Beiträge von Jessica83

    Ja, könnte der Schüler - im Ernstfall wäre es sogar sehr gut, wenn er so handelt und sich nicht denkt "mir egal". Gerade wenn der Schüler vllt noch Minderjährig ist, greifen da eh nich ganz andere Schutzmechanismen.
    Wenn der Schüler angibt, Brandgeruch wahrgenommen zu haben, dann ist es an der zuständigen Behörde, hier evtl das Gegenteil zu beweisen. Hat er das dritte Mal im Monat den Feueralarm betätigt, hat man einen Anhaltspunkt, aber selbst dann muss geklärt werden, ob es wirklich KEINEN Brandgeruch gab.
    Und es gibt Dinge, die sich Allgemeinbildung nennen. Wenn Du Deinen Schülern im Zweifelsfall von Zivilcourage abrätst, weil Du selbst nicht weißt, ob der Einsatz etwas kostet, dann ist das in meinen Augen echt schade.
    Polizei würde vllt in Fällen von Spaß-Alarm abrechnen, wenn zB das SEK geschickt wird - wenn dein Schüler es also teuer haben will, braucht er nur die Polizei anrufen und einen nicht-vorhandenen Amokläufer in eurer Schule melden. Dann kommt evtl auch noch ein Schubschrauber raus. Das wird bei "Hund im heißen Auto!" Alles nicht passieren.

    Nein, ein aus Spaß ausgelöster Feueralarm ist NICHT quasi das gleiche wie ein Polizeieinsatz aufgrund eines Hundes im Auto. Abgesehen davon dass Feuerwehr und Polizei komplett versch Institutionen sind (Feuerwehr rechnet nämlich tatsächlich gerne mal ab bei Vorsatz und Fahrlässigkeit), ist es doch absolut selbstverständlich, dass eine herbei gerufene Polizei zur Rechtsklärung nichts kostet (außer du erfüllst einen Tatbestsnd des Bußgeldkatalogs, zB bei einem Unfall, da zahlt der Verursacher grds 30€ - wenn er denn klar aus zu machen ist und seine Schuld quasi eingesteht).
    "Umsonst" rauskommen ist halt wirklich umsonst. Auch für den der in so einem Fall, eben weil er sich sorgen macht, Anruft.
    Eigentlich schade, dass Du junge Menschen unterrichtest und sowas nicht weißt.

    Die Temperaturentwicklung bei konstanten 20° und direkter Einstrahlung kann man in folgender Tabelle wunderbar sehen:


    Auch wenn es sich im beschriebenen Fall NICHT um direkte Sonnenbestrahlung sondern um Schatten handelt, kann die Innentemperatur je nach Wind und Standdauer problemlos auf Temperaturen bis um 40° ansteigen.

    Eigentlich schade, dass es bei dieser Tabelle keine offizielle Quellenangabe gibt, aber rein vom eigenen empfinden denke ich, dass die Zahlen hinkommen könnten, daher kann ich auch absolut nicht (auch aus eigener Erfahrung mit diesen Temperaturen) nachvollziehen, wie man allen Ernstes sagen kann, bis 30Grad und im Schatten geparkt sei kein Problem.

    Ja, bei übergriffigem Verhalten (wie z.B. per Mail zu drohen, weil der Hund entspannt im Schatten im Auto schläft...), ist mir persönlich die vorgeschobene Intention (über die man auch nochmal streiten kann..) vollkommen egal.

    Wie die Wahrnehmung auseinandergehen kann - ich finde zB das Verhalten der Schülerin im konkreten Fall alles andere als übergriffig. Wirklich passiert ist ja nichts, sondern die Schülerin hat eine Beobachtung gemacht, fand diese Scheisse und hat sich hingesetzt und der Lehrerin geschrieben, nicht anonymisiert sondern anscheinend mit Klarnamen. Das allein finde ich persönlich erstmal mutig. Und im Folgenden ist es ja zu einer Antwort, also einem Austausch, gekommen - ist doch eigentlich optmal. Jemand macht sich Gedanken, handelt aber nicht vorschnell, zieht nicht die Polizei hinzu oder schlägt womöglich selbst die Scheibe ein, sondern spricht den vermeintlichen Missstand an. Das ist doch eigentlich das Verhalten, das sich auch hier immer alle wünschen - eben dass man erstmal miteinander redet (oder hier emailt).

    Wahrscheinlich kann man einfach gar nix mehr richtig machen, weder als HH noch als Nicht-HH. Entweder ist man ignorant weil man sich nicht um Dinge kümmert, die einen angeblich nichts angehen (Hund im warmen Auto), oder man ist übergriffig weil man sich nicht anders zu helfen weiß und bei vermeintlicher Gefahr die Polizei ruft (die übrigens lieber einmal zu viel als zu wenig raus kommt).

    Ist doch gut, wenn junge Menschen hinschauen und sich trauen, etwas zu sagen, wenn sie glauben, dass ein Lebewesen falsch behandelt wird - und das ist ja hier passiert.

    Die Frage war, was passiert, wenn in so einem Fall die Polizei kommt und eigentlich nichts ist. Am Rande vielleicht noch zu klären, wie kann man besorgte Mitmenschen beruhigen.
    Und nicht, was passiert wenn der Hund schon tot im Auto liegt und dann eingegriffen wird, weil der Halter unverantwortlich ist.

    Ob konkret etwas ist oder nicht, wird die Polizei ja aufgrund der Gesamtbetrachtung der konkreten Situation entscheiden - daher KANN man da gar keine allgemein gültige Antwort zu geben.
    Wenn die Polizei entscheidet, dass Gefahr in Verzug vorliegt und das Tier aus der Situation schnellstmöglich zu befreien ist, dann darf sie natürlich verschiedene Maßnahmen ergreifen, die aber dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen müssen - welche Maßnahme ergriffen wird, liegt im Ermessen der Beamten.
    Ich würde grds eine Karteikarte mit meinem Namen, den Ort an dem ich kurzfristig anzutreffen bin (also vermutlich am besten das Sekretariat, die wissen ja, in welchem Klassenraum man grad ist) und meine Handynummer reinschreiben. Ganz einfach weil WENN dann jmd die Polizei ruft und diese die Karteikarte entdeckt, wäre es (vorausgesetzt, der Hund liegt nicht schon halb leblos im Auto) absolut unverhältnismäßig, die Scheibe einzuschlagen, weil dies zu eingriffsintensiv wäre. Ein paar Meter in die Schule reinlaufen und den Fahrzeughalter dort rausholen würde das gleiche Ergebnis bringen, nämlich Befreiung des Hundes.

    (Ich hab so eine Karte immer im Auto wenn ich in unserer Straße kurz Nachbarn zuparke um ein und auszuladen - gibt Rechtsprechung dazu, wenn man kurzfristig und sicher zu erreichen ist [weil man 1 Haus weiter wohnt] dann wäre Abschleppen unverhältnismäßig ;-) ).