Es gibt gesetzliche Vorschriften, die sich auch mit Vertrag nicht umgehen lassen. Beispiel Mietrecht: starre Renovierungfristen im Mietvertrag sind unzulässig. Unterschreiben kannst Du so einen Vertrag trotzdem, die Klausel ist halt ungültig, der Rest des Vertrags bleibt dabei bestehen. Der Vermieter kann dich auch nicht aufs renovieren oder auf Zahlung der Kosten für die Renovierung verklagen - eben weil der Vertrag gegen geltendes Recht verstößt.
Eigentum (zB am Hund) ist ein absolutes Recht. Du kannst andere von Deinem Eigentum ausschließen und Du kannst mit Deinem Eigentum machen was Du willst - im Rahmen der Gesetze (zB Tierschutzgesetz).
Kaufst Du zB ein liebevoll restauriertes Auto und das Eigentum geht an Dich über, kannst Du mit dem Auto machen was Du willst - auch zur Schrottpresse bringen. Der vorherige Eigebtümer kann da nichts gegen machen. AUCH wenn er zB eine Klausel in seinem Vertrag stehen hat a la "Das liebevoll restaurierte Auto soll immer in einer beheizten Garage stehen, falls nicht ist eine Vertragsstrafe iHv 5000€ fällig".
Vertragsstrafen sind immer ein Mittel zur Durchsetzung von HAUPTLEISTUNGSPFLICHTEN, diese sind je nach Vertrag verschieden. Beim Kaufvertrag bestehen diese im Übereignen der Sache (Verkäufer) und im Bezahlen des Kaufpreises und Abnahme der Sache (Käufer). Weitergehende "Fürsorgepflichten" dem Verkäufer ggü gibt es zB beim abgeschlossenen Autokauf nicht, es stünde da auch noch das Eigentum als absolutes Recht des Käufers entgegen. Vertragsstrafe darf da also gerne drinstehen, ist aber nicht durchsetzbar.
Anders, zur Verdeutlichung, ist es zB bei Arbeitsverträgen. Wenn man mit empfindlichen Daten zu tun hat wird man eine Klausel im Arbeitsvertrag haben, dass man diese Daten keinem Dritten außerhalb des Betriebes zur Verfügung stellen darf, ansonsten Vertragsstrafe 5000€. Das ist gültig! Die Hauptleistungspflichten liegen hier im Zur Verfügung stellen der Arbeitskraft (Arbeitnehmer) und Annahme der Arbeitsjraft und Bezahlung (Arbeitgeber). Gleichzeitig ist es aber besondere Treuepflichten dem Arbeitgeber ggü, die Bestandteil der Hauptleistungspflicht des AN sind und das ist zB eine Verschwiegenheitspflicht. Hier würde eine Vertragsstrafe also greifen. Sogar noch nach Beendigung des Arbeitsvertrages.
Ich kann beim besten Willen keine besondere Pflicht eines Welpenkaufers nach Übereignung des Welpen, also nach Abschuss des Kaufvertrags, ggü einem Züchter erkennen, dass man hier von einer Verletzung der Hauptleistungspflicht des Kaufvertrags sprechen könnte, welcher eine Vertragsstrafe nach sich ziehen könnte.
Man kann ALLES in einen Vertrag schreiben - entscheidend ist nur, was wirksam UND durchsetzbar ist.
(...Grundkurs BGB AT, getippt am iPhone, also bitte über die Tippfehler hinwegsehen)