Und wenn man das weiß, dass man dafür gerade stehen muss und wird, was der Hund "anrichtet", dann sollte es einem doch eigentlich leicht fallen, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Außerdem wird man auch dafür gerade stehen, wenn der Hund gar nicht wirklich Schuld ist. Einmal kam von hinten ein Radfahrer, der nicht geklingelt hat und genau in dem Moment, als er an mir vorbei wollte, kreuzt Newton den Weg. Wenn da was passiert wäre, hätte ich auch dafür haften müssen. Und wer war da bitte Schuld? Der Radfahrer, weil er dachte, er kommt locker vorbei, weil der Hund ja abseits des Weges läuft. Oder ich, weil ich hinten keine Augen habe?
Es geht doch gar nicht darum, dass der Hundehalter für den Schaden aufkommen muss. Nach der Beschreibung der TE will er das doch auch tun.
Sondern ob man das Ordnungsamt, die Polizei in diesem Fall informieren soll, dieses hier empfohlen wird auch von dir. Und ja, das gefällt mir nicht und finde ich übertrieben.
Das Argument, dass das ja nur vorsorglich geschehen sollte, damit sich klären lässt, ob der Hund (bzw. seine Besitzer) schon früher auffällig wurden, ändert nichts daran, dass der Hund und sein Halter aufgrund einer Anzeige nun aktenkundig ist.
Wolltet ihr, die ihr das befürwortet, auch im umgedrehten Fall, wenn es um eure Hundehaltung geht?
Zum Beispiel auch für den Fall, dass euer Hund mal im Auto in einer Box sitzt (in der er sich ja superwohlfühlt und gerne dort sitzt für 2 Stunden ...) und ein Passant sieht den Hund im Auto und verständigt vorsichtshalber die Behörden, da es sich um Tierquälerei handeln könnte?
Nein, das ist keine Tierquälerei natürlich, der Hund ist ja nur kurz im Auto eingesperrt.
Aber die Anzeige beim Ordnungsamt gibt es dann halt. Der Anzeiger wusste halt auch nicht, ob der HH früher schon mal aktenkundig war, und wollte vorsichtshalber mal Meldung erstatten.