Beiträge von SanSu

    Nee, wir sind im OT bezüglich der Auslegung der Leinenpflicht, OT, weil im Park ja eh Leinenpflicht herrscht. xD

    Aber sehr schön, das bringt einen netten Umschlag zurück zum Thema, stimmt, darauf müsste bei der Beurteilung der Lage dann ja auch Rücksicht genommen werden, wieviele Menschen auch letzendlich in der Nähe gewesen sind.

    So fies es klingt, aber da kann man noch froh sein, dass er den Hund getroffen hat, so schlimm ich das auch unter gewissen Umständen finde.

    Herr Gott ja, aber die Anzahl ist nicht definiert, das kannst dir definieren wie es dir gerade passt - 4 Leute, 10 Leute, 100 Leute) Leute die auf einen Bus warten - Menschenansammlung, Leute die am Kiosk stehen - Menschenansammlung. Schüler die hier einfach nur rumstehen - Menschenansammlung (bei uns damals ab 4 Schülern der Fall).

    Und schwups ist unsere große Straße vorne eine Straße mit Menschenansammlungen. Das ist noch nicht der Kudamm, kann einem von einem mit einem schlechten Tag aber so ausgelegt werden ohne Probleme.

    Rechtlich ist eine Ansammlung auch keine Versammlung, das steht ja sogar in deinem Zitat.

    Problem, warum es zu den Auslegungsproblemen kommt ist die Dopplung.


    So, dazu jetzt das letzte Mal, bezüglich dessen bin ich raus.

    Nee eben nicht, der Begriff ist nicht klar definiert, bzgl. der Menge der Menschen. Deshalb gilt da ja solche Uneinigkeit. Beamte sagen meist kleine Nebenstr. ist man auf der sicheren Seite, bei größeren Straßen ist es Auslegeungssache, wenn der Typ nen schlechten Tag hat, kann er das als Menschenansammlung auslegen.

    Bei unserer alten Wache waren mehr als 4 zusammenstehende Menschen eine Menschenansammlung, die aufgelöst oder in Bewegung zu setzen war (gab da Probleme mit unserer Schule und Anwohnern, somit durften wir als Schüler dort nicht mit mehr als 4 Personen vor der Schule stehen, Straße auf und ab laufen war OK.

    Das kann sehr frei interpretiert werden, für gewöhnlich hängt sich daran keiner auf, denn bei Schäden haftet eh der Halter, also ist es wurscht.

    ...

    Wenn das im Fernsehbericht kam, hätten das doch mehrere sehen müssen und auch als Einwand einwerfen müssen. Habe nix gefunden, auch nicht in den Lokalnachrichten,... würde aber ein ganz anderes Bild ergeben, wenn er vielleicht wirklich nicht in netten Absichten auf ihn zugelaufen ist.

    Das beides widerspricht sich schon.

    Nee in der Kernaussage nicht. Ja, wir haben keine generelle Leinenpflicht (weil Definitionsmängel), aber

    In Berlin sind das zum Glück nur begrenzte Flächen,


    so ist es eben nicht. Freilauf geht auf Gehwegen ohne große Menschenansammlung (wie auch immer man das interpretiert) und in Auslaufgebieten, überall sonst ist Leinenpflicht (Parks, Äcker, Wälder,...) ich finde also nicht, das es nur begrenzte Flächen sind.

    Oha, die 3 jahres Regel war mir gar nicht mehr im Kopf, dann ist das ja eh für den Arsch und hat sich erledigt, nicht das sich was geändert hätte, aber so ist es einfach sinnlos, ich hatte nur noch das mit dem Hundeführerschein im Kopf, sorry.

    Ich glaub dazu gab es schonmal einen Thread.

    Cut....

    Die Frage wird sein ob man das mitbekommt, wenn da intern noch was läuft, bei der extremen Hetze möchte ich nicht in der Haut des Polizisten stecken.

    Mich würde ja interessieren wie das zwischen Halter und Sitter nun so ist.

    Weil sie wissen, das es nicht richtig definiert ist per Gesetz, somit gilt es nicht und deshalb soll es ja den neuen Beschluß geben um diese letzte Lücke zu schließen.

