Alles anzeigenIst es echt so einfach?
Ich kenne einige Mietwohnungen, in denen es „Rasse-Einschränkungen“ gibt.
Hauptsächlich sind dann Liste 2 (hier in Bayern) verboten, andere erlaubt.
Ich habe aber auch schon von Wohnungen gehört, die eine Größeneinschränkung hatten (kleiner 50cm) und eine, bei der nur Hündinnen „erlaubt“ gewesen wären.
Mir ist klar, dass der Vermieter nicht pauschal verbieten darf - aber (mit nachvollziehbaren Begründungen) sind Einschränkungen doch rechtlich okay, oder?
In dem Fall ja. Gefährliche Tiere (auch Listenhunde damit) sind immer zustimmungspflichtig.
Eine Einschätzung ob der Halter die große Rasse X oder Y halten darf, obliegt nicht dem Vermieter. Es wäre eventuell etwas anderes, wenn er gesagt hätte, mehr als 40cm möchte ich nicht, weil die Wohnung nur 35qm hat (Beispiel).
Okay, verstehe ich.
Wenn die Argumentation aber ist, dass Huskys als „lautere Hunderasse bekannt“ sind und auch beim Thema Garteneinfriedung in der Regel höhere Ansprüche haben als z.b. ein Schäferhund sind das ebenso „nachvollziehbare“ Gründe wie „nicht größer als 40cm“