Beiträge von Badboy

    @ Alina
    Du stellst ja vielleicht viele Fragen…Fragen auf die dir nichtmal die Sachbearbeiter beim Ordnungsamt antworten können, zumindest nicht die hier in Bochum. Denen habe ich nämlich ungefähr dieselben Fragen gestellt wie du in deinem Posting. Die LHV war ja eh immer von Bundesland zu Bundesland verschieden aber nun Blickt man fast gar nicht mehr durch.
    Besonderes Interesse zum Halten eines „Hundes gefährlicher Rassen“ ist zum Beispiel – die Bewachung eines gefährdeten Firmengeländes – sollte dein besonderes Interesse sein – ich liebe diese Rasse einfach abgöttisch – zählt das nicht.

    LG Olli :???: :kopfwand:

    Extra für Alina

    Zitat

    Was bedeutet das Urteil für NRW?

    Fünf Fragen, fünf Antworten

    * Gilt in NRW jetzt kein Zuchtverbot für gefährliche Hunde mehr? Doch, es gilt weiterhin ein Zuchtverbot für "im Einzelfall gefährliche Hunde". Das sind zum Beispiel Hunde, die einen Menschen angesprungen oder gebissen haben, die einen anderen Hund oder Wild gebissen haben oder die mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität ausgebildet wurden.
    * Spielt die Rasse für das Zuchtverbot keine Rolle mehr? Nein, das rasseabhängige, generelle Zuchtverbot für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (bisher vom Bundesgesetz abgedeckt) gilt nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes nicht mehr.
    * Wurde auch das Importverbot für Hunde dieser vier Rassen gekippt? Nein, Hunde dieser Rassen dürfen laut Bundesgesetz auch künftig nicht importiert werden.
    * Warum stehen die vier gefährlichen Rassen im Landeshundegesetz? Weil dort für ihre Haltung in NRW bestimmte Auflagen vorgesehen sind, zum Beispiel die ausdrückliche Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Ein Zuchtverbot - begründet in der Rasse - beinhaltet das Landesgesetz nicht.
    * Wollen sich die Länder auf ein einheitliches Zuchtverbot gefährlicher Rassen einigen? Das NRW-Umweltministerium hofft, dass sich die Länder bald auf einheitliche Landesgesetze verständigen, nach der die Zucht der vier Rassen verboten wird. Wie lange das dauert, ist nicht absehbar, da nicht alle Bundesländer ein Hundegesetz haben.

    Quelle:http://www.wdr.de/themen/panoram…enstyle=politik

    Das generelle Zuchtverbot ist also aufgehoben, jedoch handelt man beim Ordnungsamt immer noch so als gebe es das Zuchtverbot noch. Versuch dich mal mit denen zu Streiten, da könnte man höchstens einen Anwalt bemühen. Des Weiteren musst du für den Erwerb eines Welpen besonderes Interesse geltend machen, da lass dir mal was einfallen. Holst du einen Hund aus dem TH ist das besondere Interesse automatisch gegeben da du ein Hund aus gefangenschafft befreist.

    LG Olli, der sich über mache Gesetze auch nur Wundert ;)

    Ich weiß leider nicht wie das in Münster mit der Hundesteuer geregelt ist oder was genau in dem Wesenstest abverlangt wird. Die Sachkunde allerdings ist überall gleich da kannst du dir Übungsfragebögen aus dem Internet laden. Bei allem anderen kannst du in eurem TH nachfragen die werden dich speziell über die Einzelheiten in Münster aufklären können, kannst dir aber auch die Arbeit machen und die Informationen im Internet suchen. Wenn das mit dem Finanziellen (Hundesteuer) für euch kein Problem darstellt lasst euch von der Dummheit einiger Menschen nicht aus der Bahn werfen. Sonst würde sich diesen armen Hunden ja keiner mehr annehmen.
    Die Gesichte mit dem dicken Fell, das du haben sollst wenn du einen SOKA besitzt, vergiss das. Ja man muss etwas über den Dingen stehen und über vieles hinweg hören aber es wird auch die Tage und Momente geben in denen es dir Weh tut wenn Menschen deinen Hund, dein Liebling, dein Baby, dein was weiß ich beschimpfen, dir hinterher brüllen das man dein Köter erschießen solle, verdammt weh sogar. Wenn sich jedoch alle Menschen dadurch abschrecken lassen ist Niemand mehr da der sich um diese Hunde kümmert und dann haben die Falschen gewonnen.
    Wie du siehst bin ich ein Kämpfer für die Sokas, will dir aber nichts einreden für was für ein Hund ihr euch auch immer entscheidet am Ende wird eure Entscheidung richtig sein.

    Wenn ihr noch spezielle Fragen habt oder bei irgendwas Hilfe gebrauchen könnt, unter meinen Beiträgen den e Mail Button klicken, so könnt ihr mich auch erreichen wenn ich mal nicht online im DF bin.

    LG Olli ;)

    Zitat

    Merkwürdigerweise lassen sich aber im Internet viele Staffwelpen finden,
    wie passiert denn sowas augen rollen

    Na ja vor schwarzen Schafen ist man wohl NIE sicher, das Problem ist das du den Hund dann illegal halten müsstest da du für ihn niemals die Genehmigung zum Halten bekommen würdest, was passiert wenn ihr auffliegt kannst du dir wohl denken…du eine satte Geldstrafe und einen Antrag zum Halten von Hunden gefährlicher Rassen brauchst du nie wieder stellen und euer Hund guckt durch Gitterstäbe.

