Welcher Bitte?
Da steht nix von einer Bitte des Joggers.
Das ist es ja, weshalb mich die Begründung so sehr gruselt: Es bedarf keiner BITTE (oder Mitteilung) des anderen, um diesem das Recht zu geben gegen freilaufende Hunde vorzugehen.
So wie es da steht reicht es völlig aus, dass man sich auf einem Weg BEGEGNET.
Wenn meinem Gegenüber das zu nah ist (oder er sich einfach nur darüber ärgert, dass meine Hunde dort tatsächlich unangeleint laufen), DARF er Wehrmaßnahmen ergreifen.
Der Jogger mit Hund hat die spazierenden Leute mit Hund aufgefordert ihren Hund abzurufen. Anscheinend sogar mehrfach. Der freilaufende Hund hat wohl wohl aber nicht gehört und ist trotzdem zum Hund des Jgoers!
Wegen den Rettungshunden tut es mir Leid! Natürlich dürften arbeitende Hunde, auch Stöberhunde, nicht angegriffen werden. Aber kann man für die nicht eine Ausnahme machen? Dass in diesem der Mensch nachweisen muss dass der Hund trotz Ausbildung gefährlich war und er sich wehren musste?