten, dass ihr Hund ein Problem mit Joggern oder Radfahrern haben, aber sie daran arbeiten. Hund wenn ein Jogger in Sicht kommt festhalten, mit Leckerli ablenken etc.
    Soetwas könnte doch auch der Fall gewesen sein beim Junghund Elmo.

    Und dann stürzt die HHin, Elmo zischt los und Gruppendynamik, die beiden Hündinnen hinterher.
    Natürlich reine Spekulation meinerseits.

    Das war ein erwachsener Deckrüde, kein Junghund

    Ich dachte gelesen zu haben, Elmo war 2,5 Jahre alt. Kann mich natürlich auch irren.

    Sascha

    ein Mensch wurde getötet durch die Hunde der nun verurteilten Halterin. Das ist Fakt, ebenso dass sie ihre Hunde nicht davon abhalten konnte, obwohl sie dabei war. Selbst wenn sie nach ihren Angaben kurzzeitig bewusstlos war, gelang es ihr nicht, ihre Hunde vom Opfer wegzubekommen.

    Das ist mMn nach ausreichend für eine Verurteilung.
    Hätte es Nachweise für frühere Vorfälle gegeben, wäre die Strafe vermutlich höher ausgefallen.

    Ich möchte eigentlich nicht wieder Parallalen zum Straßenverkehr ziehen. Aber wenn ein Autofahrer durch Missachtung der Vorfahrt einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, dann wird er wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Auch wenn er vorher noch nie im Straßenverkehr auffällig war, noce vorher einen Unfall verursacht haT.

    Ja, schrecklich. Unfassbar.

    Damit rechnet man erstmal nicht.

    Woher weißt du, dass sie davon ausging, die Hunde nicht unter Kontrolle zu haben?

    Ich weiß es natürlich nicht.

    Aber wenn hier im Forum so lese, da ist das nicht ungewöhnlich dass Junghundehalter berichten, dass ihr Hund ein Problem mit Joggern oder Radfahrern haben, aber sie daran arbeiten. Hund wenn ein Jogger in Sicht kommt festhalten, mit Leckerli ablenken etc.
    Soetwas könnte doch auch der Fall gewesen sein beim Junghund Elmo.

    Und dann stürzt die HHin, Elmo zischt los und Gruppendynamik, die beiden Hündinnen hinterher.
    Natürlich reine Spekulation meinerseits.

    Also so langsam ... die Rasse ist mir persönlich total egal. Es ist einfach unfassbar, dass Hunde, weil sie ihr HH nicht unter Kontrolle hat, einen Menschen so schwer verletzten oder sogar tot beißen. Einen Menschen der einfach nur auf öffentlichem Gelände unterwegs war.

    schaut jemand gerade? Da wurde offenbar ein Hund (total verwahrlost) aus einem Keller befreit und soll nun vermittelt werden.
    Rasse, weiß ich nicht genau, irgendwas schäferartiges, weil Rütter aus dem off sagte, es ist eine Schande, dass immer noch im Polizeidienst etc. Hunde mit Stromhalsbändern ausgebildet werden.

    Er sagte dass dieser Hund wohl zu einem vollkommen ungeeigneten HH gekommen sei.

    Aber der Satz mit Polizei bleibt hängen bei Zuschauern :( :

    Es bricht ja nicht gleich der Rechtsstaat zusammen, wenn nicht gegen jeden fehlerhaften Bescheid Einspruch eingelegt wird. Und ich bin froh, dass die Anwälte, mit denen ich arbeite, (obwohl sie etwas auf sich halten), im Gesamtkontext einer Situation ein gutes Gespür haben, wann sie darauf hinweisen, dass man sein Recht nicht immer und jeder Stelle zwingend durchsetzen muss.

    Es bricht nicht das gute und sittliche Empfinden zusammen, wenn gegen einen möglicherweise formal fehlerhaften durch eine einzige Person ausgeübten! Verwaltungsakt Einwände erhoben werden und ein Mensch von dem ihm aus gutem Grund zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln Gebrauch macht. Unmoralisch ist es auch nicht. Und letztlich schützt es alle, deutlich mehr, als es schweigendes Hinnehmen täte.

    Es ist ein hohes Gut, dass man als Betroffenener gg. eine behördliche Entscheidung (egal durch Verwaltungsbehörden oder Gericht) Rechtsmittel einlegen darf. Da bin ich ganz bei dir Phonhaus .

    Und bitte auch nicht vergessen, dass das Haltungsverbot vom Bürgermeister kurz nach dem Vorfall verhängt wurde und das zulässige Rechtsmittel (Beschwerde) so wie ich das gelesen habe nur zwei Monate nach dem Bescheid möglich ist. Also erstmal abwarten, was die Ermittlungen ergeben, vor allem wenn man durch diesen entsetzlichen Vorfall komplett neben der Spur steht, in psychiatrischer Behandlung ist, kann man nicht.
    Da finde ich es verständlich, dass man seinem Anwalt das ok gibt für Rechtsmittel einlegen, damit die Frist gewahrt ist. Zurückziehen kann man das Rechtsmittel später immer noch.

    Gibt es die Urteilsbegründung online, oder sollte sie zumindest demnächst irgendwo zu finden sein? Mich interessiert, was genau die "grobe Fahrlässigkeit" war - und was es mehr ist als mit drei (statt einem) schweren/großen/kräftigen Hund zu gehen, bzw. aus welchen vorher erkennbaren (!) Anzeichen die Notwedngkeit weiterer Maßnahmen abzuleiten gewesen wäre.

    Bislang noch keine online lesbare Urteilsbegründung. Es dauert erfahrungsgemäß immer, bis das Gericht die erstellt. Und ob sie jemals online lesbar sein wird, keine Ahnung.
    bzgl. weiterer Maßnahmen, damit meinst du das Haltungsverbot? Das wurde nicht vom Gericht verhängt, sondern vom Bürgermeister des Wohnorts, kurz nach dem Vorfall. Das ist in Ö grundsätzlich zulässig.