Beiträge von Jessica83

    Es gibt gesetzliche Vorschriften, die sich auch mit Vertrag nicht umgehen lassen. Beispiel Mietrecht: starre Renovierungfristen im Mietvertrag sind unzulässig. Unterschreiben kannst Du so einen Vertrag trotzdem, die Klausel ist halt ungültig, der Rest des Vertrags bleibt dabei bestehen. Der Vermieter kann dich auch nicht aufs renovieren oder auf Zahlung der Kosten für die Renovierung verklagen - eben weil der Vertrag gegen geltendes Recht verstößt.
    Eigentum (zB am Hund) ist ein absolutes Recht. Du kannst andere von Deinem Eigentum ausschließen und Du kannst mit Deinem Eigentum machen was Du willst - im Rahmen der Gesetze (zB Tierschutzgesetz).
    Kaufst Du zB ein liebevoll restauriertes Auto und das Eigentum geht an Dich über, kannst Du mit dem Auto machen was Du willst - auch zur Schrottpresse bringen. Der vorherige Eigebtümer kann da nichts gegen machen. AUCH wenn er zB eine Klausel in seinem Vertrag stehen hat a la "Das liebevoll restaurierte Auto soll immer in einer beheizten Garage stehen, falls nicht ist eine Vertragsstrafe iHv 5000€ fällig".
    Vertragsstrafen sind immer ein Mittel zur Durchsetzung von HAUPTLEISTUNGSPFLICHTEN, diese sind je nach Vertrag verschieden. Beim Kaufvertrag bestehen diese im Übereignen der Sache (Verkäufer) und im Bezahlen des Kaufpreises und Abnahme der Sache (Käufer). Weitergehende "Fürsorgepflichten" dem Verkäufer ggü gibt es zB beim abgeschlossenen Autokauf nicht, es stünde da auch noch das Eigentum als absolutes Recht des Käufers entgegen. Vertragsstrafe darf da also gerne drinstehen, ist aber nicht durchsetzbar.
    Anders, zur Verdeutlichung, ist es zB bei Arbeitsverträgen. Wenn man mit empfindlichen Daten zu tun hat wird man eine Klausel im Arbeitsvertrag haben, dass man diese Daten keinem Dritten außerhalb des Betriebes zur Verfügung stellen darf, ansonsten Vertragsstrafe 5000€. Das ist gültig! Die Hauptleistungspflichten liegen hier im Zur Verfügung stellen der Arbeitskraft (Arbeitnehmer) und Annahme der Arbeitsjraft und Bezahlung (Arbeitgeber). Gleichzeitig ist es aber besondere Treuepflichten dem Arbeitgeber ggü, die Bestandteil der Hauptleistungspflicht des AN sind und das ist zB eine Verschwiegenheitspflicht. Hier würde eine Vertragsstrafe also greifen. Sogar noch nach Beendigung des Arbeitsvertrages.

    Ich kann beim besten Willen keine besondere Pflicht eines Welpenkaufers nach Übereignung des Welpen, also nach Abschuss des Kaufvertrags, ggü einem Züchter erkennen, dass man hier von einer Verletzung der Hauptleistungspflicht des Kaufvertrags sprechen könnte, welcher eine Vertragsstrafe nach sich ziehen könnte.
    Man kann ALLES in einen Vertrag schreiben - entscheidend ist nur, was wirksam UND durchsetzbar ist.

    (...Grundkurs BGB AT, getippt am iPhone, also bitte über die Tippfehler hinwegsehen)

    Kann auch nach hinten losgehen:
    Wenn im Kaufvertrag explizit steht, dass der Welpe als ZUCHThund verkauft wurde (für Aufpreis) und dann z.B. beim Röntgen oder bei anderen "Stationen" der ZZL etwas ist, was einen Zuchteinsatz ausschließt (z.B. Hund bleibt zu klein, wird zu groß, Gebiß entwickelt sich nicht korrekt, Wesenstest wird nicht bestanden...), kann der Halter den Aufpreis u.U. zurückfordern.

    Ich glaub, da müsste der Verkäufer bösgläubig sein, denn eine "Zuchtgarantie" kann es ja beim Welpen nicht geben, hängt ja alles von der Entwicklung ab, da kann man maximal eine "Zucht-Option" verkaufen, würde ich sagen. Du musst für sowas ja irgendwo einen Sachmangel haben, den kriegst Du beim Welpen vermutlich nicht subsumiert.

