Ich würde mal sagen, damit verstößt du nicht gegen das Tierschutzgesetz, sondern gegen die Straßenverkehrsordnung. ![]()
Diese Art den Hund auszuführen, ist hier sehr beliebt bei Jägern und nicht selten überlebts ein Hund nicht.
Szenario : Hund läuft vorm Auto, bei 20km/h - dein Hund bremst noch schnell, du wirst das nicht mehr schaffen. Und schon hängt dir der Hund auf der Kühlerhaube.
dazu kommt noch die gesetzliche Komponente, insofern es sich nicht um Privatgrund handelt und der Umstand, dass ich persönlich nicht unbedingt der Meinung bin, dass man vom AUto aus noch groß auf seine Hunde einwirkt.
Zumal ich irgendwo noch im Hinterkopf habe, dass dein Hund taub ist und normal an der Schleppe läuft - wie machst du das vom Auto aus?
Da ist deine Möglichkeit einzuwirken ja gleich mal bei absolut null komma null.