Ohje, das tut mir Leid für Euch.
Einen Tip kann ich Dir leider nicht geben, würde Dir aber aus eigenen Erfahrungen raten, weniger auf den Preis als auf die Qualität der OP und auch auf Dein Bauchgefühl zu hören. Wenn nicht sauber genug gearbeitet wird, potenzieren sich die Kosten im Nachhinein. Und im schlimmsten Fall wird der Hund nie mehr normal gehen können.
Alles Gute für Euch!
Beiträge von Bubelino
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@JennyHund : toll, das sieht ja schon wieder ganz anders aus. Zusätzlich zum generell schwankenden Zustand tippe ich auch ein wenig auf den Mantel. Mein damals stark beeinträchtigter Labrador war mit Mantel dann wirklich kaum noch dazu in der Lage, zu gehen. Bei ganz kaltem Wetter habe ich dann einen Pullover genommen. Den fand er auch nicht toll, aber doch ein wenig besser.
@frolleinvomamt : in unserer Gegend (Süddeutschland) sind gerade viele Hunde von einem Magen-Darminfekt befallen. Ich drücke der Liese die Daumen, dass sie sich schnell erholt. -
Als meine alte Hündin starb, kam für mich auch ein TH-Hund infrage. Ich guckte bei vielen TH und TSV. Bei etlichen gab es den Kaufvertrag zu lesen.Und bei einem Verein gab es sogar einen Hinweis auf den Vermittlungsablauf. Der Interessent hatte sich schriftlich zu bewerben; Infos über sich, seine Wohn- und Arbeitssituation zu schildern, und warum man einen Hund vom TH haben möchte, evtl. warum man ausgerechnet dieses Tier möchte.
Nach der schriftlichen Bewerbung (oder besser gesagt: hat man diese bestanden) wird man zu einem Gespräch eingeladen. So nach dem Motto "Mal gucken, ob das alles stimmt, was geschrieben wurde".
Nach dem Gespräch (wenn man für würdig befunden wurde) gab es eine Vorkontrolle.
Erst danach konnte man den ersten Kontakt mit dem gewünschten Tier haben.
Man sollte dann etliche Male hinkommen, um sich mit dem Hund zu beschäftigen, und damit die Leute sehen, ob man zusammenpaßt (diesen Punkt finde ich gar nicht mal so schlecht).
Und irgendwann bekommt man gesagt, ob man den Hund bekommt oder nicht.
Bekommt man den Hund, hat man auch im Vertrag die Klausel, daß der TSV der Eigentümer bleibt, und damit das Recht hat, das Tier jederzeit zurückzuholen, wenn es nicht gut gehalten wird.
Natürlich ist da auch die Rede von Nachkontrollen.Diese Vorgehensweise, wo man erst irgendwann den Hund kennenlernt, und dann noch nicht mal weiß, ob man ihn überhaupt bekommt, finde ich schon ziemlich dreist.
Desweiteren gab es in etlichen Verträgen verschiedener TH eine Klausel, daß man sein Tier nicht ohne Erlaubnis des TH einschläfern oder operieren lassen dürfe.
Und dann natürlich die Altersbeschränkungen. Bei manchen TH bekommt man ab 50 kein Tier mehr.
Ich bin aus verschiedenen Gründen von einem TH-Hund abgekommen.
Als ich jugendlich war, hatten wir auch mal eine Hündin vom Tierschutz. Hinfahren, reden, mitnehmen. Niemand hat je die angekündigte Nachkontrolle gemacht. Und bei der Hündin wurden wir ja ganz schön reingelegt. 2 Jahre sollte sie laut TSV sein. Sie sah ja auch noch jung aus. Aber es stellte sich heraus, daß sie mindestens 10, 12 Jahre alt - und voller Krebs war. Eine Gesäugeleiste war schon entfernt worden. Genau das hätte man doch vom TSV sehen müssen. Eine Info darüber bekamen wir natürlich nicht. Aber zurückgeben kam für uns nicht infrage. 2, 5 Jahre durfte die Hündin bei uns leben, bevor sie erlöst werden mußte, weil der Krebs trotz nochmaliger OP wiedergekommen ist.
