Es zählt letztendlich was der zuständige im Ordnungsamt sagt. Der ist derjenige, der der jede weitere Maßnahme einleitet und sonst niemand.
Manchmal hilft es einfach, diese Leute um Einschätzung zu bitten auf die gesamte Situation. Und da es eben gerade in Bezug auf Listis so viel menschlicher Ermessensspielraum ist, kann es nicht schaden, wenn dieser Mensch (der maßgeblich mit entscheidet) sich daran erinnert, dass man vor Kauf/Übernahme/whatever sehr pflichtbewusst um Rat gefragt hat und diesen auch befolgt.
... und genau das ist eine falsche Vorstellung, das versuchen einige Mitschreiberinnen hier ja tapfer seit einigen Seiten zu erklären. Das HundVerbrEinfG ist ein Bundesgesetz. Der Mitarbeiter im Ordnungsamt am Wohnsitz hat da nicht groß Handlungsspielraum in seinen Entscheidungen.
Nehmen wir mal als fiktives Szenario an, die TE geht mit ihrem Hund im Nachbar-Landkreis spazieren, ihr Hund wird dort von einem anderen Hund gebissen, das dortige OA überprüft routinemäßig alle beteiligten Hunde und Menschen, und erkennt beim Hund der TE einen Listenhundanteil. Dann wird der Hund eingezogen, weil er illegal importiert wurde, und ihr selbst die zur Haltung benötigte Zuverlässigkeit aberkannt. Dass sie vorher aktenkundig nachgefragt hat und selbst die Vermutung hatte, es könnte sich um einen Listenhundmix handeln, wird dann erst recht zu ihren Ungunsten ausgelegt. Was genau soll da vorher die Nachfrage beim OA also bringen?
Natürlich klingt es verlockend, dass man nur bei einer offiziellen Stelle fragen müsste und dann 'auf der sicheren Seite wäre' - aber die Sicherheit gibt's beim Import von potenziellen Listenhundmixen einfach nicht. Das einzig Sinnvolle ist, von der Einfuhr nach D abzusehen und solche Hunde in Länder zu vermitteln, wo es diese Importregelungen nicht gibt. Und ein seriöser Tierschutzverein sollte das wissen und beim geringsten Zweifel in der Optik des Hundes auch genau so handhaben.