Lara,
hör doch bitte auf schwarzzumalen.
Beiträge von MayaMütze
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Der wohl bekannteste extreme ist Mr. Miagi.
https://www.google.de/search?ie=UTF-…i+bully&spell=1 -
Sonja, dass werden die bis Anfang nächsten Jahres alle wieder vergessen haben und dann ist alles wie jetzt auch.
Die Unbelehrbaren kümmern sich immer noch nicht um Erziehung, Sozialverhalten etc. und um ihr Gegenüber, die Interessierten geben sich große Mühe ein positives Bild vom Hundehalter in die Welt zu tragen.
:-)Und wir können einfach ganz entspannt bei meinen Eltern spazieren gehen :-)
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In den Lübecker Nachrichten ist es etwas verständlicher.
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Hier noch ein paar mehr Infos zu diesen Hunden.
Das Paradoxe an der ganzen Rasse ist, dass sie mittlerweile 6 Rassestandards hat.
Extreme, Pocket, Classic, Standard, XL und XXL.
http://theabkcdogs.org/home/breeds/american-bully/Edit by Mod: Bilder gelöscht (copyright)
@MayaMütze
Die zwei Bilder sind toll, danke für die super Veranschaulichung!
Leider darfst du nur einen Link, nicht die Bilder selbst posten.
(Ddenn es waren doch vermutlich nicht deine eigenen Bilder, oder?)
In Deutschland finden diese Hunde leider immer mehr an Beliebtheit, weil sich damit die Rasseliste so schön umgehen lässt. AmBully steht ja nicht drauf. Damit werben auch die dubiosen Züchter.
Mittlerweile werden aber auch viele dieser Hunde beschlagnahmt, weil sie phänotypisch zu den Pitbulls gehören -
Das "Problem" mit englischsprachigen Quellen ist, dass in den USA alle pitbullartigen Hunde pauschal "Pitbull" genannt werden.
Bei Übersetzungen wird dann auch nicht differenziert.
Solche Diskussionen haben wir in unseren Gruppen ständig mit Neu-Listi-Haltern, weil sie sich einen "ganz krassen Pitbull" gekauft haben...der aber in Wirklichkeit irgendein Pit/Staff/Molosser-Mix ist. -
Lara,
du kannst jetzt schon angezeigt werden, wenn sich jemand durch Laylas Verhalten bedroht fühlt oder Angst hat.
Das Amt entscheidet dann.
Es ändert sich mit diesem Paragraphen kaum was...außer, dass der Hund nach 2 Jahren die Chance bekommt, wieder "normal" zu leben.Deswegen verstehe ich nicht, warum sich alle daran so aufhängen.
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"The Hulk" ist kein American Pitbull Terrier, sondern ein AmBully.
Und zwar, unter Liebhabern dieses Qualzuchten, der Vorzeige-AmBully. -
Was soll ein Gutachter bewirken? Ich habe im TV mal solche 2Gutachter" gesehn, da solte u.a überprüft werden wir der Prüflichg auf andere Hunde reagiert, waren Schäferhunde und die saßen tobend in einem Auto 8oder waren die angebunden?). Was dann wenn dein Hund auch einen schlechten Tag hat? oder den Gutachter anspringt, womöglich noch mit dreckigen Pfoten, vor lauter Freude?
Nochmaöl: Hundegesetze sind und waren unnötigIch habe mal im Fernsehen gesehen, dass 2 Polizisten einen wehrlosen, betrunken Mann verprügelt haben.
Fazit: alle Polizisten sind schlechte Menschen und wir brauchen keine Polizei

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Die Bedrohungsklausel steht mMn schon im aktuellen Gesetz von SH mit drin.
Richtig...
Aber das interessiert ja nicht.
ZitatAlles anzeigenGesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG)
Vom 28. Januar 2005
§ 3
Erlaubnispflicht
(1) Wer einen nach Maßgabe der Absätze 2 und 3
gefährlichen Hund hält, bedarf der Erlaubnis, die persönlich zu
beantragen ist. Gleiches gilt für Personen, die einen Hund halten, bei
dem vor Inkrafttreten dieses Gesetzes das Vorliegen der Voraussetzungen
des § 3 Abs. 1
der Gefahrhundeverordnung vom 28. Juni 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 533,
ber. S. 549), geändert durch Verordnung vom 9. Mai 2003 (GVOBl. Schl.-H.
S. 241), festgestellt wurde.
[...](3) Als gefährlich gelten ferner:
[...]
2. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
3.
Hunde, die außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben oder ein anderes Verhalten gezeigt haben, das Menschen ängstigt,
4.
Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben oder
[...](4) Über das Vorliegen der Voraussetzungen des
Absatzes 3 entscheidet die zuständige Behörde. Widerspruch und Klage gegen diese Entscheidung haben keine aufschiebende Wirkung.
(5) Zur Prüfung, ob es sich um einen gefährlichen Hund nach Absatz 2 oder Absatz 3 Nr. 1 handelt, kann die zuständige Behörde eine Begutachtung des Hundes bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt, die oder der in der Verhaltenskunde von Hunden erfahren ist, auf Kosten der Hundehalterin oder des Hundehalters anordnen.Da haben alle schleswig-holsteinischen Hundebesitzer ja bis jetzt wirklich großes Glück gehabt, dass ihr Hund nicht sofort als gefährlich eingestuft wurde....
