Für uns stand halt ein privater Verkauf wegen der Gewährleistung (ist das jetzt der richtige Begriff? ) nicht zur Debatte.
Du musst doch als privater Verkäufer keine Gewährleistung geben. Gibt sogar Musterformulare, die du runterladen kannst. Sofern du niemanden hinterlistig täuschst, bist du mit dem Verkauf des Fahrzeugs raus aus der Nummer, sobald der Vertrag abgewickelt ist.
Mein Chef hat Anfang des Jahres sein Auto auch privat verkauft und ließ es vom Käufer abmelden, hat der dann aber nicht gemacht und die hatten dann doch richtig Ärger und mussten es zwangsabmelden lassen.
Ich kann mein Auto jederzeit abmelden, wenn ich es verkaufe. Du verkaufst es und meldest danach den Verkauf der Zulassungsstelle. Selbst, wenn der Käufer bei der Überführungsfahrt dann einen Unfall bauen würde, steigst du nicht in der Schadenfreiheitsklasse.