ZitatAlles anzeigenTeletakt/ERG Geräte sind seit dem Dogtra2000 Urteil allesamt als tierschutzrelevant anzusehen, damit ist deren Einsatz verboten. Mithin Grundlage für diese Beurteilung ist diese durchaus erhellende Dissertation (http://elib.tiho-hannover.de/dissertations/stichnothj_2002.pdf)
Der Verkauf allerdings ist erlaubt. Ähnlich wie bei Radarwarngeräten.
Anders sieht es bei den Vibrationsgeräten und Sprühhalsbändern aus. Hier wird die Anwendung üblicherweise per se nicht als Tierschutzrelevant angesehen, allerdings nur, weil es dem Tatbestand der direkten Stromeinwirkung ermangelt. Je nach Anwendung durch den Halter könnte aber TierschG §3 5) ausgelegt werden, wird aber in der Praxis wohl eher nicht gemacht, da der Nachweis schwer zu führen sein dürfte.
Ob diese Pauschalbeurteilungen nun sinnig sind, sei dahingestellt...
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Upps, na endlich jemand, der hier mal von was Ahnung zu haben scheint..
Dieser Paragraph hat was mit der Betäubung zu tun oder? Und mit einem etwagigen Eingriff der vorgenommen wird.. nicht? Die Hunde zumindest meine werden mit nem Wasserstrahl nicht betäubt und ich denke auch CarniCorsos14 Elektrodings.. dürfte eher harmlos sein..
Meine Güte und hier ging es voher um nen einfachen Lattenzaun!...
:-)