Beiträge von RafiLe1985

    Die Dame, die du in Verdacht hast, ist also Mieterin einer Eigentumswohnung?Dann Prost, das ist eigentlich noch schlimmer als wenn sie selbst die Eigentümerin wäre.

    Sie kann z.B. die Miete kürzen, weil sie sich durch die Hunde im Garten belästigt fühlt und dadurch ihren Vermieter unter Druck setzen.

    Ja, sie ist Mieterin. Der Eigentümer ist wohl echt nicht zu beneiden... Aber sie braucht doch Beweise? Einfach so kann sie ja wohl kaum die Miete kürzen, oder?

    (Ich meine jetzt auch wegen der anderen Dinge... Und inwiefern sie sich von Koffern im Kinderwagenraum (sie hat kein Kind) belästigt fühlen darf, sei auch mal dahin gestellt.)

    Die Gefahr des Verbots der Hundehaltung dürfte doch eh nicht drohen, da @RafiLe1985 doch auch geschrieben hatte, dass mehrere Eigentümer Hunde haben. Die müssten ja dann alle ihre Hunde abgeben. Ich würde mich anwaltlich beraten lassen, so wie die rechtliche Lage generell aussieht und dann würde ich das Thema in einer Eigentümerversammlung ansprechen.

    Insgesamt sind wir fünf Parteien mit Hund und wir bewohnen die größten Wohnungen im Haus.

    Abschaffen muss man die Hunde glaube ich im Fall der Fälle nicht. Man darf dann „nur“ keine neuen mehr anschaffen. Soweit wird es aber nicht kommen und bis dahin wohne ich ohnehin nicht mehr hier.

    Du machst eben alles richtig. Du musst nun nur noch die andern davon überzeugen, dass sie falsch liegen und du richtig.
    ;)

    Ich habe mich an die für die Wohnanlage geltende Hausordnung gehalten.

    Ich würde in der Stellungnahme an die Hausverwaltung auch erwähnen, dass du dort faulige Äpfel und Katzenkot beseitigst - sprich, dass du "pflegende" Maßnahmen vornimmst.

    Das ist ein guter Hinweis. Danke. Aber der Katzenkot und die fauligen Äpfel werden wohl in Zukunft liegen bleiben, da ich mit den Hunden ja nicht mehr in den Garten gehe.

    Das ist eben der Knackpunkt; DU darfst den Garten benutzen, aber nicht die Hunde!Ein Gemeinschaftsgarten in einer Eigentümergemeinschaft, gehört eben allen Parteien. Und wenn einige sich daran stören, weil sich dort plötzlich deine Hunde aufhalten, wirst du nichts dagegen machen können.

    Daß man den Kot der Tiere einsammelt, ist selbstverständlich, aber den Urin wirst du nicht beseitigen können.

    Es steht wie gesagt so nicht in der Hausordnung, dass die Hunde nicht in den Garten dürfen. Es war nun vier Jahre lang kein Problem, dass wir da mit den Hunden drin sind und nun plötzlich doch...

    Wir hatten einen einzigen Neuzugang in den ganzen vier Jahren in denen wir hier wohnen... Seit diese Dame hier wohnt, gab es schon mehrere Rundschreiben wegen allem möglichen Kleinkram... Lärmbelästigung nach 22 Uhr (an einem Samstag Abend durch eine Geburtstagsfeier), Abstellen von Gegenständen in der TG, Parken vor dem Haus, Abstellen von Rädern im Hausflur, Abstellen vom Koffern im Kinderwagenraum, etc. pp.

    Ich habe mittlerweile mit mehreren Parteien gesprochen. Wir haben eigentlich ein gutes Miteinander gehabt bisher... Nun der Verdacht liegt nahe woher diese Beschwerden kommen. Der Vorsitzende der WEG wird sich nun mal mit dem Eigentümer der Wohnung der neuen Mieterin in Verbindung setzen...

    Mittlerweile haben die anderen Hundehalter auch Aushänge gemacht. Die unter mir waren besonders enttäuscht weil sie sogar regelmäßig fremden Kot wegmachen (wusste ich bisher gar nicht), damit es ja nicht auf unsere Hunde zurückfällt... Und nun sowas.

    Nun ja, wir werden es jetzt dabei bewenden lassen und wenn in dieser Sache noch was nachkommen sollte, tatsächlich einen Schlichter beauftragen. Und wenn es nur dazu dient, dass der Denunziant dann nicht mehr anonym bleiben kann...

    Das finde ich nämlich am schlimmsten bei der Sache. Hier weiß jeder, wo jeder wohnt. Da kann man doch mal klingeln und miteinander sprechen... Haben wir bisher immer so gehandhabt und war nie ein Problem.

    Danke euch für eure Beiträge. :)

    Hallo,

    schau dazu vielleicht mal in folgendes Urteil rein: AG München 7.11.13, 483 C 33323/12 WEG


    Unabhängig davon: Den gütlichen Weg - Rücksprache z.B. auf einer Eigentümerversammlung - halte ich bei solchen Vorgängen für das Sinnvollste.

    In dem Urteil geht es aber auch darum, dass der Hund gefährlich ist. Das ist ja bei meinen nicht der Fall.

    Immer schön freundlich mit den vollen Kotbeuteln zum Mülleimer stolzieren, und pipi mit der Gießkanne nachspülen. Das sollte doch wohl reichen, oder?

