Ich hab nochmal eine Frage, vielleicht kennt sich da Jemand aus? Bzw. sind es zwei Fragen.
Wenn in einem Mietvertrag schriftlich festgehalten wurde, das die Miete bei einem späteren Kauf auf den Kaufpreis angerechnet wird, ist das rechtskräfig, also offiziell gültig? Und wenn ja, kann dann vom Verkäufer variabel gestaltet werden, wieviel von der gezahlten Miete angerechnet wird oder geht man dann davon aus, das die Miete abgezogen wird, die seit Einzug gezahlt wurde?
Und dann nochmal zu dem Gutachten. Es wurde ja von der Bank ein Gutachter bestellt, der das Haus schätzen soll (also nur ein oberflächliches Gutachten, was gibt es, wie groß und was kann das kosten) und vorab wurde uns schriftlich (ok, per Whatsapp
) versichert, das wir das Gutachten zu sehen bekommen.
Nun möchten wir das Gutachten gerne sehen und uns wurde gesagt, das wäre ein Bankinternes Gutachten und nicht für andere bestimmt
gibt es sowas und haben wir als Kaufinteressenten wirklich kein Recht, das einzusehen?
Ich kotze gerade im Strahl und bin total enttäuscht, weil wir jetzt plötzlich nicht mehr über den damaligen Kaufpreis abzgl. unserer gezahlten Miete sprechen sondern noch plus 35 Tsd
Dabei war der damalige KP schon lt. Gutachter/Makler ermittelt worden. Ach man, es hätte jetzt echt mal so einfach sein können ![]()