Und hier scheiden sich die Geister, bin der Meinung, das geht deutlich mehr als nur einen Schritt zu weit. Denn dann wäre man ganz schnell bei der Forderung, was denn mit Kindern wäre, ob man das nicht vor der Reproduktion auch ... sind ja ebenfalls empfindungsfähige Lebewesen, für die niemand die Eltern vorher ausgesucht hat ...
Wie in 3 Teufelsnamen kommt man von Tierschutz zu Geburtenkontrollen?
Davon ab das die U-Untersuchungen eine Form der Nachkontrolle sind, ist es ein riesen Schritt von einer kontrollierten Tierhaltung (was bei Züchtern schon gegeben ist, ich nur auf den "normal" Halter ausweiten würde) zu einer üblicherweise in Diktaturen praktizierten Zucht bzw. Geburtenkontrolle.
Ist das jetzt bewusst gekünstelt um, wie schon einmal (weiß nicht mehr von wem), jemandem faschistisches Gedankengut unterzujubeln, oder siehst du da ernsthaft einen Zusammenhang. Wenn letzteres, könnest du das bitte erläutern?
Wobei, Züchter, züchten, wie der Name verrät ja schon gezielt... hat irgendwie ja dann schon was damit zu tun, aber das hast du nicht gemeint oder?
Jetzt im Ernst wer stellt das Regelwerk auf?
Und wer soll festlegen, was sinnvolle Regeln sind?
Ich würde die Regeln recht weit fassen. Die Kontrollen sollen ja nicht sicherstellen das die Tiere nach Schema F oder X ernährt/erzogen sonst was werden, sondern nur den Rahmen schaffen.
Sprich, sicherstellen das 1-2 ruhige Ecken Vorhanden sind, das keine Gefahrenquellen für den Hund vorliegen, eben das ein geordnetes Umfeld vorhanden ist (Extrembeispiel, der Boden klebt schon etc.), nicht schon 20 Hunde auf dem Sofa gestapelt sind (ok kenne ich eher von Katzen), sowas in der Art. Ob der Hund nun eher streng oder locker erzogen wird, ob BARF oder Discout-Trofu, ob Sofa oder nicht, das hat da nichts zu suchen.
Ich denke für so einen Rahmen würde man schon ein Modell finden das breite Zustimmung findet. Und der Rahmen muss, damit es überhaupt klappen kann, von staatlicher Seite kommen, wer da genau verantwortlich ist... frag die Bürokraten.
EDIT: Spezialfälle, wie Angsthund etc, können gegenüber dem Kontrolleur ja angegeben werden und es steht dem Verkäufer natürlich über die VK/NK hinaus frei weitere Auflagen dafür mitzugeben.
Wenn, nur als Beispiel, gesagt ist, wenn Garten dann mit 1m Zaun (offizieller Rahmen) und der Hund ist als Fluchtzwerg bekannt, dann kann/sollte der Verkäufer natürlich darauf hinweisen, bei der VK/NK wird das angesprochen, im Bericht vermerkt. Dann hat der Verkäufer Sicherheit das es nachher nicht heißt davon wussten wir nichts oder er sagt, "nee dann lieber nicht". Und wenn der Käufer den sicheren Zaun nicht will, dann lässt er das halt. Man kann sowas ja auch anders als über die Zaunhöhe regeln.
Könnte man dann z.B. bei der Nachkontrolle zeigen wie man das handelt.