Der Hund war nie angemeldet und sie hatte keine Halteerlaubnis.
Dann weiß die Guteste ja genau, was sie falsch gemacht hat - im Zweifel spätestens nach der Aussage der TÄ - diese sollte die Dame auch nicht weiter decken - genau wegen solcher Leute wird es für die Leute, die sich an Gesetze halten nämlich nicht wirklich einfacher
und weiß welche Strafe auf sie zukommen könnte?
Vermutlich wird sie in diesem Leben in NRW auf Dauer niemals einen Listenhund halten dürfen, wegen der fehlenden erforderlichen Zuverlässigkeit + Zahlung einer Verwaltungsstrafe + Nachzahlung Hundesteuer denke ich
Warum genau interessiert das Amt das?
Weil man nebst einer Erlaubnis des Amtes mit allem, was man dazu beibringen muss und zwar VOR der Anschaffung des Hundes ein BESONDERES INTERESSE (persönlich oder öffentlich) nachweisen muss - davon wird NUR beiÜbername aus dem Tierschutz ausgegangen!
Und woher genau weiß die TÄ, dass es ein reinrassiger Staffordshire Bullterrier ist?
Phänotyp - was aussieht wie ein Staff wird als Staff eingetragen - für Mixe gilt dasselbe