Beiträge von pardalisa

    Ich will halt keinen Hund töten. Gleichzeitig denke ich bei dem konkreten Hund, um den es mir geht, dass Weglupfen nicht effektiv wäre.

    Wäre ein Regenschirm eventuell eine Option? Eines von diesen Teilen, die auf Knopfdruck ruckartig aufspringen? (Wenn der eigene Hund davon keinen Herzinfarkt bekommt bzw. man das vorher zu Hause positiv belegen kann.)

    Und dann mit dem geöffneten Regenschirm den anderen Hund mehr oder weniger nett wegschieben oder deutlich abwehren, je nach benötigter Heftigkeit.

    Wo hier gerade so viele schreiben, dass sie einen Roomster haben: Hat zufällig jemand einen Tipp für eine sichere Box für den Kofferraum, passend für einen mittelgroßen Hund?

    Ich hatte im Roomster die Rückbank ausgebaut und eine Doppelbox für zwei mittelgroße Hunde auf der Fläche von Rückbank und Kofferraum stehen – das hilft dir vermutlich für die Box-Suche mit einem Hund nur so mittel weiter. :ops:

    Womit ich allerdings allgemein gute Erfahrungen gemacht habe, sind die Schmidt-Boxen. Meine Doppelbox hat jetzt einige Jahre auf dem Buckel, steht mittlerweile im Nachfolgerauto, und da klappert nix, verzieht sich nix, die lässt sich gut reinigen, ist prima belüftet – wenn man da über den Hersteller oder die Kleinanzeigen 'nen passendes gebrauchtes Modell findet, ist das sicher eine solide Sache. (Und je nach Konfiguration lassen die sich auch ganz gut weiterverkaufen, wenn man das Auto wechseln muss.)

    Ich hoffe, dass mein gebrauchter Verbrenner jetzt so lange hält, dass dann beim nächsten Wagen ein E-Auto für mich passt.

    Dito. Ich trauere immer noch meinem Roomster hinterher, der war für mich das perfekte Hundeauto.

    Wenn mein aktueller Als-Notlösung-angeschaffter-uralt-Verbrenner-Ford noch ein bisschen durchhält und es danach sowas wie den Roomster als E-Auto gibt, wär ich super glücklich.

    Bei uns im Dorf dürfen Hunde mit in die Postfiliale, in die Apotheke und auf den Friedhof (Friedwald) – überall dorthin nehme ich meine zwei gelegentlich mit, wenn's sich eh zusammen mit einem Spaziergang anbietet.

    In den Zoo-/Futterladen dürften sie theoretisch, mach' ich aber nicht – zu viele schlechte Erfahrungen mit Hunden von anderen Kund:innen dort.

    Meine beiden werden bei Schnee einfach lustig, das ist total süß zu sehen. :herzen1: Da wird die Schnute schnorchelnd in eine Schneewehe geschoben, da werden Bocksprünge gemacht, da gibt's gemeinsames Flitzen... solange die sonst auch gültigen Regeln eingehalten werden (Wege nicht verlassen, Hirn mindestens auf Restsparflamme laufen lassen ;), selbstständige Umorientierung bei Wild, fremden Menschen und Hunden), dürfen sie blödeln wie sie wollen.

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    Und ganz persönlich: Würdet ihr bei so einem Vertrag einen Hund aufnehmen wollen?

    Ich würde bei so einem Vertrag den Hund nicht aufnehmen wollen und von dem Verein weiiit Abstand nehmen.

    Mir ist schon klar, dass viele solcher Klauseln rechtlich nicht haltbar wären – aber ich habe überhaupt keine Lust, mich hinterher 'im Ernstfall' mit einem Verein herumzuärgern, der auf solche Fantasiegebilde vielleicht zu pochen versucht.

    Meine persönliche Faustregel ist deshalb: ich unterschreibe nur Sachen, bei denen ich gewillt bin, mich auch daran zu halten.