Vieles von dem, was Du beschreibst, ist aber doch auch beim seriösen Züchter so. Da musst Du doch auch Auskunft über Deine Lebensumstände geben z.B., damit der Züchter einen Eindruck bekommt, ob es überhaupt passt. Ich kenne auch genügend Züchter, die ihren Interessenten nicht einfach den gewünschten Welpen aus einem Wurf geben, sondern einen zumindest empfehlen, der ihnen passend vorkommt.
Die Klausel, dass der Verein Eigentümer bleibt, hat wohl zumindest in D keine Chance auf Gültigkeit bzw Durchsetzung. Doof, wenn Vereine das dennoch in den Verträgen belassen, aber das sollte wirklich kein Hindernis sein.
Ich verheirate mich nicht mit dem Verein, von dem ich einen Hund vermittelt bekomme. Ich bin freundlich, lasse auch Vor- und Nachkontrolle zu, wenn es im Rahmen bleibt. Passt mir das Auftreten der jeweiligen Peronen nicht, nehme ich den Hund (schweren Herzens) nicht. Aber das alles kann einem auch beim Züchter passieren -
Und ich als Interessent frage mich bei solchen Aussagen dann irgendwie immer: Und wenn mein Nachbar mir eins reinwürgen will, weil der es doof findet, das ich nen Hund geholt habe?
Zugegeben, ich kenne sicher nicht unglaublich viele TS Vereine, aber ich hatte vor Einzug meines Hundes doch näheren Kontakt zu einigen und da herrschte sehr oft großes Misstrauen und ich hatte nicht das Gefühl, dass da viel Vertrauen aufgebracht wird (und das mache ich auch sehr an den Verträgen mit fest, die solche dauerhaften Kontrollen, das Einziehen des Hundes im Zweifelsfall und das Verwischen der tatsächlichen Besitzansprüche beinhalten).Dann meldet irgendwer, ich würde meinen Hund dauernd alleine lassen oder auf der Straße verprügeln (was natürlich nicht stimmt). Das wäre auch nichts, was man mal eben so mit einer unangekündigten Kontrolle überprüfen könnte und dann ist auf einmal mein Hund einkassiert?
Ich mein das echt nicht böse und kann verstehen, dass die Arbeit im Tierschutz einen an der Menschheit zweifeln lässt und man vorsichtig wird mit der Zeit, aber ich habe den Eindruck, dass es dann einige Leute gibt, die Interessenten dermaßen misstrauen, dass sie sich selbst und auch den Tieren im Weg stehen.
Das sind auch die Menschen, denen ich zutraue, schnell kopflos zu reagieren und dann plötzlich bei übler Nachrede so lange vor meiner Tür stehen, bis sie den Hund mitnehmen können.Und ja, dann verzichte ich tatsächlich lieber auf den einen Hund, als dass ich mich in so unschöne Situationen begebe.
Mich würde mal interessieren, wie oft es bei den vielen, vielen vermittelten TS-Hunde vorgekommen ist, dass ein böswilliger Nachbar rausfindet, welcher Verein zutändig war und dort dann anschwärzt aus reiner Bosheit.
Wahrscheinlich ebenso verschwindend gering wie Anzeigen beim Amtstierarzt wegen privater Tierhaltung, die jemandem nicht passt oder eben aus Bosheit (auch das kommt vor, aber eben sehr selten. Meine Freundin hatte mal unangekündigten Besuch vom Amtstierarzt wegen anonymer Anzeige. Es war ein Nachbar, wie sich dann über Ecken herausgestellt hat. Zu beanstanden gab es allerdings dann nichts). -
Wunderbar:
Drei Personen die nachsolchen Aussagen von mir keins unserer Tiere bekommen würden.
1. offensichtlich kein wirkliches Interesse für den Hund, sondern nur ein "Haben wollen".
2. Keine Auseinandersetzung damit, was Hunde im Tierschutz oft schon alles durchmachen mussten. Auch hier wenig echtes Interesse
3. Keine Ahnung vom Tierschutz überhaupt, gepaar mit dem recht dummen Irrlglauben, Tierheime sollten ihre Hunde loswerden wollen und nicht darauf achten, das bestmögliche und letztendlich WIRKLICH letzte Zuhause zu finden.