    Offenbar reicht das leider nicht aus. Es steht im Wortlaut drin, dass ich den Garten mit den Hunden nicht mehr betreten darf. Und das ist mMn unzulässig. Ich darf den Garten wie jeder Andere auch nutzen. In der Hausordnung ist Hundehaltung wie gesagt erlaubt. Aber es steht eben dabei, dass man Hinterlassenschaften entfernen muss. Das habe ich getan.

    Urin kannst Du nicht beseitigen und genau deshalb können die Miteigentümer den Aufentahlt der Hunde im Gemeinschaftsgarten untersagen.

    Spielende Hunde machen auch Rasen kaputt.....und dann die Pinkelstellen..

    Der Garten ist vollkommen verwahrlost. Daher nutzt ihn niemand. Es liegen da faulige Äpfel, die ich beseitige, damit sie die Hunde nicht fressen. Sonst würden die da jahrelang rumliegen. Desweiteren befindet sich da ein Sandkasten, den die Katzen als Katzenklo nutzen. Auch den Katzenkot habe ich bisher beseitigt, damit ihn die Hunde nicht fressen.

    Fakt ist: Ich habe noch nie jemanden in diesem Garten gesehen. Über vier Jahre nicht. Und nun ist es plötzlich ein Problem, wenn ich ab und an mal mit meinen Hunden da drin bin...

    Und ob jeder Freude daran hat mehrmals täglich unter dem eigenen Fenster einen Hundehalter mit seinen 2 Hunden agieren zu sehen und zu hören, ist auch fragwürdig.

    Wir waren maximal einmal am Tag da. Und wir waren auch nicht laut dabei. Ich habe mich mit der Nachbarin unterhalten, deren eigener Garten direkt angrenzt und die Hunde lagen im Schatten und haben etwas mit den Mäuler gebalgt oder auf einem Knochen rumgekaut oder dergleichen. Es ist nichts geschehen, was irgendjemanden hätte stören können.

    Ich habe das Gefühl, es geht hier ums Prinzip. Alle Hundehalter waren bisher mit ihren Hunden ab und an mal im Garten. Das hat nie jemanden gestört. Und nun plötzlich ist es ein Problem?

    mit denen ich eben nicht auf bessagter Wiese gespielt habe, sondern spazieren ging....

    Wir gehen ja spazieren, so ist es nicht. Aber einen Welpen kann man halt nur spielen lassen, wenn man sich keine Gedanken machen muss, dass er vor irgendein Auto, Fahrrad, etc. läuft. Und der Garten ist halt vollständig umzäunt.

    Du könntest doch am schwarzen Brett eine nette Mitteilung aufhängen

    Das habe ich schon. Die wurde nach zwei Stunden (anonym versteht sich) abgehängt...

    . Wenn du die "Berufstätigkeit" von Hunden und Halterin vielleicht nochmal betonst - vielleicht lassen sich dann die etwas erhitzten Gemüter eher beruhigen.

    Danke, das ist ein guter Tipp.

    Ich habe die Stellungnahme, die ich geschrieben habe, auch an die Hausverwaltung geschickt. Mal sehen, was zurückkommt.

    Habt ihr ne Hausordnung/ Erweiterung zum Mietvertrag/Gartenvertrag?
    Da steht hier z.b. Das Hunde im Gemeinschaftsgarten nur an kurzer Leine erlaubt sind

    In der Hausordnung steht über die Nutzung des Gartens nichts. Leinenpflicht lässt sich der Hausordnung auch nicht entnehmen. Einen Mietvertrag gibt es ja nicht.

    Meines Wissens kann die Eigentümergemeinschaft (bei einer WEG) mit einer entsprechenden Mehrheit Einschränkungen beschließen, so eben auch den Aufenthalt von Hunden im Gemeinschaftsgarten. :ka:

    Danke dir.

    Weißt du, welche Mehrheit man dazu bräuchte? Es leben einige Hundehalter hier.

    Bisher wurde dazu nichts beschlossen.

    Hallo zusammen,

    ich hatte heute ein unerfreuliches Rundschreiben der Hausverwaltung im Briefkasten.

    Offenbar hat sich ein Hausbewohner beschwert, dass ich mit meinen Hunden den Gemeinschaftsgarten benutze.

    Weiterhin wurde behauptet, dass ich die Hinterlassenschaften meiner Hunde nicht wegräume.

    In der Tat habe ich in letzter Zeit den Garten häufiger genutzt damit Newton und Hunter dort spielen können. Der Garten ist vollständig umzäunt.

    Dass ich eventuelle Hinterlassenschaften nicht weg gemacht habe, ist schlicht gelogen.

    Kennt jemand von euch die Rechtslage? Ich habe doch genauso ein Recht, diesen Garten zu nutzen wie jeder Andere auch, oder liege ich da falsch? (Der Garten wird sonst von niemandem genutzt!)

    In der Hausordnung steht dazu nichts.

    Bezüglich Hundehaltung steht drin, dass sie erlaubt ist und dass eventuelle Hinterlassenschaften eben unverzüglich zu beseitigen sind.

    Daran habe ich mich ja gehalten.

    Ich würde gerne weiterhin mit Newton und Hunter in den Garten gehen und sehe es nicht ein, warum man als Hundehalter hier wieder zurückstecken sollte...

    Kann mir das tatsächlich verboten werden?

    Danke,
    Rafaela

    Nein, eher sporadisch. Mal frueh's oder abends nach dem Spazi, wenn er viel erlebt hat geht er im Garten nochmal richtig ab. Aber nicht taeglich.

    Ok. Sporadisch wird man es vmtl nicht verhindern können. Ist eine extreme Gradwanderung in dem Alter. Zu wenig kann man nicht machen, nur zu viel.