Beiträge von Hektorine

    Da hier der Zwingername des Welpen genannt wurde und die Züchterin zu jedem Welpen kurz dazugeschrieben hat, wo er hingegangen ist, kann der Zusammenhang auch darüber hergestellt worden sein.

    Dann halte ich auch als Züchter auf der HP die Klappe, wann der Hund zurückgekommen ist.

    Wenn da jeder die Bappen hält, ist für die ganze Welt der Hund noch im Ausland, bis er offiziell zurück darf.

    Kann doch nicht so schwer sein, mal 7 Wochen im Internet Selbstbeherrschung walten zu lassen.

    :bindafür:

    Je mehr ich über die ganze Geschichte nachdenke, um so mehr komme ich zur Meinung, dass ein erfahrener Züchter (und das ist er ja aufgrund des Anfangsbuchstabens des Welpens) so hätte keinesfalls handeln dürfen.
    Welpen zurücknehmen, ja.

    Aber ihn bis zur erlaubten Rückholzeit in Ö irgendwo unterbringen.

    Oder wenigstens, wenn er zum Wohle des Welpen mit der illegalen Wiedereinführung nach D einverstanden war, den Welpen bei sich behalten, bis die TW Impfung durch ist, und nicht gleich weiterverkaufen.

    Und nein, dass dem Züchter nicht bekannt war, dass die Rückfuhr von Ö nach D illegal war, das kann ich nicht glauben. Und wenn der Züchter jetzt Probleme bekommt, dann ist er selber schuld daran.

    ich benannte nur Fakten, da die qualzüchtigket maßgeblch für die illegale Rückgabe des Welpens war.....

    Die "Fakten" die du vermutlich wie ich auch im fraglichen Photothread gelesen hast?

    Da konnte ich lesen, dass die TE aufgrund der Reaktion ihrer Hunde der Meinung war, dass es mit dem Welpen keinesfalls klappen kann, und deswegen hat sie ihn zurückgebracht zum Züchter.

    Ich weiß auf welches Verhalten der vorhandenen Hunde du anspielst.

    Hunde zeigen, wie ich hier gelernt habe, auf unterschiedliche Weise, dass irgendwas so gar nicht passt. Ein Hund einer anderen Rasse, ein Tierschutzmix, hätte auf andere Weise reagiert, wenn es gar nicht geht mit dem neuen Hund. Und der betreffende Fall, das ist nun wirklich nicht der erste Fall, wo ein Hund wieder abgegeben wurde, weil es traurigerweise nicht passte.

    Und deswegen finde ich deine Feststellung, dass es an der Rasse der vorhandenen Hunde gelegen hat, schon ziemlich unfair.

    Das ist ein Nebenschauplatz, der bei der ohnehin schon traurigen Geschichte für alle Beteiligten echt nicht noch sein muss.

    Falls dein i nochmal ausfällt, hier ein paar auf Vorrat:

    iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii :drgreen:

    Ob deine Zusammenfassung inhaltlich korrekt ist, kann ich mangels Kenntnis des Details nicht beurteilen.

    Aber ich möchte in deiner Zusammenfassung ein paar Unsachlichkeiten hervorheben, dir mir sehr missfallen (Ich unterstreiche sie im Zitat)

    Im Grundsatz gebe ich dir Recht, das war von allen Beteiligten sehr unschön, unüberlegt, ja und natürlich illegal.

    Aber mutmaßlich tollwutinfiziert ist doch anhand der Sachlage schon ziemlich unwahrscheinlich. Und welche Hunde Person A bereits hat, hat nullkommanix mit der Sache zu tun.

    Spoiler anzeigen

    Ich wünsche gute Besserung, dauerhafte Genesung für dein i.

    Wieso ist das kaputt? Bröselt etwa Moro sein Futter in die Tastatur? Ich dachte, das machen nur meine Kater :drgreen:

    Weil sind wir alle ehrlich: In dem speziellen Fall hätten wir alle mit großer Sicherheit gar nicht an dieses Gesetz gedacht, weil wir einfach froh wären das der Züchter den Welpen zurücknimmt ohne Wenn und Aber

    Naaajaaaa.. das würde ich so nicht unterschreiben. Ich bin der Meinung, dass man sich generell vor der Anschaffung überlegen muss, was mit dem Hund passiert, wenn er nicht bleiben kann (aus welchem Grund auch immer). Und nochmal mehr, wenn es aufgrund der Einfuhrbestimmungen keine (legale) Option ist, den Hund zum Züchter zurückzubringen. Im Normalfall wird das ja auch generell besprochen mit dem Züchter. Das wird doch auch hier im DF permanent gepredigt. Ich sehe aber auch den Züchter in der Verantwortung, dass sich da im Vorhinein etwas überlegt wird, falls der Welpe nicht bleiben kann.

