kleiner Exkurs:
Ich wollte nur noch mal einen früheren Beitrag bzgl. der Listen aufgreifen.
Ein Amstaff ist nur in BW ein Listenhund der Kategrie 2. In allen anderen Bundesländern (bis auf NI, das keine Rasseliste führt) fällt der Amstaff in die Kategorie der Hunde, deren Gefährlichkeit nicht widerlegt werden kann.Falls es ein Amstaff sein sollte, besteht eben genau diese Möglichkeit nicht.
Korrigiert mich bitte, falls sich das glücklicherweise inzwischen irgendwo geändert haben sollte, aber das ist mein Stand.
Jedes Bundesland hat eigene (manchmal undurchsichtige) Regelungen.
Zum Beispiel:
Auch in BW benötigst du eine Genehmigung, wenn der Hund älter als 6 Monate ist.
In Sachsen darfst du einen AmStaff/Pit/Bullterrier-Mix ohne Genehmigung halten. Sobald dieser aber reinrassig (mit Ahnentafel) ist, benötigt man eine Genehmigung.
In NRW darf man einen Kat.1 Hund nur nach Genehmigung aus dem Tierschutz haben und wenn dieser einen bestandenen Wesenstest hat, kann er wie jeder andere Hund geführt werden.
Man kann es leider wirklich nicht so pauschal sagen.
Es gibt aber 4 Bundesländer in denen die Haltung unmöglich (natürlich gibt es immer die eine Ausnahme) ist (Hamburg, Bayern, Bremen, Brandenburg).
Exkurs Ende :-)
edit:
Ich drücke dir, @Teufelsdame, die Daumen, dass du jetzt ein schönes Leben mit deinem Hund führen kannst und ihr keine weiteren Probleme habt.