Letztendlich ist diese Person nachher auch derjenige der eine Beschlagnahmung veranlasst. Es kann nicht zwingend schaden mit diesem Menschen zu reden. Und da diese eine Person später auch derjenige ist, der im Fall der Fälle entscheidet, ob eine Halteerlaubnis erteilt wird, erst recht nicht.
Nein, eben nicht. Die TE ist mit ihrem Hund im Urlaub an der Ostsee und der Hund springt ein Kind an? Der Hund kann da eingezogen werden. Die TE besucht Freunde in einem anderen Bundesland und es kommt warum-auch-immer zu einem kleinen Zwischenfall? Der Hund kann da eingezogen werden. Die TE muss umziehen und der neue Vermieter findet den Hund nach kurzer Zeit doch nicht mehr so toll und meldet ihn vor Ort? Der Hund kann da eingezogen werden. Eine Beratung/Aussage/Einschätzung des OA am aktuellen Wohnsitz hat null, aber wirklich null Aussagekraft. Und der Mitarbeiter, mit dem man irgendwann mal gesprochen hat, ist auch mitnichten automatisch der, der eine Einziehung anordnen würde. So funktioniert das wirklich nicht.
Ich hab' ein bisschen den Eindruck, dass du dir die Konsequenzen bei so einem Verstoß gegen ein Bundesgesetz etwas zu rosig vorstellst: da stellt sich im Zweifelsfall die Frage nach einer Halteerlaubnis gar nicht, und es wird ggf. auch gar nicht diskutiert, unter welchen Umständen oder Auflagen die TE den Hund weiter halten dürfte - der Hund ist dann einfach weg. Und das kann Monate oder Jahre nach Anschaffung noch passieren, man lebt mit einem potentiell illegal importierten Hund einfach in permanenter Unsicherheit. Deshalb ja das deutliche Abraten hier.