Hier wird einiges durcheinander geworfen...
1. Sachbeschädigung ist grundsätzlich nicht strafbar, sondern immer eine zivilrechtliche Angelegenheit.2. Hier wird "grob fahrlässig" und "fahrlässig", speziell hinsichtlich Körperverletzung, in einen Topf geworfen - und das ist einfach falsch, und suggeriert Folgen für den Hundehalter in seinem grundsätzlichen Handeln, die Erschrecken auslösen.
Nein das stimmt so nicht, Sachbeschädigung ist auch ein Straftatbestand, https://dejure.org/gesetze/StGB/303.html
Allerdings nur wenn sie vorsätzlich erfolgt. Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar.
Das ist zwar für die aktuelle Diskussion nicht wichtig, ich wollte es dennoch klarstellen.