    Also beispielsweise: eine Regelung, dass der Hund nicht im Zwinger gehalten werden darf, würde ich unterschreiben (auch, wenn ich natürlich rechtlich schon einen Hund, der mein Eigentum ist, unter Beachtung des TierSchG und der TierSchHuV im Zwinger halten dürfte), weil Zwingerhaltung hier eh nicht möglich wäre. Eine Klausel wie die Euthanasie-Regelung aus dem Eingangsbeitrag würde ich nicht unterschreiben (und der Verein wäre mit so weitreichenden versuchten Eingriffen bei mir auch grundsätzlich als 'unseriös' raus).

    Frage an die (Mittel)Langhaar-Hundehalter: Alle Kurzhaarhunde hier in der Gegend laufen im Winter mit Mantel. Gibt's bei Euch Kältegrade, bei denen Ihr Eure (Mittel)Langhaarhunde "einpackt"?

    Jain, keine konkreten Kältegrade, bei denen es grundsätzlich einen Mantel gibt; ich entscheide eher so nach Wetter-Gesamteindruck (Windstärke, Lufttemperatur, Niederschlag, ...) und jeweiligem Hund.

    Meine beiden haben mittellanges Stockhaar; der ältere Rüde hat super wetterfestes Fell, friert in Bewegung nie, hasst Mäntel und bekommt nur bei längerem Warten einen an – z.B. wenn wir beim Wandern bei deutlichen Minusgraden draußen Pause machen. Der jüngere hat noch kein fertiges Erwachsenenfell, fröstelt im Moment schneller und findet Manteltragen prima – der bekommt meist einen an, sobald die Temperaturen unter 0 Grad fallen (oder knapp darüber mit starkem Wind o.ä. sind).

    Ich sollte also wenn wir verreisen alle Papiere mitnehmen um nachweisen zu können, dass es ein reinrassiger Labrador ist.

    Ist er denn reinrassig im Sinne von FCI-Papieren? :ops: Ich hätte von den Fotos her jetzt auch auf einen Labbimix getippt (wir haben hier ein paar Hunde in der Gegend, wo mal jemand einen 3/4-Labrador-1/4-Ridgeback-Wurf gemacht hat, die sehen verblüffend ähnlich aus, deshalb frag ich).

    Wenn er keine FCI-Papiere hat, würde ich da je nach Urlaubsland besonders vorsichtig sein.

    Letztendlich ist diese Person nachher auch derjenige der eine Beschlagnahmung veranlasst. Es kann nicht zwingend schaden mit diesem Menschen zu reden. Und da diese eine Person später auch derjenige ist, der im Fall der Fälle entscheidet, ob eine Halteerlaubnis erteilt wird, erst recht nicht.

    Nein, eben nicht. Die TE ist mit ihrem Hund im Urlaub an der Ostsee und der Hund springt ein Kind an? Der Hund kann da eingezogen werden. Die TE besucht Freunde in einem anderen Bundesland und es kommt warum-auch-immer zu einem kleinen Zwischenfall? Der Hund kann da eingezogen werden. Die TE muss umziehen und der neue Vermieter findet den Hund nach kurzer Zeit doch nicht mehr so toll und meldet ihn vor Ort? Der Hund kann da eingezogen werden. Eine Beratung/Aussage/Einschätzung des OA am aktuellen Wohnsitz hat null, aber wirklich null Aussagekraft. Und der Mitarbeiter, mit dem man irgendwann mal gesprochen hat, ist auch mitnichten automatisch der, der eine Einziehung anordnen würde. So funktioniert das wirklich nicht.

    Ich hab' ein bisschen den Eindruck, dass du dir die Konsequenzen bei so einem Verstoß gegen ein Bundesgesetz etwas zu rosig vorstellst: da stellt sich im Zweifelsfall die Frage nach einer Halteerlaubnis gar nicht, und es wird ggf. auch gar nicht diskutiert, unter welchen Umständen oder Auflagen die TE den Hund weiter halten dürfte - der Hund ist dann einfach weg. Und das kann Monate oder Jahre nach Anschaffung noch passieren, man lebt mit einem potentiell illegal importierten Hund einfach in permanenter Unsicherheit. Deshalb ja das deutliche Abraten hier.