Es kommt ja auf die Gesamtsituation an - bei der TE verstehe ich es jedenfalls so, dass sie nicht in einem geliebten Zuhause lebt, in dem sie die nächsten 20 Jahre verbringen will, sondern dass ein eventueller Umzug sowieso ansteht/anstehen könnte. Genau so war es ja auch bei uns der Fall. Ob der Vermieter, wenn man die Erlaubnis nicht einholt, dann kündigt, ist ja auch ne 50/50 Sache. Uns wäre das zB egal gewesen, da wir eh nicht vor hatten, in der Wohnung "alt zu werden". Einer Kündigung aufgrund der Anschaffung eines Hundes kann man dann einfach widersprechen. Dann müsste der Vermieter rechtliche Schritte einleiten - ob er das macht, ist -wenn keine Gründe wie zB Gefährdung des Hausfriedens, starker Allergiker im Haus...- wieder so eine Sache, in unserem Fall habe ich das als SEHR unwahrscheinlich eingeschätzt. Und Recht behalten.
Ich glaube, man darf auch nicht aus dem Blick verlieren, dass einem auch als Mieter Rechte zustehen. Ein gutes Verhältnis zum Vermieter ist Gold wert - aber wenn dieses Verhältnis wegen der Anschaffung eines Hundes gestört wird und man aus der Wohnung doch eh auf kurz oder lang ausziehen will, ja mei, dann ist das halt so.
Ne Räumungsklage wird man wegen der Anschaffung eines Hundes so schnell nicht haben :-)
mein Vermieter weiss von Ziva. als der Zweithund eingezogen ist habe ich es kurz in Betracht gezogen ihn zu informieren (es ist eine Immobilienfirma). im MV stand nix dergleichen und da ich eh kein gutes Mietverhältnis (seitens des Vermieters) habe, habe ich es sein lassen. ich wusste dass ich spätestens nach einem halben Jahr eh wegziehe.
in der vorherigen Wohnung hat mein Ex damals 3x!! die Hausverwaltung angeschrieben ob sie einen Hund erlauben. kam wochenlang keine Antwort. also schrieben wir eine Mail dass wir jetzt einen Hund aufgenommen haben, da kein ausdrücklicher Verbot kam.
Vermieter waren ja in beiden Fällen Hausverwaltungen. bei einer Privatperson, mit der man unter 4 Augen reden kann, würde ich immer das persönliche Gespräch wählen.