man kann in einem notariellen Kaufvertrag (fast) alles vereinbaren, womit Käufer und Verkäufer einverstanden sind.
Üblich ist, dass der Kaufpreis gezahlt werden muss, wenn alle behördlichen Genehmigungen dem Notar vorliegen, und auch bezüglich eventuell noch laufender Kredite die Banken ihr ok gegeben haben.
Wann die Besitzübergabe erfolgt, das ist oft an die Kaufpreiszahlung gekoppelt, kann man aber auch ganz anders vereinbaren. Wieder: Käufer und Verkäufer müssen sich einig sein.
@Fahima
Ich könnte mir in eurem Fall vorstellen, dass ihr im Vertrag für den Verkauf eures Hauses Folgendes mit dem Käufer vereinbart:
1. Kaufpreiszahlung nach Vorliegen aller Genehmigungen
2. Besitzübergabe nach Kaufpreiszahlung
3. Verkäufer beabsichtigt, eine ETW zukaufen. Bis zum Kauf des Ersatzobjektes, längstens bis zum .... ist ihm gestattet, im Vertragsobjekt wohnen zu bleiben, für eine monatliche Miete von ... Euro + Nebenkosten.
Mein Rat: Frag einen Notar, den ihr später mit dem Verkauf beauftragen wollt, was er dazu meint.