Keine Ahnung, wie da die Vorschriften in NRW sind - ob man da nur als Halter den Nachweis braucht, oder auch als Gassigänger. Letzteres erschiene mir jedenfalls sinnvoller..... Und ich weiß auch nicht, wie das ist, wenn ein Schwerbehinderter nen großen Hund führt: steht da nicht in den Vorschriften, daß der Halter auch in der Lage sein sollte, den Hund jederzeit zu halten?
zum Ersten braucht in NRW nur der Halter die Sachkunde...... Zum Zweiten fällt mir nichts mehr ein..... So einen diskriminierenden, behindertenfeindlichen Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört! Ich z.B. bin schwerhörig, GdB 60%, mein Kollege muss zur Dialyse GdB von 100%, inwieweit das die Fähigkeit beeinträchtigt, einen Hund zu führen, muss mir mal einer erklären.