ZitatAlles anzeigenDu schließt einen rechtsgültigen Mietvertrag mit dem Eigentümer der Wohnung. Wenn er dir die Tierhaltung erlaubt, dann darfst du dort auch mit Hund einziehen.
Wenn der Eigentümer damit gegen irgendwelche von der Eigentümergemeinschaft beschlossenen Regeln verstößt, was wir aber nicht sicher wissen ,sondern lediglich aufgrund einer gebrummelten Aussage des Vermieters vermuten könnten,
dann ist das sein Bier und sollte es dsbzgl. Ärger geben, wirst nicht du ihn bekommen sondern der Wohnungseigentümer.
Ich würde mir da gar keinen Kopp drum machen, mich freuen, dass ich trotz Hund einen Mietvertrag bekomme und frohgemut einziehen.
Das stimmt so nicht, den Ärger hat der Mieter. Er muss gegebenenfalls ausziehen oder alternativ seinen Hund weggeben.
Er kann dann Schadensersatzansprüche anmelden beim Vermieter. Kann evtl. einklagen, dass ihm der Vermieter Umzugskosten erstattet etc.
Mokas, was du schreibst, empfinde ich als .. ähm.... dreist.
Hast du eine Rechtsgrundlage für deine Behauptungen? Verlässt sich der TE auf dein Posting, dann hat er im Zweifel Riesenprobleme am Hals.