    Nochmal: Das meine ich grundsätzlich, ich weiß nicht, welcher Fall hier konkret gemeint ist und es geht mich auch nix an.

    Das möchte ich genau so unterschreiben, danke!

    Ich kann gerade noch verstehen, dass sich ein Welpenkäufer nicht bewusst ist, dass das Zurückbringen zum Züchter (von Ö nach D) im Alter des Welpen nicht erlaubt ist.

    Aber ein Züchter müsste das wissen, die Gesetzeslage ist ja nun auch nicht mehr so neu. Und für den Fall des Falles eine Lösung in petto haben.

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    Was ich aber keinesfalls verstehen kann: Dass jemand eine Anzeige macht bei den Behörden wegen illegaler Einfuhr eines Hundes - in dem konkreten Fall, den wir natürlich nicht konkret meinen, wenn wir hier diskutieren :sweet:

    Das 2. Beispiel verstehe ich nicht. Ich fahr ja wohl keinen Welpen, der unter Quarantaene steht (oder bei dem das Amt es weis) in ein anderes Land. Wenn doch, knallts hoffentlich richtig. Weiss keiner was von der illegalen Einfuhr, gibts keine Auflagen. Dann koennte man ihn theoretisch (kommt auch auf die Eintragungen im Pass an) in die Schweiz oder nach Oesterreich bringen und dort lassen bis er legal einreisen darf.

    Ich meinte:
    Welpe wird zurückgebracht, Züchter bringt ihn (weil das Zurückbringen ja illegal war) ihn am nächsten Tag zurück nach Ö in Pflegestelle. BEVOR das Amt sich meldet.

    Dann kommt einen Tag später Veterinäramt wegen des Welpen (weil Anzeige erfolgte). Der Welpe ist aber dann schon wieder in Ö und bleibt dort bis legale Einreise möglich ist.

    Aufgrund der in D geltenden Bestimmungen, die in Ö nicht gelten, darf ein Hund (Welpe) ohne gültige Tollwutimpfung von D nach Ö, aber nicht von Ö nach D, richtig?

    Und Ausnahmen, auch in Notfällen wie Welpe kann nicht bei neuem Besitzer bleiben, gibt es nicht? Oder könnte man beim Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung bekommen?

    Dann bliebe in so einem Fall nur:

    Pflegestelle für den Welpen suchen in Ö, bis er legal wieder zurück nach D darf. Bei befreundetem Züchter in Ö oder so. Da müsste der Welpe dann ja nicht in Quarantäne.

    Frage:
    Wenn der Welpe zurück in D ist (illegal eingereist), dann ist der Drops gelutscht, oder? Quarantäne für den Welpen.

    Aber falls z.B. der Züchter den zurückgebrachten Welpen am nächsten Tag wieder nach Ö zu z.B. befreundetem Züchter gebracht hätte, solange bis die legale Rückreise nach D möglich wäre, dann würde die Quarantäneanordnung gegenstandslos sein. Oder müssten dann die Hunde des Züchters in Quarantäne, weil sie Kontakt mit dem illegal zurück eingeführten Welpen hatten?

    Mir gehts jetzt darum, was für den Welpen am besten (gewesen) wäre.
    Ob der Verstoß gegen Vorschriften Konsequenzen für die beteiligten Menschen hat, ist nicht mein Thema.

    Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe:

    Dass jetzt sieben Hunde für 26 Tage in Quarantäne sitzen, finde ich persönlich richtig schxxxxe und es tut mir unsagbar leid für alle Betroffenen. a

    Die 6 großen aber nur wegen der eigenen Abgelaufene. Tollwut Impfung.

    Wenn die bereits vorhandenen Hunde gültig tollwutgeimpft gewesen wären:
    Hätte dann der Welpe zusammen mit diesen die Quarantänezeit verbringen dürfen? Oder müsste er dann ganz isoliert, ohne Hundekontakt die Quarantäne verbringen?