Natürlich sind diese Schutzverträge absolut unwirksam. Entweder ich BIN Eigentümer einer "Sache " (und das sind Hunde nach geltendem Recht nun mal) oder nicht. Bin ich Eigentümer, kann ich frei über mein Eigentum verfügen. Die entsprechenden Passagen in einem "Schutzvertrag" sind übrigens nicht sittenwidrig, sondern ungültig. Es gibt keine Sitten, bzw. eine allgemeine Handlungsweise, gegen die diese Passagen verstoßen.
Etwas anders sieht es mit Überlassungsverträgen, gern als Schutzvertrag "getarnt" aus. Hier erwirkt der Vertragspartner (angehender Hundehalter) niicht das Eigentum, sondern gegen einen einmaligen Obulus nur den temporäreren Besitz am Hund. Der Hund wird, ähnliche eines MIetobjekts "überlassen", das Eigentum am Hund verbleibt aber beim "Vermieter". Zwar gibt es hierzu auch Urteile zugunsten des Halters, aber das hängt sehr stark von der jeweiligen Sicht der Richter, bzw. der Justiz im entsprechenden Bundesland auf den Hund ab. Wird er mehr als Sache gesehen oder kommt hier eher die Sicht auf den Hund als empfindungs- und Bindungsfähriges Wesen zum Tragen.Was das nicht weitergebeben von Hunden mit oben getätigten Aussagen betrifft: Die meisten Hunde im Tierschutz haben schwere Zeiten hinter sich und werden von ca. 80% Freiwilligen OHNE Bezahlung teils mühsam und über lange Zeit aufgepäppelt. Was man da als Helfer teils zu sehen bekommt reicht oft aus um den Menschen an sich, als das widerlichste Wesen auf Erden anzusehen. Es ist also völlig normal, das man bei. bzw. VOR einer Vermittlung versucht sicher zu stellen, dass es der Hund, die Katze, das Pferd oder auch das Kaninchen endgültig gut hat. Vorkontrollen sind deshalb sinnvoll, weil es jede Menge Leute gibt die der Ansicht sind, man könne in ein Tierheim gehen, sich dort irgendein Tier aussuchen, dass man dann möglichst billig bekommt (die sind ja froh wenn sie die Tiere los sind) und dass man dann 2 Jahre später irgendwo anbindet oder gleich in einer Kiste vor dem Tierheim wieder abstellt (der "Ich-will-so-gerne-einen-Hund-Sohn" geht jetzt lieber in die Disse). Denn dafür sind Tierheime ja da...
Oder weil sich der "Ich möchte einem Hund aus dem Tierschutz eine Chance geben Tierliebhaber" als ein aus Bayern kommender Vermehrer mit Haltungsverbot herausstellt.... oder der Messi, der unbedingt einen Hund will, damit er die Ratten in seiner "Sammlung" fängt.Sehr viele Hundehalter, die Tiere aus unseren TH erhalten habe, pflegen von sich aus, noch über Jahre, teils über das ganze Hundeleben Kontakt. Schicken Fotos über die Entwicklung der Hunde aber fragen auch ab und an nach Hilfe, wenn sie Probleme mit dem Tier haben. Viele laden uns auch einfach so zu irgendwelchen Festivitäten ein. Noch mehr kommen jedes Jahr zu unseren Veranstaltungstagen (Tag der offenen Tür, etc.). Und ja, einige Tiere wachsen uns mindestens genau so ans Herz, als wären es unsere eigenen und nur die Vernunft hält einen davon ab, neben den beiden schon Vorhandenen noch einen 3ten, 4ten, 5ten oder 6ten Hund zu nehmen.
Diese Schutzverträge sind nichts weiter als ein (juristisch natürlich recht hilfloser) Versuch seitens der TOs, für noch ein wenig mehr Sicherheit ihrer Schützlinge zu sorgen. Und JEDER weiß, dass diese Verträge nicht das Papier wert sind auf denen sie geschrieben wurden. Aber 99% der wirklichen Interessenten an einem Hund aus dem TS ist es völlig egal was in diesen Schutzverträgen steht, denn sie würden all das ohnehin so zulassen. Bzw. bieten sie all das schon von sich aus an. Wenn ICH mich aber mit einem Interessenten darüber auseinandersetzen müsste, dass da im Vertrag ja steht, dass ich mir den Hund, denn ich über Monate resozialisiert und hochgepäppelt habe, "jederzeit" (und damit natürlich nach Anmeldung) mal anschauen darf, dann kann er auf dem Absatz kehrt machen und sich entweder einen Teddybär oder einen Hund von einem kommerziellen Züchter holen... wobei... DIE behalten sich da teils noch viel weitgehendere Rechte vor (natürlich ebenfalls ohne juristischen Belang.).