    Du hast geschrieben, dass bei euch Vetragsstrafen an den Tierschutz gespendet werden, das hat für mich impliziert, dass du bereits solche Vertragsstrafen geltend gemacht hast. Tja, da wird der TS wohl lange auf ne Spende warten müssen ;-)

    Ich möchte wetten, 99,9% der Züchter, die eine Vertragsstrafe als Klausel in ihren Vertrag aufnehmen, wissen gar nicht, was eine Vertragsstrafe juristisch überhaupt ist, sonst würden sie so einen Mist gar nicht in ihren Vertrag schreiben.

    also, ich hab jetzt nicht alles gelesen möchte aber trotzdem meinen Senf dazu geben.

    Wir haben vor 1 Woche unseren 1. Wurf abgegeben. Wir sind Erstzüchter in einem Verein der dem VDH zugehört. Auch wir haben Klauseln im Vertrag.
    Kastration nur wenn Tierärztlich notwendig (erwünscht), keine Zucht mit Hunden außerhalb demvon der FCI anerkannten Zuchtverbandes. Ein weiterer Einsatz des Hundes zur Reproduktion oder sonstigen Vermehrung wird dem Käufer untersagt.
    Das hat nichts mit "Macken" des Züchters zu tun, sondern man will damit vermeiden, dass x beliebige Hunde ohne vorherige Untersuchungen gezüchtet werden. Und verantwortungsvolle Zucht heißt nicht nur die Elterntiere zu untersuchen sondern man will schon wissen was allgemein in der Verwandtschaftslinie liegt.
    Und an alle die immer und immer wieder der Meinung sind, Züchter wollen mit allem Geld verdienen, so eine Vertragsstrafe in Form von Geld geht (zumindest bei uns) an den Tierschutzverein.
    Auch wir empfehlen bestimmte Untersuchungen, unsere Käufer bekommen bei Durchführung einen Bonus von uns zurückgezahlt.
    Man gibt als Züchter "seine Babys" in fremde Hände und will mit sämtlichen Klauseln nur das Beste für die Kleinen. Wem das nicht passt (ob rechtlich in Ordnung oder nicht) bekommt von mit keinen Hund!!!!!


    Diese "Vertragsstrafe" würdest du nie im Leben eingeklagt bekommen.


    Ich überlege mich auf eine andere Stelle zu bewerben... das Büro wäre direkt hier im Ort, somit würde sich die Fahrzeit erheblich verringern, was natürlich gut für Nala wär.
    Ich bin mir nur noch nicht ganz sicher.
    Ich mag meinen jetzigen Chef eigentlich sehr gern, aber mit einigen Kollege hier komme ich mittlerweile nicht mehr klar (Mobbing wär zu übertrieben gesagt, eher Ausschließen). Naja...


    ich würds versuchen, auf jeden Fall!
    Nicht nur wegen der Fahrzeit und des ausgeschlossen werdens, sondern auch um evtl dem jetzigen Arbeitgeber mehr Geld abzuverhandeln, falls der dich dann doch halten will ;-))

    Schade, dass Du nicht in Düsseldorf suchst, in meinem Team haben zum Beginn diesen Wirtschaftsjahrs zwei Steuerberater zu anderen Arbeitgebern gewechselt und die Stellen sind noch nicht neu besetzt ;-)

    Hab ich mir gedacht :-/

    Das sagt wetter.de dazu:

    Externer Inhalt up.picr.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

    Vormittags/Mittags Regenwahrscheinlichkeit kontinuirlich bei über 70%.

    Mit begrenztem Budget und ungelernt würde ich schonmal grundsätzlich die westdeutschen Uni-Städte (Ausnahme Ruhrgebiet) aussen vor lassen, einfach weil man in Studenten zu hohe Konkurrenz hat was billigen Wohnraum und einfache Jobs betrifft. Hier in Münster sind zB ist allein die Wohnungssuche mit Hund ein totaler Horror gewesen. Und auch ohne Hund ist es schwierig in der Innenstadt überhaupt etwas zu bekommen. Wenn man etwas gefunden hat, mussen Gehaltsnachweise und/oder Bürgschaften vorgelegt werden - das ist in beliebten Wohngegenden mittlerweile sehr vielen Städten üblich. Und ein 450Euro bedeutet hier zwischen 13-15 Stunden pro Woche arbeiten - da denkt man sich sofort, hey, es gibt doch Mindestlohn, bei 15 Std/Woche wird der ja unterlaufen! Interessiert hier nur niemanden, denn wenn der eine Student den Job nicht macht, macht ihn der Nächste.

    Das sind jetzt nur Beispiele, aber solche Sachen finde ich persönlich erstmal wichtiger, als nur den Hundekomfort einer Stadt.

    Was mir noch einfallen würde, wäre vllt Wuppertal, mitten im bergischen Land. Mietpreise moderat, gute Verkehrsanbindungen, viiiiiiel Natur drum herum und jobmäßig zum Ausweichen hat man zur Not Düsseldorf vor der Tür.