    Menschenansammlung ist einfach nicht konkret genug, somit haben die gar keine handhabe und das wissen sie natürlich auch und stürzen sich auf eure Grünanlage. Für jemanden aus dem Stadtrand ist auf unserer ruhigen Nebenstr. schon ne Menschenansammlung, zum Kudamm ist das hier trotzdem fast eine "Dorfstr.", das ist eben die Lücke der Interpretation die ausradiert werden soll.

    Bei uns ist das OA sehr locker, in 2 Jahren 3x gesehen und mehr als eine mündliche Ermahnung an die HHs die unangeleint laufen lassen gibt es hier nicht.

    Ist aber auch wursch, weil es eben Auslegungssache ist.

    Beim Vorfall war ich nicht dabei und kenne weder die Gegend noch den HH.

    Ist aber nur ein Definitionsproblem, an dem sich die Leute aufhängen, die ihren Hund auch an befahrenen Straßen frei laufen lassen wollen.

    Ich finde das sonst schon recht deutlich, denn letztendlich bleiben nur unbelebte Straßen und Auslaufgebiete bzw. Hundeauslaufzonen in einigen wenigen Parks.

    In Brandenburg sind Hunde auch in Wald und Acker an der Leine zu führen.

    In Berlin auch. Was natürlich nicht in Ordnung ist, aber es ist Gang und Gebe. In Berlin sind das zum Glück nur begrenzte Flächen, eine allgemeine Leinenpflicht besteht hier nicht.

    Vielleicht nicht generell, weil einige Wörter nicht korrekt definiert sind, aber eigentlich schon. Problem ist der Begriff Menschenansammlung in Bezug auf das Freilaufen an Straßen, weil das nicht durchdefiniert ist, deshalb ja der neue Beschluß, damit sich da keiner mehr streiten kann, ob nun nur der Kudamm eine Straße mit Menschenansammlungen ist oder da auch hier schon unsere Hauptstr. gilt oder nicht.

    In Parks herrscht allerdings Leinenpflicht hält sich halt nur so gut wie keiner dran, ebenso in den Wäldern, auf Äckern,... wenn es nicht gerade Auslaufgebiete sind.

    http://www.berlin.de/tourismus/info…-in-berlin.html

    Im Humboldthain gibt es auch einen Hundeauslauf, im Rest herrscht auch Leinenpflicht.

    Im schlimmsten Fall, haben die Kinder sonst die Betreuung tagsüber mit übernommen und sie kann eben nicht allein bleiben und muss deshalb weg.

    Ich würde mir auch einen Plan B für den Notfall überlegen, nach 3 Tagen gleich allein lassen, wenn nicht richtig sicher ist, dass sie es wirklich gelernt hat ist halt einfach recht riskant.

    Sowas würde auch beim Besuch immer mal zum testen erbitten. Also ob man mal kurz die Wohnung verlassen kann, um zu sehen wie sie eben allein reagiert. Oder zumindestens mal gesammelt das Zimmer verlassen.

    Unsere Hündin kam damals mit 11 Jahren zu uns, war am 2. Tag schon gut eingelebt und nach 2 Wochen hatte sie sich komplett an alle Abläufe,... gewöhnt und es war so, als wäre sie schon immer hier gewesen. Den 1. Tag war sie noch etwas "geknickt", am 2. Tag war schon alles vergessen.

    Wir wussten das sie problemlos allein bleiben kann und das konnte sie auch hier von Anfang an, wenn wir einkaufen gegangen sind,... Arbeiten tun wir von Zuhause aus, aber auch wenn wir Abends mal länger weg waren kein Problem. Wir kannten den Hund aber sehr gut, sie war vorher mehrfach bei uns als Urlaubspflegehund.

    Würde ich den Hund nicht kennen und müsste sie die 4-5Std. eben allein bleiben können, würde ich wirklich für den Anfang einen Notfallplan bereithalten, falls es eben doch nicht gleich funktioniert. Ist halt oft ein Abgabegrund, weil es nie richtig trainiert wurde.

    Wenn es passt und ihr die Möglichkeit habt, sie Notfalls mit zur Arbeit zu nehmen, bei Freunden für die Zeit zu lassen,... würde ich sie auch nehmen, auch wenn ich das Verhalten der Besitzerin mehr als seltsam finde.

    Ich find M auch besser, sitzt dort wo es sitzen soll, bei dem L hätt ich Bedenken, dass es unter Zug auf den "losen" Rippen liegt, weil beim Rückensteg auf den Bilder ja nach hinten noch Spielraum ist.