Sehr gut formuliert. Und eine super Erklärung dafür, was TS mit den oft rechtlich unhaltbaren Übernahme-Verträgen bezwecken will.
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Warum also nicht einen seriösen Vertrag erstellen, der rechtskräftig ist und nicht auf irgendwelche Abschreckung abzielt?Wahrscheinlich, weil es in nahezu allen Bereichen, die "Privatgeschäfte" betreffen, zu solchen Verträgen gekommen ist. Und viele "Tierschützer" glauben, je straffer der Vertrag formuliert ist (und viele Vereine haben lediglich Hobbyjuristen an der Hand), desto engagierter wirkt man...
Ich könnte mir vorstellen, dass sich so mancher da was abgeschaut hat im Bereich Adoption von Kindern. Auch da ist nach vollzogener Adoptiojn nicht mehr alles so einfach zu kündigen, wie sich so mancher das wünscht, aber das wissen eben nur bestimmte Leute. -
Ich würde so einen Vertrag auch nicht beim Züchter unterschreiben, mit der Herkunft des Hundes hat das also – zumindest für mich – überhaupt nix zu tun.
Bei der Rasse, mit der ich mich am besten auskenne, gibt es z.B. eine Züchterin, die in ihren Kaufverträgen stehen hat, dass man "impfkritisch" sein muss (= Hund soll nur nach Titerbestimmung und nur das absolut Notwendigste geimpft werden, am liebsten gar nix außer Tollwut) und dass man rohfüttern soll. Natürlich ist das rechtlich nicht haltbar, trotzdem würde ich da keinen Hund kaufen – egal, wie toll der einzelne Welpe vielleicht ist. Auf die Streitereien und den Stress hinterher, wenn ich mich nicht an die Vorgaben halte, hab' ich einfach keinen Bock.Es gibt so ein riesiges "Angebot" an Hunden im Tierschutz, bei Privatabgaben, beim Züchter, ... – da unterschreibe ich nur Verträge, denen ich mit gutem Gewissen in allen Punkten zustimmen kann. (Gegen ein Rücknahme-/Vorkaufsrecht hab' ich z.B. überhaupt nichts einzuwenden, das steht in den Kaufverträgen meiner Hunde auch drin – aber Alltagsentscheidungen treffe ich selbst und wer mich besuchen kommt, entscheide ich auch allein.)
Welcher Stress? Ale Eigentümer eines Hundes kannst Du auch seinem Züchter sehr einfach deutlich wirksame Schranken setzen.
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Sorry...'nicht' fehlt, steht aber an anderer Stelle richtig, schon im ersten Zitat von Dir.
Ja, Garantie existiert neben der Gewährleistung, abgerechnet wird nur eins.Das ist Unsinn, seine Zusage ist nach oben auf 50% begrenzt, den Restzahlt der Käufer.
Mit Gewährleistung gibt es bei Nachbesserung alle Behandlungskosten plus
sonst. Kosten und die können den Kaufpreis um ein Vielfaches übersteigen.Erkrankungen die nicht verschuldet sind ?
Wer legt das fest im Garantiebereich ?
Kann er das nicht nachweisen, zahlt er alles bei Gewährleistung/Nachbesserung, bei Garantie 50 %.Falsch ist die 'Gewährleistung nur auf zugesicherte Eigenschaften'.
Erst mal macht das kaum einer bei einem Welpen und wenn werden die
bei der Gewährleistung auch zusätzlich rechtlich abgesichert.
Bei Garantie Pech gehabt, wenn sie nicht eintreten.Ja, abgerechnet wird aber nur eins und alles zu 50%. Faszinierend.
Im Fall der Epi gibt es die angeborene und die erworbene. Alles wasbis ein Jahr ist fällt unter die Gewährleistung und bei der später
erworbenen greift das Eigentumsgesetz. Man muss sich auch mal daran
gewöhnen, das ich mit KV Eigentümer bin und selbst Behandlungen zahlen muss.