    LG Olli ;)

    P.S. in eurem TH wirst du auch Hilfe bekommen.

    Also ich denke das ein Staff gut zu euch passen würde, natürlich muss auch der Staff körperlich und geistig ausgepowert werden, liebt aber auch ruhige und gemütliche Stunden auf dem Sofa und beim Kuscheln. (meine Erfahrung mit 4 Staff`s die ich im laufe der Jahre bei mir hatte)
    Die Anschaffung eines Welpen dürfte zum Problem werden da die Zucht und auch der Handel in NRW mit den „Hunden gefährlicher Rassen“ (Amtsdeutsch) verboten ist. Ihr müsstet also wohl auf einen Hund aus dem TH ausweichen, da ist dann auch automatisch „besonderes Interesse“ vorhanden.
    Nun zu den Auflagen, du als Halter darfst nicht Vorbestraft sein, zumindest nicht wegen Körperverletzung oder ähnlicher Verbrechen am Mensch. Du musst bei deinem Rathaus ein Führungszeugnis beantragen welches sofort zum Ordnungsamt geschickt wird. Wie du selbst schon geschrieben hast musst du /ihr beim Veterinärsamt ein Sachkundenachweis machen, den brauch ihr um überhaupt mit dem Hund raus gehen zu dürfen. Dann stellst du beim O-Amt einen Antrag zum Halten eines Hundes gefährlicher Rassen ,wo du alle Unterlagen – Sachkunde – Versicherungspolice (Hundehaftpflicht) – mitnehmen musst, am besten auch den Beleg das du das Führungszeugnis beantragt hast. Das alles würde ich aber erst machen wenn ihr euch einen Hund ausgesucht habt dann könnt ihr direkt alles fest machen mit Chipnummer. Wenn ihr den Hund dann habt bekommt ihr besuch vom O-Amt die sehen wollen wie der Hund unter gebracht ist. Wollt ihr nicht das euer Hund mit Maulkorb laufen muss müsst ihr, jeder der mit dem Hund geht, einen Wesenstest ablegen. Um den Hund aus dem TH zu bekommen braucht ihr eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter in der ausdrücklich steht das er euch das Halten eines Hundes gefährlicher Rassen erlaubt.

    LG Olli ;)

    Oh Mann…ich glaube wenn mir das passiert wäre bräuchte ich keinen versuch mehr starten mit dem Herrn zu reden. Wahrscheinlich würde er von nun an die Tür zu knallen und sich einschließen denn ich denke nicht dass ich mich so unter Kontrolle hätte halten können. 1 Stunde später hätte ich das geschehene dann aber wohl bereut.
    Da sich die Gemüter abgekühlt haben dürften würde ich aber auch sagen du musst mit ihm reden.

    LG Olli :x

    Wie seid ihr auf den Namen gekommen?
    Habt ihr es euch Leicht oder Schwer gemacht?
    Hat der Name für euch eine besondere Bedeutung?
    Fragen über Fragen…

    Bei uns war es so, Joy bedeutet Freude und den Namen hat sie bekommen da:
    Joy lebte unter sehr schlechten Umständen bevor ich sie zu uns geholt habe und als ich mich fest dazu Entschlossen habe sie da raus zu holen habe ich mich wahnsinnig gefreut das es geklappt hat und ich wusste das Joy von nun an Freude in ihrem Leben haben wird.

    Bei Caspar war es so, große Hunde und vor allem Listenhunde wirken sehr bedrohlich auf viele Menschen. Deshalb haben wir nach einem Namen gesucht der sich „lustig“ anhört und den Hund etwas verniedlicht. Als wir Caspar dann das erste Mal beim Züchter gesehen haben und bemerkten was für ein kleiner Clown er ist, da stand der Name fest. Wir haben uns von dem Namen und dem Aussehen von Caspar versprochen das es im zusammen spiel freundlich auf die Menschen wirkt, na ja zu großen Teil funktioniert es.

    LG Olli :???:

    Zitat

    Hallo Marie, hallo Lotte!

    Unser Mäuschen ist bereits 16Jahre jung, aber auch noch ein flotter Hüpfer! :roll:
    Probiert es mal mit "Grünlippenseemuschelfleischextrakt"! Gibt es in konzentrierter Form als Goodies, als Futterzumische und, und, und...in allen aktuellen Tierbedarfsläden.

    Unsere Lucky bekommt es seit ca. 3 Monaten und ich möchte behaupten sie ist um mind. 3 Jahre gejüngt! Kein Spass!!! Super Zeug und auf natürliche Art und Weise, ohne Chemie und so´nen Zirkus!

    Mann muss auch nicht IMMER gleich zum TA rennen! Tuen wir ja schliesslich auch nicht oder?! Wenn es unseren Schätzchens schlecht geht, werden sie es uns schon zeigen bin ich der Ansicht! ;)

    Sorry…aber dafür hast du eigentlich eine Rüge verdient!

    Hunde zeigen nicht immer dass sie Schmerzen haben, Einige vielleicht aber definitiv nicht Alle. Grade ab einem gewissen Alter sollte man zur Vorsicht neigen und den TA lieber einmal zuviel als einmal zu wenig aufsuchen.

    LG Olli :motz:

    Herbert und Patrick haben es schon voll auf den Punkt gebracht, da gibt es nichts mehr Hinzuzufügen.
    Nur eins noch, geb doch bitte mal Bescheid wenn ihr beim TA ward was er nun dazu meint, so was Interessiert mich immer sehr, allein weil ich ja auch eine Seniorin habe.

    LG Olli :???: