Danke für den Link, da kann ich mehr mit anfangen. Scheint aber ja eine Einzelfallentscheidung zu sein, wenn es nicht mehr Quellen gibt. Vor allem weil es auf § 242 BGB beruht. Da kann man wirklich nicht pauschal sagen, dass man sie dulden muss. Zumal der Fall ja etwas anders lag. Die Nachbarn waren ja scheinbar sehr bemüht.
Zum Rest- nee ehrlich nicht. Für mich ist das Thema durch. Entweder man versteht meine Texte oder eben nicht. Ich denke sie sind deutlich geschrieben. Und ich brauche nicht von den Hund Katze Vergleichen abzukommen, denn ICH finde sie grundsätzlich mal passend um sich ein paar Gedanken zu machen.
Zumal der Ton hier teilweise echt unterirdisch ist.
Zu den Einschränkungen: Einschränkung ist es schon den Hund in der Wohnsiedlung an der Leine führen zu müssen. Auch wenn ich das eh machen würde. Es ist und bleibt eine Einschränkung. Nur mal als Beispiel.
Das waren zwei voneinander unabhängige Fälle. Man braucht nur googeln, dann kommen sehr viele Beispiele, die aussagen man muss eine Katze im Garten dulden. Das Gesetzt ist ja logisch, man kann als Besitzer einer Freigängerkatze nicht verhindern, dass die eigene Katze in andere Gärten geht. Dazu müsste es ja verboten sein, Katzen streunern zu lassen, was nicht der Fall ist.
Und ich mach mir schon Gedanken, ich würde nie mehr eine Katze unkontrollierten Freigang geben. Wo früher Katzen gerne gesehen wurden, wo es selbstverständlich war, dass man Katzen aus dem Garten vertreibt, wenn sie stören, wird jetzt vor Gericht gegangen.
Und Einschränkungen werden auch von Hundebesitzer selbst gefordert. Was soll man dazu sagen. ![]()