Bei Deiner Garantie kann der Züchter behaupten was er will und Du stehst als
Käufer alleine da, die Gewährleistung erst, sichert Dir das Recht bei angeborener Epi.Ich unterstelle gar nichts und da kannst Du noch so viel schreiben,es wird nicht Richtiger dadurch.
Es gibt nicht nur *Dein oder ein Beispiel* , sonder jeder Fall ist
individuell und muss gesondert betrachtet werden, dafür steht
eben das Gewährleistungsrecht, was die Rechte der Käufer stärkt.
Aber OK, meine Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar, also
frag einen Anwalt.Sorry, dass ich frage: hattest Du schon so einen Fall? Oder ist das jetzt die Laientheorie im Vertragsrecht?
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Wenn man schon seit vielen, vielen Jahren Hunde ausschließlich aus dem TS hält, dann sind einem diese Verträge tatsächlich wohl eher egal.
Ich habe selbst mal vermittelnd gearbeitet - man will eben, dass die Leute, die sich für einen solchen Hund entscheiden, nicht vorschnell handeln. Und dann kommen eben solche Klauseln in den Vertrag, die völliger Nonsens sind, weil sie rechtlich niemals haltbar sind.
Uneingeschränktes Besuchsrecht - nö, auch nicht mit Unterschrift. Das ist nicht durchzusetzen (und nach meinen Erfahrungen werden in den allerseltensten Fällen sogenannte Nachkontrollen durchgeführt. Ein paar emails und Fotos reichen oft aus, wenn sie überhaupt nötig sind).
Kastrationspflicht - dito.
Weiterverkauf oder Weitergabe des Tieres - dito.
Man sollte das gelassen sehen, denke ich. Ein Tierschutzverein ist genauso wenig wie die meisten Züchter begeistert davon, wenn nach Jahren ein Hund zurückgegeben werden soll. Hat der Besitzer eine gute Lösung anderweitig gefunden, sind alle froh.
Es geht allein um das Wohl des Tieres. Und da werden eben mehr Worte gemacht als nötig bzw rechtlich korrekt sind. Man will eben, dass die "Käufer" wisseen, was Sache ist.
Das sollte wirklich nicht abschrecken. Wer die Schutzgebühr bezahlt hat, den Hund steuerlich angemeldet hat, ernährt und tierärztlich versorgen lässt, der ist der Besitzer. Da können Vereine oder auch Züchter machen, was sie wollen. Es ändert nichts.
edit: soweit ich weiß, sind auch die Auflagen , die manche Züchter in die Vertröäge packen, nicht rechtens. Untersuchungen, Ausstellungen, "artgerechte" Beschäftigung, Vermehrungsverbot - all das spielt keine Rolle mehr, wenn ein Hund Eigentum eines neuen Besitzers wurde. -
Die zukünftigen Besitzer haben das angeboten. Sie würden Fotos schicken, Mails mit Berichten und sich auch mit uns zu Spaziergängen treffen. Wir könnten sie auch besuchen.Evtl. mache ich das, wenn die Kinder es unbedingt wollen. Ich für mich persönlich brauche/will das nicht. Es tut dann jedes Mal weh.
Was ich auf jeden Fall klarmachen werde: Sollten sie Felix aus irgendeinem Grund nicht behalten können (Gesundheit, Todesfall, was auch immer), dann sollen sie mich bitte kontaktieren, denn dann nehme ich ihn auf jeden Fall zurück.
Ich möchte ihn mit den Kindern hinbringen. Einfach, damit sie sehen, wo er leben wird. Wir möchten den Kindern auch noch mal ausführlich erklären, warum wir das machen und dass man nicht einfach ein Tier "abschieben" darf, es aber eben Gründe geben kann, warum es richtig ist einen Hund zu "rehomen". Nächste Woche sind Ferien - da gibt es genügend Ruhe und Zeit dafür.
Ohje - ich werde an Euch denken. Das ist ein schwerer Gang für Euch alle. Chapeau, dass Ihr das nach viel Überlegung so sehr im Sinne Eures Hundes entscheidet.
Ich wünsche Euch alles Gute! Und Felix natürlich auch. Möge er ein noch glücklicherer Hund werden. Und Ihr Eure innere Mitte wiederfinden.