Ja. Aber die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen ist nicht Aufgabe der Polizei.
Das heisst, man muss einen Privatdetektiv beauftragen, um die Person ausfindig zu machen?
Ist das nicht irgendwie eine Gesetzeslücke, verstehe jetzt nicht ganz den Unterschied, zwischen einer Fahrerflucht (meine hier reine Sachbeschädigung) und einer Flucht mit einem Hund, der einen Schaden verursacht hat.
OK, hier in CH ist der Hund rechtlich keine Sache mehr ... vll. ist das der Haken, der dem Recht im Wege steht, k/A.
wie man die Person ausfindig macht, ist Sache des Geschädigten.. man könnte auch rumfragen oder dergleichen..
der Unterschied zur Fahrerflucht ist schlicht die Formulierung im Gesetz. § 142 StGB spricht von einem 'Unfallbeteiligten bei einem Unfall im Straßenverkehr'.
Gestzeslücke ist halt so eine Frage.. wenn die Polizei für sämtliche zivilrechtliche Ansprüche zuständig wäre wird es halt kompliziert. Und sehr sehr arbeitsintensiv.. Zivilrechtliche Streitigkeiten machen den Großteil der Streitigkeiten vor Gericht aus.
Tiere sind nach § 90a BGB auch keine Sachen. Die entsprechenden Vorschriften werden auf Tiere nur entsprechend angewendet.