Wenn da der Maulkorb entgegen meines Wunschs nicht draufbleibt? Greift dann auch die Gefährdungshaftung?
Du haftest als Halter:in zunächst immer.
In einem zweiten juristischen Schritt kann geprüft werden, ob derjenige, der geschädigt bzw. gebissen wurde, ebenfalls für sein Verhalten haftet (das kann dann anteilig verteilt werden, z.B. 50:50 oder theoretisch sogar bis zu 100% für den Geschädigten gehen, sodass derjenige dann sozusagen alleine für sein Verhalten haftet – alles jetzt sehr vereinfacht beschrieben
).
Sowas wird aber im Einzelfall geprüft und kann lange, unangenehme Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, deshalb sollte man immer davon ausgehen, dass man als Halter:in grundsätzlich erstmal haftet, wenn der eigene Hund einen Schaden verursacht hat – egal, wie es dazu kam.